Heizung vor Fensterfront

Quelle: haustechnikdialog.de - (Wohnung, Mietrecht, Vermieter)

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Rechtlich zwingen kannst du den vermieter nicht.

Aber du kannst Abhilfe schaffen:

Zum einen mit den von dir erwähnten Isolierfolien. Bekannte haben die hier: http://www.velken.de/isolierfolien-kaelteschutzfolien/ und schwören drauf. Zum einen ist der Wärmeschutz spürbar, zum zweiten heizt der Raum im Sommer nicht so auf und der einseitige Sichtschutz ist auch nicht zu verachten.

Zum Zweiten besorge dir ein paar große Pappen, zB einen entsprechend zerlegten Umzugskarton. Den beklebst du ganz simpel mit Küchen-Alufolie (glänzende Seite nach außen) und diese Pappe stellst du zwischen fenster und Heizkörper mit der Alufolienseite nach innen auf. Fertig ist ein selbst gemachter Strahlungsschirm...Kostenpunkt etwa 10€ udn ne halbe Stunde Bastelarbeit mit Uhu und nem Cuttermesser.

Ich würde eher zu dieser finanzierbaren und durchaus wirksamen Selbsthilfe greifen als mich ständig und vermutlich erfolglos mit dem Vermieter anzulegen.

Diesbezüglich müsstest du zur Selbsthilfe greifen. Du hast die Wohnung so gemietet, der Zustand war dir bekannt. Ergo muss der Vermieter nichts machen.

Generell kann der Mieter davon ausgehen, das die Heizung die notwendige Leistung bringen soll, um die empfohlene Raumtemperatur zu erreichen. Wenn man im Sommer die Wohnung mietet, kann man durchaus im Winter eine böse Überraschung erleben. Allerdings liegt dann ein Mangel im Mietgegenstand vor, wenn der Vermieter einem dies nicht vorher sagt.

Das Problem haben wir auch. Wir haben im Dezember die Raumtemperatur im Wohnzimmer gemessen. Ein Messpunkt (1) an der Heizung plaziert und einen weiterem (2) im Raum, möglichst weit weg vom Heizkörper.

Messpunkt 1: nach 4h Heizen (Solltemperatur 25Grad) stieg die Temperatur von 18Grad auf 21Grad. Wir benutzen Homematic-Ventile.

Messpunkt 2: 16,8Grad 

Die mehrfach empfohlenen Mindesttemperatur von 20 Grad wird defacto nie erreicht.

Wir haben den Vermieter das Problem geschildert und eine Mietminderung angekündigt. Dieser hat kommentarlos einen Handwerksbetrieb mit der Erstellung eines Kostenvoranschlag und dem Heizungstausch beauftragt. Der erfolgt kommenden Freitag.

Versuchs mal so


den vermieter MUSS gar nix verbessern...

Nein der Vermieter muss hier nichts machen, er kann aber. Dann sind wir bei einer Modernisierung.Hierunter fallen z.B. Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser. Zur Verbesserung des Schallschutzes , der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen. Sie bedenken das dann erhebliche Kosten auf den Mieter zukommen können? Der Vermieter kann nach Abschluss der Arbeiten 11% der aufgewandten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.