Schimmel in der Wohnung wer muss den Gutachter bezahlen?
Hallo alles zusammen Ich habe ein problem mit meinem vermieter. Es hat sich im schlafzimmer an der Decke schimmel gebildet was ich auch sofort dem vermieter mitgeteilt habe. Der hat mir vorgeschlagen einen gutachter zu schicken, der dann auch gleich nach paar tagen kam und sich das angeguckt hat. Wie es so halt immer ist, kam dabei heraus das es kein baumangel ist. Der gutachter hat ein bericht erstellt, den mir mein Vermieter zugeschickt hat, mit einen schreiben das wir jetzt auch den Gutachter bezahlen müssen. Darf der das? Der hat mich vorher auch nicht darüber informiert, dass wir den Gutachter bezahlen müssen, falls wir an der Sache schuld sind. Wir wollten einen Wohnungswechsel in eine größere wohnung machen bei dem gleichen Vermieter. Zuerst habe ich die Hausverwaltung angeschrieben, die haben mir einen besichtigungstermin zugeschickt. Danach habe ich mit dem Vermieter darüber geredet. Und nach einer stunde kam noch eine email vom hausverwalter das die Wohnung schon vergeben sei. Und heute habe ich erfahren das sie noch garnicht vergeben ist. Dar mir der Vermieter diesen wohnungswechsel denn so einfach enthalten, weil in meiner jetzigen wohnung schimmel ist.?Ach ja und andere mieter bei uns im Haus haben auch schon alle schimmel. Vielen Dank schonmal im voraus für eure antworten.
9 Antworten
Der Verursacher doch meist und warum denn auch nicht? Und so lange der Gutachter nichts über die Ursache aussagt, ist das Verfahren doch offen, oder? Binde bei Forderungen ggf. die PH mit ein, die sich ja jeder Mieter leistet. ... und wenn es kein gerichtlich bestellter Gutachter ist, dürfen ja Zweifel angebracht sein.
1. Grundsätzlich gibt es zwei Unterschiede. Gerichtliche Gutachten muss zahlen wer vom Gericht hierzu verurteilt wird. Hierfür werden meist sachkundigere Gutachter vorgeschrieben. Private Gutachter muss der Besteller zahlen! Außer z.B. du beschädigst durch dein Verhalten z.B. die Wohnung. Für KFZ-Gutachten gelten hier teilweise Sonderregeln! Was Schimmel Vermeidung angeht, ist hier ein spezielles Lüftungsverhalten vom Mieter zu verlangen. Laut allgemeiner Regeln der Technik, sollte eine Wohnung 7x täglich bis zu 7 Minuten Stoß gelüftet werden. Hierzu gibt es Urteile ab wann dies einem Mieter nicht mehr zugemutet werden kann. In vielen Mietwohnungen mit Wand zum Treppenhaus kommt es meist zu Schimmelbildung, weil hier die Flurfenster lange Zeit geöffnet sind! Werden z.B. bei Sanierung besonders dichte Fenster und Türen eingebaut, ist der Luftaustausch nicht mehr gegeben. Vermieter sind, ich meine seit 2006 verpflichtet, eine kontrollierte Wohnraumlüftung einzubauen. Die spart auch Heizkosten ein. Denn sonst kommt es fast automatisch zu Schimmelbildung. Das kostet ihn ab 2000-5000€ pro Wohneinheit. Viele Vermieter sparen sich dies aber, dann (siehe Gerichtliche Urteile) ist für solche Schäden der Mieter nicht mehr verantwortlich! Aber Vorsicht, der Vermieter kann diese auf die Miete anteilig anrechnen, z.B. 30-50€ monatlich (siehe Rentabilität und Wartung der Anlage SHK-Betrieb)! Weigert sich dann der Mieter, diese Mieterhöhung zu tragen und wird dies vom Vermieter festgehalten, kann der Mieter für solche Schäden wieder zur Rechnung gebeten werden! Hier mag es sich als Mieter vielleicht lohnen für 5€ monatlich eine entsprechende Versicherung selbst frühzeitig abzuschließen! 2. Vermieter kann Wohnungen vermieten an wenn er will.
Dar mir der Vermieter diesen wohnungswechsel denn so einfach enthalten
Darf er.
Dir steht es aber frei eine Wohnung bei jedem anderen Vermieter anzumieten.
Bezahlen muss derjenige, der auch bestellt hat. Wenn aber feststeht, dass Lüftungsmängel ursächlich sind, kann er auf Ersatz der Kosten bestehen.
Selbstverständlich kann er euch die andere Wohnung verweigern. Niemand kann ihn zwingen an jemand Bestimmten zu vermieten. Und mal ehrlich - würdest du dir gerne jemand in die Wohnung holen, von dem man weiß, dass er falsch lüftet? Ich unterstelle halt jetzt mal die Richtigkeit des Gutachtens.
Zunächst einmal ist der Vermieter in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist, hier eben der Schimmel. Wenn der Verursacher das nicht zahlen müßte, dann könnte jeder Mieter jedes Jahr seinen Vermieter mal einfach so zum Gutachten auffordern.
Ich habe ihn ja aber garnicht dazu aufgefordert. Ich habe von dem schimmel berichtet und die haben mir gleich den gutachter geschickt.
Der Mieter hat nicht aufgefordert und auch nicht beauftragt sondern der Vermieter.
Was hätte man anders machen sollen? Oftmals ist es unklar wer oder was ursächlich für den Schimmel ist. Einfach nur mit etwas drüberpinseln ist nicht die Lösung.
Zunächst bezahlt der, der den Gutachter bestellt. Wird nun durch den Gutachter festgestellt, dass der Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wurde, dann trägt der Mieter die Kosten für den Gutachter.
Wenn ein Gutachter in seinem Gutachten feststellt, dass Tapeten vom Schimmel befallen sind, obwohl es da gar keine Tapeten gibt, dann würde ich mir schon Gedanken über den Wert dieses Gutachtens machen.
Ich würde mir selber einen Gutachter bestellen und die Sache untersuchen lassen. Vielleicht hat der Schimmelbefall eine ganz andere Ursache, die du als Mieter gar nicht zu vertreten hast. Schimmelpilzsporen brauchen Feuchtigkeit um zu existieren und sich zu vermehren.
Woher also kommt die Feuchtigkeit, damit sich Schimmel bilden kann, das wäre die Kernfrage die es zu beantworten gilt.
Müsste der Vermieter mich denn nicht vorher darüber informieren, das ich den Gutachter bezahlen muss, wenn feststeht das es Eigenverschulden ist?