darf der Vermieter mehr verlangen bei schaden??
Unser Sohn hat bei einer Party ein Schaden an seinem Fenster gemacht, die Versicherung übernimmt die Kosten dafür, nun will unsere Vermieter aber gleich ein neues Fenster was 4x teurer ist als die Reparatur und diese Kosten von uns verlangen falls unsere Versicherung das nicht zahlt, darf er das?
Glasbruch, also die Glasvers. des Mieters, oder auch am Rahmen?
nur der rahmen im unteren Bereich nur
14 Antworten
Unser Sohn hat bei einer Party ein Schaden an seinem Fenster gemacht,
Passiert.
die Versicherung übernimmt die Kosten dafür,
Alles richtig gemacht.
nun will unsere Vermieter aber gleich ein neues Fenster
Ja, wünschen kann man sich ja viel.
was 4x teurer ist als die Reparatur und diese Kosten von uns verlangen falls unsere Versicherung das nicht zahlt, darf er das?
Dürfen kann er das, bekommen wird es aber nicht, weil darauf keinerlei Anspruch besteht. Wie ihm euer VR auch schrifltich erklären wird, besteht im Rahmen der PHV für den Geschädigten ausschließlich Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache, nicht auf den Neuwert. Der Grund ist sehr simpel - der Geschädigte darf durch die Regulierung nicht besser gestellt werden, als er es ohne das Schadensereignis gewesen wäre. Und ersetzt wird daher der Wert des gebrauchten Fensters bzw. - wie hier - dessen Reparatur.
Wenn der VM gerne ein neues Fenster möchte, darf er das natürlich gerne beauftragen, bleibt aber auf dem Differenzbetrag zwischen Regulierung und NP sitzen. Sollte der VM hier eine Klage androhen, wird euch eure PHV rechtlich vertreten, und seine Ansprüche abwehren.
Dem Vermieter ist der enstandene Schaden zu ersetzen. Wie der Ersatz auch ausfällt ist egal, er muss aber gleichwertig sein und darf nicht minderwertig werden.
Das bedeutet für den Vermieter, das er kein Anrecht auf höherwertiges hat .. ein UPGRADE ist nicht möglich...es sei denn er kommt für die differenz selber auf.
Auch in diesem Falle gilt ebenso für den Vermieter, die Schadensminderungspflicht. Er muss also mit der geringsten Reparatur zufrieden sein sofern der vorige Zustand wieder hergestellt ist.
Wenn eine Reparatur tatsächlich möglich und günstiger ist, dann muss der Vermieter damit Vorlieb nehmen, ob ihm das nun schmeckt oder nicht.
Wenn er ein neues Fenster einbauen will und das kostet 4x so viel, dann ist das sein Problem.
PS: Ein neues Fenster SC2 bei Bauhaus o.ä. liegt bei ca. 250 - 300 Euro zzgl. Einbau.
Schau mal... ich hab die verbaut und bin zufrieden.
Du hast es selbst verbaut und bist zufrieden. Das ist schön für Dich.
Wenn man das aber nicht selbst kann, wenn man ganz andere Maße hat, wenn man eine besondere Ausführung in Form und Gestaltung braucht und wenn die Einbausituation ein ganz andere ist, sieht es gleich ganz anders aus.
In dem Moment, wo man sich einen Schreiner, bzw. Fensterbauer ins Haus holt, der für die Qualität und Einbau der gelieferten Ware auch noch die Gewährleistung übernehmen muss, sieht es preislich gleich ganz anders aus. Und das ist der Standard, den auch jede Versicherung befürworten würde. Keine Versicherung würde sich für den Schadensersatz am Preis eines Baumarkt-Fensters orientieren.
(Allerdings will die Versicherung hier sowieso nur die Reparatur bezahlen und der Geschädigte hier will eben wieder ein gutes Fenster, das zu den vorhandenen passt und das dann von einem Profi optimal eingebaut wird.)
Der Bauhaus-Preis ist allerdings nur wenig relevant, da man üblicherweise ein in Form, Struktur und Funktion von der Außenansicht gleiches Fenster wird verbauen lassen (müssen). Das Nachfertigen von Kunststofffenstern bestimmten Types oder von bestimmten Herstellern ist deutlich kostspieliger, und vor allem langwieriger, denn solche Systemfenster haben bei Nachbestellungen Lieferzeiten von 6 Monaten aufwärts.
Darf er nicht.
Er kann natürlich das tollere fenster einbauen. Die Versicherung wird aber nur die Kosten für die Reparatur des alten bezahlen.
Im Streitfall klärt das ein externer Gutachter, nicht der der Versicherung.
Kann aber sein.
Versicherungen wollen den Schaden natürlich gering halten, kann sein, dass ein unabhängiger Gutachter sagt, dass es neu muss.
Aber wenn es so ist, muss das deine Versicherung bezahlen, nicht du.
Also entspannt, wenn es vor Gericht geht und du verlierst, zahlt deine Versi, nicht du.
Weil das dann der offizielle Schaden ist.
Dein Vermieter muss eigentlich gegen deine Versicherung klagen, nicht gegen dich.
Sag dem Vermieter, du zahlst das nicth und er soll dich oder die Versi verklagen.
Und fertig.
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden. Dabei gilt selbstverständlich das Bereicherungsverbot für den Geschädigten. Der soll ja durch die Regulierung nicht besser gestellt werden als vor dem Schaden.
Dein Vermieter muss eigentlich gegen deine Versicherung klagen, nicht gegen dich.
Dafür fehlt die rechtliche Grundlage.
Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat der Geschädigte einen Direktanspruch an den Versicherer, aber nicht bei einer privaten Haftpflichtversicherung.
Versicherungen wollen den Schaden natürlich gering halten, kann sein, dass ein unabhängiger Gutachter sagt, dass es neu muss.
Da kostet der Gutacher vermutlich mehr als das Fenster. Und selbst dann würde der VM auf dem Differenzbetrag sitzenbleiben, allenfalls verringert um den anteiligen Aufwand für den Aus- / Einbau.
Der Vermieter wird aber nie mehr als den aktuellen Zeitwert vorm Schaden bekommen, plus Montage-/Reparaturkosten.
Die Schadenshöhe klärt der Gutachter.
Da gibt es nichts zu klären, das ist Fakt und Gesetz!
Der Geschädigte darf nachher NICHT besser gestellt sein und dadurch einen Gewinn machen!
"Nach Zeitwert leisten in der Regel folgende Versicherungen:
Der Grund: Damit der Versicherte durch die Schadensregulierung nicht besser gestellt ist als vor dem Schaden, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert eines Gegenstandes. Durch diese Regelung soll außerdem Versicherungsbetrug entgegengewirkt werden, denn die vorsätzliche Zerstörung eines Gegenstandes lohnt sich hierdurch nicht mehr. Versicherte sind deshalb oft verärgert, denn in der Regel reicht dann das Geld der Versicherung nicht aus, um den Gegenstand bzw. das Auto neu zu kaufen."
Ja, aber du hast hier ihre Aussage, dass die Versi x zahlen will und der VM das 4 fache will.
Und wie hoch der Schaden genau ist, klärt einfach ein Gutachter.
Ich soll auch nicht schlechter gestellt werden, wenn ich Zeitwert bekomme, zahle ich drauf, weil vorher war das ok, ich hätte es nicht ersetzt.
Ich will den vollen Preis eines neuen Fensters, ich will da kein Geld drauflegen, weil ich kein neues Fenster eingebaut hätte.
Das klärt halt alles der Gutachter.
Verstehst du das?
Ich erkläre es einfach noch mal.
Der Richter scheißt auf deine ganzen Begründungen udn holt einen Gutachter und das zählt, was er sagt.
Ja, aber du hast hier ihre Aussage, dass die Versi x zahlen will und der VM das 4 fache will.
Und wollen kann der VM das, bekommen wird er es aber nur, wenn er den Differenzbetrag selbst zahlt.
Und wie hoch der Schaden genau ist, klärt einfach ein Gutachter.
Der wird ihm auch nichts anderes sagen, aber dafür Kosten i.H.v. € 2.000.-- verursachen. Die der Geschädigte zahlen darf.
Ich soll auch nicht schlechter gestellt werden,
Wirst du ja durch den Zeitwert nicht.
wenn ich Zeitwert bekomme, zahle ich drauf,
Dafür hast du dann ein neues und höherwertiges Fenster. Und genau deswegen gibt es dafür nicht mehr Geld als für die Reparatur (wenn möglich) oder den Zeitwert des alten Fensters. Ganz einfach. *Dein* Schaden wird dir ersetzt. Alles andere ist Investition in dein Vermögen, und wird nicht ersetzt.
Das klärt halt alles der Gutachter.
Nein.
Der Richter scheißt auf deine ganzen Begründungen
Nein, denn der Richter kenn die geltenden Rechte und Regelungen - im Gegensatz zu dir, wie mir scheint. Der Fall wird schon gar nicht vor ein Gericht kommen, und selbst wenn, wird der VM hier zu 99% scheitern.
Mit einem Bauhaus-Fenster wäre der Vermieter wohl nicht zufrieden. Für 250-300 € gekommt man billigen Schrott, der allenfalls für Hütten, aber nicht für solide Häuser geeignet ist.