versicherung will vollen betrag nur bei rechnung der reparatur zahlen

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7 Antworten

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Dein Schaden wird auf jeden Fall repariert. Die Hausratversicherung ersetzt auch den vollen Schaden. Dass das Geld allerdings nicht pauschal auf Dein Konto wandert, sondern erst gegen Vorlage der Rechnung bzw. mit Abtretungserklärung des Küchenhändlers, hat einen einfachen und nachvollziehbaren Grund: Die enthaltene Mehrwertsteuer darf der Versicherer nur erstatten, wenn sie auch wirklich angefallen ist. Das lässt sich am besten mit der Rechnung belegen. Also solltest Du den Vorschlag annehmen: Du bekommst neue Korpora vom Händler, und Deine Hausratversicherung bezahlt, und zwar mit den Kosten der Entsorgung und mit Montagekosten. Was willst Du mehr?

sensifeee 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 00:13

so haben wir es jetzt auch gemacht. das küchenfachgeschäft holt die küche ab und rechnet dann bzgl. des kostenvoranschlags ab. vielen dank :) ich dachte nach dem angebot der versicherung nur erst wir müssten da jetzt in vorkasse treten und knapp 900 euro vom sparbuch zu holen, für einen schaden der nicht unser verschulden ist, sehe ich nicht ein. nun ist ja alles gut :)

Bei Ersatz oder Vollschaden gibt es nur den Zeitwert. Bei der Reparatur nur den Wert für die Reparatur. Diese darf aber den Zeitwert nicht überschreiten.

Solange eine Reparatur möglich ist, ist die Versicherung nicht zur Zahlung des Zeitwertes verpflichtet, außer Reparatur und Zeitwert sind identisch.

Kurz gesagt: Solange eine Reparatur möglich ist, bekommst Du auch nicht mehr, als die Reparatur kostet.

Hmm...warum beansprucht ihr hier überhaupt eure Hausrat? Und was habt ihr denen erzählt, dass sie den Schaden übernimmt, den ein anderer verursacht hat (Stichwort Versicherungsbetrug)?

Für den Schaden ist der VERMIETER (oder seine Haftpflicht) zuständig! (zumindest so wie der Fall HIER geschildert ist)

Die sollte dann den tatsächlich entstandenen Schaden bezahlen. Aber soviel ich weiss wird beim Neukauf das Alter der alten Küche mit berücksichtigt.

Die Haftpflichtversicherung Deines Vermieters ersetzt Dir nur den Zeitwert. Die Differenz zwischen Zeit und Neuwert ersetzt Dir Deine Hausratversicherung.

Scaver  20.08.2012, 22:07

Dies gilt aber nur bei Vollschaden bzw. wenn die Küche ersetzt wird. Wenn sie repariert wird, werden nur die Reparaturkosten übernommen.

Mit Ausnahme der Ratgeberheldin scheinen die Auskünfte hier nicht besonders gut zu sein. Es ist gerade falsch, das über die Haftpflicht abzuwickeln. Die Hausrat zahlt zum Neuwert und die vermeintlichen Ansprüche der Mieterin gehen auf den Hausratversicherer über. Das hat nichts mit Betrug zu tun. Was die Versicherung will, ist zunächst egal. Du kaufst dir deine neue Küche, legst die Rechnung dem Versicherer vor und kriegst zumindest die veranschlagten Reparaturkosten mit Mehrwertsteuer. Von der Gebäudeversicherung oder dem Vermieter kriegst du zusätzlich eine angemessene Mietminderung. Und zumindest wenn du ein Kleinkind hast, solltest du die Option ins Auge fassen, während der Trocknung und Schimmelbeseitigung ins Hotel zu ziehen. Smiley Mac

sensifeee 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 00:10

ok, wir haben jetzt in die abtrittserklärung eingewilligt und somit holt das küchenfachgeschäft unsere ganze küche ab und die korpura werden ausgetauscht. damit bin ich sehr zufrieden. da mir die versicherung erst 600 euro angeboten hat war ich etwas verwirrt, ich dachte wir müssen da jetzt irgendwie in vorkasse treten. wäre ja prinzipiell kein problem gewesen, aber wer holt schon gerne fast 900 euro vom sparkonto,,,naja jetzt ist ja alles gut, vielen dank