Einbehalt Mietkaution u.a. wegen Schimmel
Hallo, bevor ich zum Anwalt gehe, wollte ich mir hier gern mal Hilfe einholen.
Mein Mann und ich sind vor ca, einen Monat aus unserer Wohnung ausgezogen, in der wir etwas mehr als 4 Jahre gelebt haben. Bei der Wohnungsübergabe wurden im Übergabeprotokoll nur wenige Mägel festgehalten: fehlender Toilettensitz, fehlende Steckdose in der Küche. Uns wurde gesagt, dass würde dann mit der Mietkaution verrechnet, womit wir einverstanden waren.
Nun haben wir gestern einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, wonach von der Mietkaution (520,00 €) fast 490,00 € einbehalten werden sollen für die o.g. Mägel und die Beseitigung von Schimmel in Bad, Küche, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer.
Durch Erzählungen von anderen Hausbewohnern haben wir bereits kurz nach Einzug erfahren, dass der Vormieter wegen Schimmel ausgezogen sei und auch bei uns dauerte es nicht lange bis der Schimmel wieder blühte. Wir sind natürlich dagegen vorgegangen (mit Anti-Schimmel-Spray u.ä.), haben diesen Mangel aber dem Vermieter (dummerweise) nicht angezeigt. Im Wohn- und Kinderzimmer war unserer Meinung nach gar kein Schimmel.
Nun meine Frage: Hat der Vermieter tatsächlich das Recht uns die Kosten für die Schimmelbeseitigung von der Kaution abzuziehen, obwohl dieser Mangel nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt war, wir damit keine Möglichkeit zur Beseitigung durch uns hatten und außerdem nicht nachgewiesen ist, dass wir den Schimmel verursacht haben?
Und dann noch eine Kleinigkeit: laut vorliegender Rechnung sollen wir 40,99 € für einen Motiv-Toilettensitz bezahlen, den sich die Nachmieter wohl besorgt haben, da wir den einfachen weißen, nach unserem Einzug dort entsorgt hatten und unseren eigenen bei Auszug mitgenommen haben. Ich dachte der Vermieter würde so ein 08/15-Sitz für 15,00 € besorgen und nun soll ich den hohen Preis zahlen?
Füe Hilfe bin ich sehr dankbar.
8 Antworten
Das kann so eigentlich nicht korrekt sein. Es ist zwar ein Versäumnis, den Schimmel nicht anzuzeigen (das ist immerhin eine Minderung des Eigentumswerts), aber trotzdem - wendet euch an den Mieterschutzbund, die kennen sich mit solchen Fällen am besten aus und haben im Zweifel auch Kontakt zu entsprechend spezialisierten Anwälten.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß der Vormieter den Vermieter in Kenntnis gesetzt hat, warum er ausgezogen ist. Der Vermieter hat mit Sicherheit gewußt, das ein Schimmelbefall in der Wohnung ist und nun Euch dafür in Regress nehmen will. Laßt Euch das nicht gefallen und geht gegen der Vermieter vor.
Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113) Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meistens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Rechtliche Aspekte
Von einem Schimmelbefall sind Mieter und Vermieter betroffen. Alle Beteiligten sollten das gemeinsame Interesse verfolgen, den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen. Eine Schuldzuweisung der einen oder anderen Partei macht wenig Sinn.
Bei einem außergerichtlichen Verfahren suchen sich die Parteien gemeinsam einen Gutachter, der von beiden akzeptiert wird. Eine Kostenteilung seitens der Auftraggeber begünstigt die Neutralität des Schverständigen.
Kommt es zur gerichtlichen Konfrontation, d.h. sind Mieter und Vermieter oder Eigentümer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung über die Ursache des Feuchteschadens, können hohe Kosten entstehen: durch die Gutachter der gegnerischen Parteien, die jeweils eigene Gutachten anfertigen lassen, und möglicherweise noch seitens des Gerichts, das ein drittes Gutachten in Auftrag geben kann. Kosten für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten kommen noch dazu. Wie immer das Urteil lauten mag: die Parteien sind zerstritten und finden erst recht nicht zueinander - und der Schimmelpilz ist immer noch da.
Wies o habt ihr den Schimmel nicht angezeigt? Verstehe ich nicht .... sowas nehme ich als Mieter doch nicht hin und mache es selber weg ....
das sieht jetzt bnatürlich auch so aus, als hättet ihr den Schimmel verursacht und seid dann schnell weggezogen ....
Schimmel kann übrigens auch unter Tapeten sein ...
Ihr solltet auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, es ist nämlich ein beliebtes Vermeiterspielchen dem mieter die Schuld für den Schimmel in die Schuhe zu schieben (nicht ausreichend gelüftet) .... da hilft nur ein Gutachten woher der Schimmel tatsächlich kommt - ob die Nachbarn zu ihre Gerede stehen, wenn sie vor Gericht aussagen sollen ist fraglich, die wohnen schließllich noch da ..
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimmel.htm
Warum hat ihr den Schimmel nicht beseitigt oder es dem Vermieter gemeldet.? Ich persönlich würde rechtliche nicht vorgehen, und damit rechnet wohl auch der Vermieter, weil es teuer werden kann. Lernt daraus für die Zukunft.
Habt ihr denn das Übergabeprotokoll schriftlich unterschrieben erhalten? Nachträglich sollte da ja kaum etwas nachkommen. Den Toilettensitzpreis kann man sicherlich auf ein "Standard"-Maß senken bzw. die Differenz zum "High-End"-Produkt sich erstreiten (wenn man es drauf anlegt).
Das Übergabeprotokoll haben wir in schriftlicher Form und vom Hausverwalter unterschrieben ausgehändigt bekommen, ja. Es geht ja nicht nur um diesen Toilettensitz, dann bezahl ich das eben aber zusammen mit der Schimmelsache ärgert mich das schon ziemlich.
NadinH, es hätte dir aber klar sein müssen, dass dieser Schimmelbefall noch Folgen hat. Ich möchte deinem Vermieter nichts unterstellen...aber du hattest die Möglichkeit ihn zu beseitigen.
Ich hatte eben keine Möglichkeit ihn zu beseitigen. Nachdem klar war, dass wir ausziehen und die Nachmieter auch schon drin waren, haben selbige auf die Beseitigung durch eine Firma bestanden. Und der Vermieter hat gesagt, das würde durch ihn erledigt. Wir wurden dazu gar nicht gefragt und sollen nun die Kosten tragen? Das kann meiner Meinung nach nicht richtig sein. Zumal dieser Mangel eben auch nicht im Übergabeprotokoll beanstandet wurde.
Das mit dem Gutachter ist logisch. Aber: der Schimmelbefall wurde ja schon durch eine Firma beseitigt, kann da jetzt noch festgestellt werden wo die Ursache für den Schimmel lag? Die haben die Decke im Bad (die wirklich schlimm von Schimmel befallen war) ja komplett neu machen lassen.