Smart Home in Mieter Wohnung können Vermieter alles Steuern?

6 Antworten

Vergiss für den Anfang doch einfach mal juristische Dinge und versuche es auf der zwischenmenschlichen Ebene.

Sage deinem Vermieter zuerst, dass du dich in der Wohnung sehr wohl fühlst, dass sie toll in Schuss ist usw. Und sprich erst danach die Heizungsproblematik an.

Erkläre ihm, dass du die Heizung nicht so eingestellt bekommst, wie du es gerne hättest und bitte ihn um HILFE statt gleich Vorwürfe zu machen. Wenn er dann sagt, das er das für dich "aus der Ferne" erledigt/ erledigen kann, bedanke dich für das Angebot, aber lehne es freundlich ab.

Manchmal hilft es, das "Problem" bei dir anzusiedeln: "mein niedriger Blutdruck, die Hormone, entweder ich friere, oder ich schwitze..." und auch seine Argumente anzuhören.

Wenn du in der Einliegerwohnung lebst, kann es sein, dass der Vermieter deine Heizgewohnheiten teilweise mitzahlen muss - und vermeiden möchte, dass ihm durch dich höhere Kosten entsehen.

Mache ihm klar, dass du das zwar verstehst, aber auch, dass es für dich sehr wichtig ist, die Heizung alleine und deinen Bedürfnissen gemäß regeln zu können.

Überlegt gemeinsam, ob es andere Lösungen gibt (Verbrauchsmessgerät, höhere Pauschale, gemeinsame "Analyse und Aufteilung" der Abrechnung).

Ihr könnt auch zusammen Termine bei der Energieberatung oder mit einem Haizungsbauer organisieren!

Wenn das nichts bringt, überleg dir gut, ob dir die Sache einen Rechtsstreit wert ist! Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - und bist danach (fast) allen Ärger los.

Wenn du dich stattdessen mit dem Vermieter im eigenen Haus anlegst, kannst du ziemlich sicher sein, dass es keine sachliche "Auseinandersetzung" wird, sondern in einem langen, teuren und unangenehmen Kleinkrieg endet, in dem wirklich ALLES als Anlass für neue Streitereien dient...

imager761  27.05.2018, 08:24

Ich frage mich, ob du diese freundliche Gesprächssituatuion auch anregst, wenn der VM unerlaubt die Mieträume betritt oder den vermieten Parkplatz blockiert.

Hier handelt es sich nicht um ein Mißverständnis, sondern absichtliche Gängelung durch unerlaubte Eigenmacht.

Der M darf für seine Mietzahlungen beanspruchen, die Räume nach seinen Vorstellungen zu beheizen, wenn und soweit er das für erforderlich hält.

Da zeigt man klare Kante und verlangt, was mietvertraglich vereinbart ist.

Eine Klage ist hier nicht geboten. Entweder gewährt der VM freiwillig diese Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch oder er bezahlt die Ersatzvornahme des M.

Mucki007xyz  05.03.2018, 19:44

ich würde es nur über Anwalt machen.

Damit könne die einstellen was sie wollen und auch wie und wann deine Heizung auf welche stufe läuft aber das könnten sie auch am kessel einstellen! Außer dei Heizkörper!Wen du nicht mal 20 Grad bekommt würde ich mal den Vermieter auf eine Kleinigkeit hinweisen das sie so selber schimmle produzieren wen die Temperatur auf 16 Grad fällt und das sogar vor Gericht als körperverletzung gilt!Und das es gesundheitlich notwendig ist mindestens 20 Grad tagsüber da zu haben!

Wen die das nicht wollen heist es einen anständigen Vermieter zu suchen und den die zusätzlichen kosten in Rechnung zu stellen!

Du kannst es aber auch anders versuchen geh zb zu einem Anbieter dafür und frage nach wie du das selber regeln kannst den das was dein Vermieter tust ist so nicht in Ordnung Oder steht im miet vertarg das dein Vermieter entscheiden darf wie warm du es haben darfst wen das steht wäre die Klausel nichtig!

Frage deinen Vermieter wie er es das machen kann das du selber deine Heizung einstellen kannst damit du ihn nicht ständig damit belästigen musst!

Das Würde ich als erstes so versuchen den nicht jeder fühlst sich bei der selben temperatur wohl zb ältere Menschen habe es gerne bei 25 grad jüngeren reicht 20-22 grad schon aus!

Mucki007xyz  05.03.2018, 19:44

21 Grad sind Gesetz, dass man die haben muss im Winter in der Wohnung.

herakles3000  05.03.2018, 19:55
@Mucki007xyz

Wen das so wäre dan gäbe es nocht merh krnake den 21 gard ist für einige zuviel und 20 noch gut zu ertragen!

Und wo steht das im geset da wird normalerweise von 20-23 gard geredet aber nicht das man eine bestimmte tempoeratur haben mus!

Bist Du die einzige Mieterin im Haus Deiner Vermieter?

Sie können Dich jederzeit grundlos kündigen. Allerdings mit drei Monate längerer Kündigungsfrist. Das solltest Du bedenken bei allen Maßnahmen, die Du unternimmst.

Ansonsten halte ich es für sehr problematisch, dass sie über "smarthome" Deine Heizung steuern können. Das ist ein Eingriff in Deine Lebensführung, die durch nichts zu rechtfertigen ist.

Du kannst verlangen, dass Du selbst in die Lage versetzt wirst, Deine Heizung nach Deinen Bedürfnissen zu steuern und auch, dass er dazu nicht mehr in der Lage ist. Läßt sich das bei seinem "smarthome" nicht machen, muss er es aus Deiner Wohnung entfernen.

Setze Deinem Vermieter eine Frist zum Umbau der Heizungsregulierung. Z. B. 4 Wochen. Passiert nichts, beauftrage selbst einen Heizungsbauer, das zu machen und ziehe dem Vermieter die Kosten dafür von der Miete ab.

Nimm zur genauen Vorgehensweise anwaltlichen Rat in Anspruch, denn wenn die ganze Sache gerichtsmassig wird, solltest Du von Anfang an alles richtig gemacht haben.

Gehe mal davon aus, dass Deine Vermieter alles andere als begeistert sein werden und vermutlich bald schon die Kündigung folgt, aber das kannst Du in Kauf nehmen, wenn es nicht allzu schwer ist, eine andere Wohnung zu finden.

Wenn eu(r)e/r Vermieter nebenan wohnen, können sie dir nicht erleichtert kündigen, sondern brauchen einen wichtigen Grund.

Der läge nicht vor, wenn du es warm in der Wohnung haben willst.

Da fordert man den VM zugangssicher per Einwurf(!)-Einschreiben auf, seinen unzulässigen Eingriff in die Heizungseinstellung zu unterlassen:

"... als Vermieter sind sie gem. § 535 BGB verpflichtet, "den Gebrauch der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Dies gilt auch für die Beheizung der Mieträume selbst außerhalb der Heizperiode, wenn die Witterung dies erfordert, um tagsüber eine Raumtemperatur von rd. 22°C zu gewährleisten.

Wie ihn bekannt sein dürfte, reagiert die Fußbodenheizung hier sehr träge und verträgt keine Abschaltung, die sie offentlichlich bisweilen per App der hier installierten smart home-Steuerung vornehmen.

Sie sind daher aufgefordert, diese Veränderungen der von mit gewählten Raumtemperatureinstellungen künftig zu unterlassen. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab dokumentierter Zustellung dieses Unterlassungsbegehrens.

Widrigenfalls werde ich eine Fachfirma beauftragen, die Steuerung abzuklemmen und werde die dafür erforderlichen Kosten mit der übernächsten Mietzahlung aufrechnen.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)"

Da Du für die Nebenkosten Deiner Wohnung aufkommst, ist deren "Geiz" kein Kriterium.

Natürlich ist es möglich, dass sie diese Geräte auch steuern, aber das dürfen sie nicht, da Du in Deiner gemieteten Wohnung bestimmst, wie geheizt wird, etc.

Es ist aber technisch überhaupt kein Problem, die Regler einfach durch manuelle Regler zu ersetzen, mit genau der Argumentation der Überwachung. Sie dürfen ja auch in Deiner Wohnung keine Kamera aufhängen.