Wasserschaden durch defekten Geschirrspüler-Eigentum des Vermieters

5 Antworten

Auch wenn die Spülmaschine nicht Dir gehört, so ist es dennoch Deine Aufgabe, sie während des Spülvorganges nicht unbeaufsichtigt zu lassen. So sagt es das Gesetz. Ein durch Deine "Fahrlässigkeit" entstandener Wasserschaden ist auch von Dir zu regulieren. Wende Dich an Deine Versicherung.

Candlejack  31.10.2010, 23:30

Wo im Gesetz steht, dass man eine Geschirrspülmaschine "beaufsichtigen" muß ? Ich lerne immer gern dazu.

Es richtet sich hier tatsächlich danach, wer Eigentümer der Sache ist, von der das Risiko (der Schaden) ausging. Mithin wird dieser Schaden über dessen Versicherung auch zu regulieren sein.

Also:

  1. Dem Vermieter den Schaden einmelden und zur Schadensregulierung auffordern (Zugang der Nachricht nachweislich machen, z.B. durch Mailer-Protokoll)
  2. Dazu möglichst sogleich Fotos vom Schadensausmaß und auch Kostenvoranschlag zum Schaden an eigener Wohnungsausstattung

Damit kann der Schaden dan beim Versicherer des Vermieters eingewertet und reguliert werden.

Übrigens hatte ich auch kürzlich solch einen Schaden, der wohl regelmäßig bei betagten Geschirrspühlern auftritt, die dann irgendwann ihre Pumpenfunktion aufgeben. Hier war die Pumpenerneuerung mein Aufwand (weil mein Spühler), der Schaden am Fußbodenbelag war Sache meiner Hausratversicherung, eine darüber hinausgehende Schädigung (Durchfeuchtung der Geschoßdecke z.B.) wäre dann Sache der Gebäudeversicherung gewesen.

Hier könnte es die Haftpflichtversicherung des Vermieters sein, die für den von seinem Eigentum ausgegangenen Schaden in der Wohnung zuständig ist.

Das aber erfährst Du auch, sobald Du deine Hausratversicherung darauf ansprichst.

Candlejack  31.10.2010, 23:29

IdR gilt Eigenversicherung VOR Fremdversicherung. Der Schaden in der unteren Wohnung an der Einrichtung hat erstmal von der Hausrat des Mieters bezahlt zu werden. Diese nimmt dann idR Regress beim Vermieter. Hat auch einen bedeutenden Vorteil: Die Hausrat des geschädigten Mieters zahlt Neuwert, die Haftpflicht des Vermieters zahlt lediglich Zeitwert.

Die Hausratversicherung ist nur für beschädigte eigene Sachen, wie die z.B. Küchenmöbel oder die Vorräte zuständig.

Für Schäden bei Fremden ist eindeutig Ihre Private HAftpflicht zuständig. Falls beide Versicherungen nicht bestehen, dann müssen Sie alle Schäden (eigene und fremde) aus eigener Tasche zahlen.

Also, über das Fachwissen Einiger, die hier antworten, bin ich doch sehr verwirrt. Richtig ist, daß die Gebäudeversicherung die Angelegenheit "Austritt von Wasser" ordnet und somit der Vermieter seinen Schaden ersetzt bekommt. Meist wird sogar mehr, eben die Wiederherstellung, bezahlt. Die Mieter bezahlen meist mit der Miete bzw. mit einer Nebenkostenvereinbarung die Versicherungsbeiträge und sind somit komplett aus dem Schneider. Eine private Haftpflichtvers., die auch nur den Schaden der angerichtet wurde, ersetzt, ist hier gar nicht hilfreich und wird auch nicht ordnen/leisten. Alles eigentlich ganz einfach. Der eigene Schaden am Hausrat ist vom Mieter selber zu bezahlen oder wird eben über eine Hausratversicherung abgesichert. Viel Glück.

deine privathaftpflichtversicherung.