Wer trägt die Kosten für den Ersatz von Heizkostenverteilern, Vermieter oder der Messdienst?
Hallo,
Ich vermiete eine Wohnung, in der sich vier Heizungen befinden und zwei laut Messdienst defekt sind. Für die Jahresablesung 2015 müssten sie also in die Wohnung und manuell ablesen. Den Austausch beider gemieteten Funkgeräte stellt mir der Messdienst in Rechnung. Ist das rechtens?
7 Antworten
Ich nehme an, dass es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, das einer Eigentümergemeinschaft gehört. In diesem Fall gibt es einen Vertrag zwischen der Gemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, und der Ablesefirma. In diesem Vertrag ist geregelt, wer für den Ersatz der Geräte aufkommt, also die Geräte bezahlt und wer evt. notwendige Anfahrts- und Montagekosten zu bezahlen hat.
Hast Du also selbst nicht den Vertrag mit dem Unternehmen, dann informiere Dich bei der zuständigen Hausverwaltung über die Vertragsbedingungen.
Wenn die Geräte gemietet sind (vom Messdienst) muss dieser für den kostenlosen Ersatz bei Funktionsausfall sorgen, du zahlst schließlich Miete. Hast du sie gekauft, wäre es m. E. dein Bier.
Sind die Geräte gemietet muß der Meßdienst diese austauschen.
Die Kosten für den Austausch, also die Lohn- und Fahrkosten, können Dir in Rechnung gestellt werden. Nicht aber die Kosten der Geräte selbst.
Vielleicht solltest Du noch mal den Vertrag bzw. die AGB genauer lesen.
Wenn Du die Geräte gemietet hast, dann sollten der Ersatz und die Reparatur in der Miete enthalten sein. Es sei denn die Geräte wurden mutwillig zerstört, dann bist Du Schadensersatzpflichtig, kannst Dir das Geld aber vom Verursacher wieder holen. Du solltest aber auf alle Fälle einmal den Mietvertrag mit der Ablesefirma durchlesen, ob da nicht irgendein versteckter Passus drin steht, daß der Geräteaustausch kostenpflichtig ist. Dann mußt Du wohl in den sauren Apfel beisen und Dir einen anderen Ablesedienst suchen. Da gibt es nicht nur einen Anbieter.
Wenn Heizkörper defekt sind und ausgetauscht werden müssen, bezahlt den Austausch oder Reparatur der Eigentümer. Genauso ist es der Fall sollten die Heizkostenverteiler aus diesem Grund abmontiert und wieder anmontiert werden. Dazu kommt eine evtl. notwendige Ablesung vor den Arbeiten.....!
Die Geräte selbst kostenlos, aber die Montage eher nicht.
Die Heizkostenverteiler sind defekt, nicht die Heizkörper
Die Geräte sind gemietet unf funktionieren nicht richtig (Funkablesung), also muss der Vermieter (der Messdienst) diese kostenlos ersetzen.