Heizung vermutlich selbsteschuldet defekt. Wer zahlt?
Hallo! Mir ist das Heizöl ausgegangen, weil der Messstab vom Öltank rund 200 Liter mehr angezeigt hatte, als tatsächlich drin waren. Als Folge ist die Pumpe der Heizung kaputt gegangen, da sie leer lief. Außerdem (nach Austausch der Pumpe) funktioniert die Heizung nicht mehr richtig. Angenommen, die Heizung (vor rund 20 wurde der Brenner erneuert, das ganze Heizungssystem ist gut 50 Jahre alt) ist nun soweit kaputt, dass sie ausgetauscht werden muss, weil es keine Ersatzteile mehr gibt, kann der Vermieter mir die kompletten Kosten in Rechnung stellen, weil ja durch mein unbeabsichtigtes Verschulden (Heizöl leer) das ganze System kaputt gegangen ist? Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass meine Haftpflicht zumindest einen Teil übernimmt?
10 Antworten
Hallo! Mir ist das Heizöl ausgegangen, weil der Messstab vom Öltank rund 200 Liter mehr angezeigt hatte, als tatsächlich drin waren
Dann ist das doch nicht selbstverschuldet.
Zudem müsste er beweisen dass Du daran schuld bist.
Selbst wenn es so wäre, alt gegen neu könnte er dann auch nicht verlangen.
Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass meine Haftpflicht zumindest einen Teil übernimmt?
Die Möglichkeit würde bestehen, wenn Ihr sie in Anspruch ättet nehmen müssen.
MfG
Johnny
Wenn sie tatsächliche Anzeige nicht funktioniert hat, ist es nicht Deine Schuld und Sache des Vermieters. Es sei denn Du hast etwas diesbezüglich im Mietvertrag stehen.
Sofern kein Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der Versicherung erkannt wird, dürften die für den Schaden aufkommen!?
Nein, wenn der Messstab es schon nicht richtig angezeigt hat, woher solltest Du dann wissen, wieviel wirklich drin ist? Du hast den Schaden nicht verschuldet.
Wenn es keine gibt, dann hat Dein Vermieter ja auch keine gegen Dich.
Ich habe vor dem Winter 47cm abgelesen und das bedeutet rund 650L (damit kommt man gut über den Winter, vor allem, wenn man wenig zu Hause ist bzw. nicht den ganzen Tag heizt). Jetzt habe ich 500L nachgetankt und der Stand steht bei unter 50cm. Mehr Beweise habe ich nicht. Außer eine abfotografierte Tabelle mit Messstand und Inhalt.
Normalerweise ist der Vermieter für den Heizkessel und das Einkaufen von Öl zuständig. Oder habt Ihr eine andere Regelung im Mietvertrag?
Beweise ??? Ohne diese wirds schwierig, denk ich mal.