Vermieter wusste von schimmel und hat trotzdem vermietet. Was tun?
Es kommt immer mehr der schimmel durch. Nun habe ich die Vormieter getroffen und die haben die Wohnung gekündigt weil er nichts gegen den Schimmel unternommen hat. Wir sind Sommer eingezogen da war der Schimmel nicht sichtbar bzw. wurde übermalert.
Auch die Vormieter hatten nur Ärger. Ist es nciht eine arglisitge Täuschung? Was kann man machne?
10 Antworten
@ Sofichristin
Schön, dass du so alte Antworten kommentierst. Der Schimmel und die Feuchtigkeit damals kamen nicht aus der Wand sondern die Wohnung war von innen feucht, weshalb wir vor Gericht auch recht bekommen haben. Im übrigen habe ich in 20 Jahren noch nicht einen Prozess wegen Schimmel verloren und ich habe bis zu 5.000 Wohnungen verwaltet.
Das kostet viel Zeit und Nerven und außerdem muss die Wohnung erst richtig vom Schimmel befreit werden, bevor Du da richtig wohnen kannst. Das kann dauern, bis das der Vermieter dann macht, auch wenn er dazu gerichtlich aufgefordert wird. Also ich würde mich nach einer anderen Wohnung umsehen mit der wirst Du nicht mehr glücklich.
du wusstest davon und hat diese Wohnung trotzdem gemietet??
oh ich schreib ein Quatsch. Der Vermieter wusste davon und hat trotzdem vermietet.
Ja ok, wenn Du Rechtschutz hast frag doch mal einen Anwalt. Ich denke halt, das geht ewig und Du bist weiterhin in dieser Schimmelbude. Nur wenn halt nie jemand was unternimmt, dann macht der immer weiter so.
@lady1988: Selbst wenn der Vermieter davon wusste, ist er nicht verpflichtet jedem Mieter das zu erzählen. Vor allem nicht wenn ein Vormieter das selbst verursacht hat! Ihr hättet Euch vor Einzug Schimmelfreiheit bescheinigen lassen sollen. Ansonsten ist da nichts zu machen. Auch schon mal drüber nachgedacht, ob Ihr nicht selbst was falsch macht in der Wohnung, z.B. die Fenster nur kippen zu Lüften, was grundfalsch ist?
Hallo,
auch ich habe in einigen Wohnungen das Problem mit dem Schimmel, wie soooo viele Vermieter aber ich will dir mal etwas sagen, in einer Wohnung hat 6 Jahre ein Paar mit Kind gewohnt, da gab es nie Probleme mit schimmel, als die ausgezogen sind hat wieder ein Paar mit Kind die Wohnung gemietet und gleich im ersten Winter war die Bude sowas von verschimmelt, dass ich fasst umgekippt bin, ich hatte riesen Streit mit den Mietern, die dann einfach ausgezogen sind und der Meinung waren Sie könnten so mir nichts dir nichts machen was sie wollen, weil Sie mal etwas im Internet gelesen haben. Das Ende vom Lied ist, dass Sie seit zwei Jahren bei uns in Raten Ihre Schulden abzahlen, da sie den Prozess verlohren haben. Die Wohnung ist nun an ein anderes Pärchen vermietet und wieder gibt es keine Probleme mit dem Schimmel. Also hüte dich vor zu schnellen Entscheidungen, die dazu führen könnten, dass du am Ende auf einem Batzen Schulden sitzen bleibst.
zu Kinnear,
das ist aber sehr pauschal!! Denn Schimmel schläft! Der kann Jahre im Mauerwerk sitzen, oder an eine andere Stelle wandern und bricht bestenfalls an einer Kältebrücke aus. Bei zu geringe Beheizung der Wohnung/oder Raum , also wenn eine höhere Feuchtigkeit vorhanden ist, dann kann das Zimmer ( oder gesamte sparsam beheizte Wohnung) sehr schlimm mit Schimmelbefall aussehen. Fazit: Sitzt der Schimmel in den Wänden und der Mieter heizt gut, da er eine Frostbeule ist, dann wird nichts weiter passieren...es sei denn es gib in den Ecken (am Boden oder Dach) die eine sogenannte Kältebrücke darstellen. Kommt nun der neue Mieter, der lieber nicht so warm hat, oder aus geiz nicht heizen will (zu mindestens die ganze Wohnung) der wird dann in den kühlen Zimmern auch einen Befall vorfinden. Also den Schimmel kann schon 2 Mieter vorher verursacht haben, damit ist die Schuld dem jetzigen Mieter nicht einfach anzulasten. Leider hat natürlich der jetzige Mieter die Beweislast, dass auch schon frühere Mieter Probleme mit Schimmel hatten und das wird vielen Mietern zum Verhängnis und sind die blöden die die einbehaltene Miete dann noch abstottern müssen.
Ist es nciht eine arglisitge Täuschung?
Ist es nicht :-(
Es wäre deine Pflicht gewesen, dich entweder von dem baulichen Zustand der Wohnung zu erkundigen, einen Sachverständigen bei der Besichtigung hinzuzuziehen oder dir eben Schimmelfreiheit zusichern zu lassen.
Wenn du deinen alten Wagen verkaufst, kann dich der Käufer auch nicht hinhängen, wenn er schlecht gespachtelten oder schlicht überlackierten Rost entdeckt - das ist nach Alter und Baujahr eben erwartbar und ein behobener oder unentdeckter Rostschaden kann eben entstehen :-O
Was kann man machne?
Entweder lässt du den Schimmel auf Kosten des VM beseitigen oder ziehst unter angemessener Mietkürzung für die Dauer des Mangels eben in drei Monaten aus.
G imager761
also das Auto und eine Wohnung kann man ja wohl nicht vergleichen. Beim Auto muss ich auch angeben ob es einen Unfall hatte. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rost und Schimmel--- Schimmel ist gesundheitsschädlich für mich.
Ja, das ist eine arglistige Täuschung, denn er hat davon gewußt, dass Schimmel vorhanden war, ohne Euch als Neumieter darüber zu informieren. Einfach überstreichen ist keine wirksame Schimmelbekämpfung.
Ich wusste davon und hat trotzdem vermietet. Da muss es doch was geben.