Bekommt vermieter über eidesstattliche versicherung bescheid?
Hallo ich musste die eidesstattliche versicherung abgeben und bin gefragt worden ob ich Kaution zahlen müsste und der Name und Adresse des Vermieters wurde auch nach gefragt. Bekommt der Vermieter jetzt darüber bescheid das ich diese abgeben musste?
6 Antworten
Die Kaution ist allerdings Bestandteil des Mietvertrages.
Ich weiß, das man Genossenschaftsanteile nicht Pfänden darf, da sonst die Basis des Mietvertrages gestört würde.
Darüber gibt es Gerichtsurteile.
Ob das bei einer Kaution ebenso ist, müsstest Du prüfen. Du könntest bzw. solltest mit Deinem Vermieter diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Da brauchst Du dich auch nicht schämen.
Nette Grüße🙄
Davon gehe ich aus, da er wohl darüber informiert werden wird, dass er Dir im Falle eines Auszuges die Kaution nicht auszahlen darf.
Der auftraggebende Gläubiger, erhält vom Gerichtdsvollzieher über das Erg3ebnis der "EV" und somit auch das Bestehen einer Kaution Bescheid und kann dann in die Rückgewähransprüche der Kaution gegenüber dem Vermieter pfänden; so erfährt der Vermieter von Ihren finaziellen Schwierigkeiten.
Die Abgab der "EV" geht ebernfalls in die Analen des Schuldnerverzichnisses ein und "ziert" künftig Ihre "Schufa" zum Schutz anderer Gläubiger vor Ihnen, dazu gehört auch die automatisierte Nachmeldung der "EV" an Ihre Hausbank.
Ja. Nach Ende deines Mietverhältnisses bekommst du nicht mehr die Kaution, sondern dein Gläubiger, bei dem du Schulden hast (sofern dieser die Pfändung der Kaution veanlasst)
Bei Neuvermietung , ja , Schufaeintrag !
Ich wohne dort schon