Wer trägt die Kosten zum Austausch eines beschädigten Heizkostenverteiler?
Hallo ihr Lieben!
Im Rahmen der allgemeinen Heizkostenablesung wurde bei mir an einer meiner Heizungen ein beschädigter Heizkostenverteiler festgestellt. Da es sich nur um eine kaputte "Verschalung" handelte, also nichts weiter als das das Plastikgehäuse durchgebrochen war, wurde ein Austausch des Heizkostenverteilers vereinbart. Gesagt und getan, nun aber habe ich eine Rechnung erhalten in der dieser Austausch, der Verteiler selbst und Fahrtkosten enthalten sind, sowie die Aufforderung die Summe an meinen Vermieter zu zahlen. Könntet ihr mir weiter helfen? Muss ich das bezahlen? Oder muss nicht doch der Vermieter diesen Austausch bezahlen? Ich danke schon mal im Vorraus für hilfreiche Antworten! Herzlichst Eure Nicole
4 Antworten
aus meiner sicht fällt das unter §535 BGB und der Vermieter muss die kosten tragen.
eine möglichkeit dies über die "kleinreparaturklausel" an den mieter weiter zu geben ist aus meiner sicht nicht möglich, da es sich nicht um eine sache die im direkten zugriffsbereich des mieter liegt handelt (wie wasserhahn, lichtschalter,etc.)
anders wäre es nur wenn du für den schaden verantwortlich wärst, das müsste dir der vermieter aber dann auch nachweisen.
Wenn der Heizkostenverteiler defekt ist, wird er vom Vermieter ersetzt, wenn das Gehäuse beschädigt , kommt ja nicht von alleine, ist das deine Sache, wirst wohl zahlen müssen. Beschädigte Gehäuse deuten für den Vermieter auf Manipulation hin
Grundsätzlich muss der Vermieter sowas bezahlen, es sei denn, es ist klar, wer den kaputt gemacht hat. Und da nur Du Zutritt zu Deiner Wohnung hast, steht das wohl außer Frage, also musst Du auch zahlen...
Wer hat den Schaden verursacht? Wenn du, haftest du, könntest das aber über deine Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Unter Kleinrep. läuft das auf keinen Fall. Womit wird die Forderung begründet? Duie Rechnungslegung durch die Erfassungsfirma an dich sehe iuch mit gemischten Gefühlen. Du zahlst schließlich an den Vermieter Miete für die HKV. Nun müsste also die Firma die Rechnung an deinen Vermieter richten und er könnte u. U. dann von dir Regress fordern. Du hast schließlich keinen Vertrag mit der Firma, sondern mit deinem Vermieter. Ich würde zunächst die Rechnung zurückschicken mit dem Vermerk, dass du den Wechsel nicht beauftragt hast, man möchte sich an den Auftraggeber halten. Oder hast du da was unterschrieben? Dann sähe es anders aus.