Vermieter meldet sich bzgl. der Kaution nicht?
Hallo,
ich habe vor einem Monat meine alte Wohnung verlassen, in der ich allerdings nur 3 Monate gewohnt habe. Ende Dezember 2016 bin ich ausgezogen, weil das Haus indem die Wohnung war abgerissen wird. Die Wohnung war schrecklich, ich bin froh, dass ich draußen bin, allerdings meldet sich jetzt mein alter Vermieter nicht bei mir bzgl der Kaution.
Ich hab schon sehr oft versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen - leider jedoch ohne Erfolg.
Auch während der 3 Monate habe ich den Vermieter kein einziges mal gesehen. Die Wohnung an sich war eine 5er WG in einem Zustand der Verwüstung. Schon als ich eingezogen bin war überall Schimmel..also im Prinzip Abrissreif.
Was soll ich jetzt tun? Ich bin ein bisschen Ratlos, weil ich es einfach nicht schaffe Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Ich will nur meine Kaution zurück und dann ist gut..
Danke!
9 Antworten
Setze deinem Vermieter eine Frist, in der er die Kaution erstatten muss, zwei Wochen sind genug Entgegenkommen.
Kündige an, dass du nach Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten wirst.
Geh zum Mieterschutzbund, die schreiben dir auch solche Briefe, wenn du dich damit schwer tun solltest. Die Mitgliedschaft ist nicht sehr teuer und empfiehlt sich auch für alle weiteren Mietverhältnisse. Du weisst ja nie, was noch kommt.
Schicke deinen Brief per Übergabeeinschreiben, dann hast du die Gewißheit, dass er den Brief tatsächlich erhalten hat. Mache eine Kopie davon für deine Unterlagen und den Nachweis, der evtl. nötig wird.
Gib nicht auf. Es steht dir zu, der Vermieter muss zahlen!
Schalte besser den Anwalt aus. Das ist momentan kostengünstiger weil nicht notwendig.
Schreibe ihm, dass er sich wegen der Kaution mit Dir in Verbindung setzen soll, ansonsten siehst Du Dich genötigt, die Sache einem Anwalt zu übergeben.
Das reicht in den meisten Fällen schon, dass sich etwas bewegt.
Meldet er sich dann immer noch nicht, gehst Du entweder tatsächlich zum Anwalt (kostet halt was) oder Du erstattest Anzeige. Die Kaution steht Dir zu, das sind Außenstände, die der Vermieter zu zahlen hat.
lg Lilo
Zu Zahlen, zurückzugeben - das sind doch Haarspaltereien, kommt doch aufs Gleiche raus. Bei einem ordentlichen Mietverhältnis versteht sich das von selbst, dass nach Auszug eines Mieters die Kaution zurückerstattet werden muss.
Außerdem hat der Fragesteller ja mehrfach versucht, den Vermieter zu erreichen
Es ist schön, dass du hier reden darfst, wie dir der Schnabel gewachsen ist. Aber du weckst eventuell falsche Hoffnungen beim Fragesteller, wenn du falsches Vokabular verwendest und sinnfreie Ratschläge erteilst wie Anzeigen etc. Und ja - in dieser Hinsicht bin ich ein Haarspalter.
Ich habe mir mal so meine Gedanken gemacht, das scheint ohnehin ein Schluri zu sein. Der wusste mit Sicherheit schon vor einem Vierteljahr, dass das Gebäude abgerissen werden muss, so etwas entscheidet sich ja nicht von heute auf morgen. Die Baubehörde wird ihm das schon vor längerer Zeit mitgeteilt haben bzw. wird er schon seit einiger Zeit wissen, an wen er das Grundstück verkaufen kann.
Starker Schimmelbefall ist nachweislich gesundheitsgefährdend, Du hättest schon zu Mietzeiten die Miete kürzen können.
Deswegen war die Wohnung befristet und nur für 3 Monate. Steht sogar im Mietvertrag, dass das Haus danach abgerissen wird.
Mietminderung habe ich sogar im Dezember gemacht, aber nicht wegen dem Schimmel sondern weil die Heizung eine Woche ausgefallen ist und es wieder unglaublich schwer war den Vermieter zu erreichen.
in der ich allerdings nur 3 Monate gewohnt habe. Ende Dezember 2016 bin ich ausgezogen,
Und auch zu diesem Datum gekündigt? Das hättest Du ja bis spätestens dem 3. Werktag im Oktober kündigen tun müssen.Ansonsten läuft das Mietverhältnis immer noch.
Auch während der 3 Monate habe ich den Vermieter kein einziges mal gesehen.
Es gibt Mieter die sehen ihren Vermieter nie.
Ich bin ein bisschen Ratlos, weil ich es einfach nicht schaffe Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Das wirst Du aber müssen wenn Du die Kaution wieder haben willst. Am 01.01.2021 ist deine Forderung verjährt.
Der Vermieter hat bis 6 Monate nach Mietende Zeit zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.
Ansprüche können sein verdeckte Mängel, Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen.
Für letzteres kann er einen Teil der Kaution auch länger als 6 Monate einbehalten. Nämlich bis die Abrechnung fällig ist. Das wäre für 2016, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, bis 31.12.2017.
Ich hatte eine Zeitmietvertrag, befristet bis zum 31.12.2016, eine Kündigung ist also nicht nötig gewesen.
OK und was war bezüglich Betriebskosten vereinbart?
Nichts, eine Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen?
Wenn nichts oder eine Pauschale gibt es auch nichts abzurechnen.
Wurde die Mietsache auch nachweisbar ohne Beanstandungen zurück gegeben wäre die Kaution unverzüglich fällig.
Tut der Vermieter das nicht von sich aus mußt Du wohl oder übel tätig werden, mußt ihn, möglichst nachweisbar, kontaktieren.
ich habe vor einem Monat meine alte Wohnung verlassen, in der ich
allerdings nur 3 Monate gewohnt habe. Ende Dezember 2016 bin ich
ausgezogen,
Hast du denn überhaupt gekündigt oder bist du einfach nur ausgezogen und verlangst jetzt deine Kaution zurück? Wenn du nur drei Monate in der Wohnung gewohnt hast, dann hättest du ja bereits bei Einzug fristgemäß kündigen müssen.
ich hatte einen befristeten Mietvertrag vom 1.10. - 31.12.
Der Vermieter darf die Kaution maximal bis 12 Monate nach Auszug einbehalten. Trotzdem ist es merkwürdig, dass er nicht erreichbar ist. Hast du es schon mal mit einem Einschreiben versucht? Habendie verbliebenen Mieter in der WG vielleicht irgendwelchen Kontakt mit ihm oder andere Mieter im Haus? Wenn es sich bei der Kaution um einen größeren Betrag handelt, lohnt sich vielleicht die Einschaltung eines Mietervereins oder eines Anwalts.
In einem Mieterverein muss man Mitglied sein, da kann man nicht einfach so hingehen. Man kann da natürlich eintreten, aber die wollen dann ihre Jahresgebühr haben
Das stimmt. Deshalb wäre auch wichtig zu wissen, um welchen Betrag es da geht. Vielleicht ist die Mitgliedsgebühr im Mieterverein ja höher... Oder sie ist schon Mitglied? Wir wissen zu wenig.
Einschreiben hab ich noch nicht versucht, werde ich aber jetzt mal machen.
Und mit den anderen Bewohnern habe und hatte ich keinen Kontakt. Ich will nicht ins Detail gehen aber es war sehr verdreckt und schlimm in der Wohnung - und wenn ich meine Mitbewohner gesehen habe verstehe ich auch warum.
Für mich war die Wohnung eine Notlösung, weil ich innerhalb von 2 Wochen dringend eine Wohnung gebraucht habe.
300€ Kation sind nicht all zu viel, für einen Studenten aber sehr sehr ärgerlich
Der Vermieter nötigt den Mieter nicht, wenn er sich nicht meldet.
Hier liegt insgesamt kein Grund für eine Anzeige im Sinne des Strafrechtes vor.
Die Kaution ist Eigentum des Mieters und kein Außenstand des Vermieters. Der Vermieter hat die Kaution nach Abrechnung nicht zu zahlen sondern an den Mieter zurückzugeben.