Wer trägt die Kosten für Reparaturen von Gebrauchsspuren an Türen einer Mietwohnung bei Auszug nach 11 Jahren?
Ich habe 11,5 Jahre mi 2 Kindern (1 Kind im Rollstuhl) in einer Wohnung gelebt, die zwar ebenerdig, von den Türen aber nicht behindertengerecht nach DIN-Norm war. Dem Vermieter war bekannt, dass mein Kind Rollstuhlfahrer ist. Dementsprechend haben Türblätter und Zargen einige kleinerer Schrammen davongetragen. Während der Mietzeit trat vom feuchten Keller heraufziehend in der Wohnung Schimmel auf. Daraus ergaben sich einige Streitigkeiten mit dem Vermieter bis ich die Wohnung auf Grund von Schimmel kündigte. Die Streitgeschichte, die daraus folgte möchte ich Euch ersparen. Ergebnis ist zumindest, dass ich es mit einer Wohnungsverwalterin zu tun habe, die keine Gelegenheit auszulassen scheint, mir finanziellen Schaden zufügen zu wollen. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und strebe auch keinen Rechtstreit an. Dafür fehlt mir einfach die Energie... Ich möchte eigentlich nur wissen : Wie hoch muss ich für Abnutzungserscheinungen in der Wohnung nach 11 Jahren haften? Ich habe jetzt die Kautionsabrechnung bekommen und soll demnach insgesamt über 2000,00 € Schadensersatz zahlen. Dass ich meine Kaution von 1000 € nicht zurück bekomme, hatte ich schon fast erwartet... dass ich nun aber auch noch 1000 € zusätzlich zahlen soll, macht mich sprachlos... dazu kommt, dass in der Abrechnung anscheinend willkürlich Zahlen eingesetzt wurden, die nicht mit Handwerkerrechnungen belegt wurden... was mache ich damit also, wenn ich keinen Rechtstreit will und Nerven sparen will?
7 Antworten
Es war Dein Risiko, in eine normale Wohnung zu ziehen und Du hast es in Kauf genommen, dass dadurch Schäden entstehen. Diese hat nicht der Vermieter zu vertreten, auch wenn er wußte, dass ein Rollstuhlfahrer einzieht. Er durfte viel mehr davon ausgehen, dass aufgepasst wird, und wenn doch Schäden entstehen, diese dann auch ersetzt werden.
Du hättest sinnvollerweise jeden einzelnen Schaden Deiner Haftpflichtversicherung melden müssen und kannst das auch jetzt noch versuchen. Die Versicherung wird wohl einen Gutachter schicken, der sich die Türen ansieht, sich alle nötigen Informationen beschafft und dann entscheidet, wieviel sie dem Vermieter erstatten wird. Waren die Türen schon alt, als ihr eingezogen seid, hat er kaum eine Chance. Waren sie hingegen noch relativ neu, wird er auch noch relativ viel bekommen, denn Türen normaler Qualität sind nicht nach 10 Jahren schon am Ende. 20 Jahre darf man mindestens ansetzen.
Falls die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt, weil Du nicht rechtzeitig gemeldet hast, dann hast Du ziemlich Pech gehabt. Wenn Du dann auch noch auf einen Rechtsanwalt verzichtest und Du keinen Rechtsstreit willst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als noch 1000 € zu zahlen.
Die Türen müssen auch nicht repariert werden, der Vermieter kann sich den entstandenen Schaden auch von dir erstatten lassen, ohne zu reparieren.
.. das mit der Versicherung ist anscheinend zu spät, da schon neue Mieter in der Wohnung sind und ich keine Fotos von den Türen habe.
Das wäre dann nur der Anschein. Wenn Du der Versicherung glaubhaft machen kannst, dass Du erst jetzt wirklich mit der Forderung konfrontiert wurdest, nehmen sie die Schadensmeldung vielleicht noch an.
Ansonsten glaube ich auch, dass der Vermieter die Türen noch nicht reparieren ließ. Somit sind sie noch eingebaut und ein Gutachter der Versicherung kann sie sich immer noch anschauen.
Typische Schäden durch den Rolli sind vermutlich leicht von evtl. späteren Schäden zu unterscheiden.
Probiere es unbedingt mit der Versicherung. Wenn diese die Schadensmeldung anerkennt, aber die Höhe bestreitet oder überhaupt bestreitet, dass Du haftbar bist, werden diese selbst den Streit mit dem Vermieter über die Höhe der Entschädigung führen. Dazu sind sie verpflichtet, denn die Abwehr von unberechtigten Schäden ist eine der Leistungen der Versicherung, also wie eine Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten ist natürlich das, was für Dich gerade noch akzeptabel ist, noch lange nicht für den Vermieter akzeptabel. Zu einer außergerichtlichen Einigung hättest Du nur dann eine Chance, wenn Dir ein Rechtsanwalt zur Seite steht, denn spätestens dann, wenn der Vermieter die Sache seinerseits einem Rechtsanwalt übergibt, ist es damit vorbei.
Es gibt schönere und vor allem wichtigere Dinge, mit denen man seine Zeit füllen kann...
Wohl wahr und auch das sollte man berücksichtigen, wenn sich der Vermieter so gar nicht einigen will.
Aber jetzt erst mal an die Versicherung heran treten. Probieren geht über Studieren!
... es handelt sich aber doch gar nicht um Gebrauchsspuren, sondern um vom Kind angerichtete Schäden, so jedenfalls die Frage.
Und ein Mieter hat Scäden, die gerichtsfest belegt wurden, zu wuppen.
Das bedeutet, nicht die Reparatur ist zu bezahlen, sondern nur der anteilige Schaden. Und wenn eine Vermieterin diesen binnen 6 Wochen ab Schlüsselrückgabe gerichtsfest belegt, ist wohl alles im grünen Bereich.
Binde einfach Deine PH mit ein, die sich ja jeder Mieter auch aus diesen Gründen leistet.
Mich wundert allerdings die glatte Summe von 2.000 EUR, so etwas habe ich in meinem Bestand noch nicht hinbekommen.
Viel Glück.
... hat der Vermieter denn alle 5 Jahre die Schönheitsreparaturen vorgenommen?
Wenn im Mietvertrag beispielsweise sowas steht wie, der Mieter muss die Instandsetzung und Reinigung von dies und das von einer Fachfirma erledigen lassen. Dann ist der Paragraph eratzlos zu streichen. Die Tatsache, dass ein Mieter immer auch selbst rennovieren darf reicht aus, dass der ganze Passus unwirksam wird auch wenn der Satz zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes noch gültig war. Sowas wie Bestandsschutz gibt es nicht. Aus diesem Grund macht es Sinn das Ganze mal prüfen zu lassen.
Und wie andere bereits erwähnt haben ist gewöhnliche Abnutzung in jedem Fall ok und führt nicht zu einer Verpflichtung das zu reparieren.
Meines Wissens hätte der Vermieter auch die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter selbst Hand anlegt.
Aber das ist alles nur Halbwissen von mir. Daher Mieterschutzbund oder Anwalt.
Ich bin mir aber relativ sicher, dass Du nicht alles zahlen musst was gefordert wurde.
Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes der Mietsache sind bei deren vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten (BGB). So weit dazu. Falls tatsächlich Beschädigungen erfolgten, die darüber hinaus gehen und es ist Ersatz erforderlich, so gilt der Grundsatz "Neu für Alt". Will heißen, der Zeitwert und nicht der Neuwert wäre zu erstatten. Auch diese Auslagen müssten durch Rechnungen belegt werden.
Versuche, insoweit vorhanden, den tatsächlichen Schaden über deine HV regulieren zu lassen.
Ich bin der Meinung, dass du gar nichts zu zahlen hast.
Grundsätzlich ist normaler Verschleiss durch die Mietzahlung abgedeckt. Dass Türzargen und -blätter nach 11 Jahren Gebrauchsspuren aufweisen, ist normal und erwartbar.
Weiter war dem Vermieter bekannt, dass eine Person hier im Rollstuhl sass. Die hierdurch normalen Gebrauchsspuren wie z.B. Kratzer etc. sind ebenfalls mit der Mietzahlung abgegolten.
Der Vermieter könnte allenfalls darüber hinausgehende Kosten geltend machen. Nun weiss ich nicht, um wieviele Türen es sich handelt und was für eine angesetzt wurde. Aber 2.000 € erscheinen mir da sehr hoch gegriffen.
Normaler Verschleiß ist nicht gegeben, wenn die Schrammen durch einen Rollstuhl verursacht sind.
Auch wenn es dem Vermieter bekannt war, dass eine Person im Rollstuhl unterwegs ist, muss er nicht hinnehmen, dass dadurch Schäden entstehen, die dann nicht ersetzt werden. Dass die Wohnung nicht behindertengerecht ist, wußtest Du von Anfang an und bist trotzdem eingezogen. Somit Dein Risiko.
Der Vermieter wußte das auch, durfte aber davon ausgehen, dass Schäden, die dadurch entstehen, auch ersetzt werden.
2000 € zu hoch? Anzahl der Türen, Qualität, Art der Schäden, Zeitwert? Ohne, dass man näheres weiß, ist diese Aussage einfach nicht korrekt.
Es ist mir schon bewusst, dass ich nicht wirklich auf der sicheren Seite bin :( ... das mit der Versicherung ist anscheinend zu spät, da schon neue Mieter in der Wohnung sind und ich keine Fotos von den Türen habe. Aber auf jeden Fall sollte ich wohl für künftige Schadensregulierungen die Versicherung beanspruchen. Die Wohnungsübergabe war Ende Mai 2016... Die Kautionsabrechnung kam jetzt, da der Vermieter sich eine BK-Erstattung einbehalten hat und ich zur Auszahlung aufgefordert hatte. Ich bezweifle allerdings, dass die 4 Türen wirklich repariert wurden. Ich habe nun erst mal formlos Einspruch gegen die Kautionsabrechnung eingelegt und die entsprechenden Handwerkerrechnungen eingefordert. Mal schauen, wie es weitergeht. Ich strebe eine außergerichtliche Einigung an, da ich nicht noch mehr Kosten als ohnehin schon produzieren will... Für mich wäre ein Einbehalt der Kaution und der BK gerade noch so akzeptabel... und dann will ich nur noch einen Haken an die Geschichte machen :( ... Es gibt schönere und vor allem wichtigere Dinge, mit denen man seine Zeit füllen kann...