Heizkosten fair abrechnen. Kennt sich jemand mit Heizkostenverteilern aus?
Hallo alle zusammen :)
Meine Eltern bewohnen ein Haus mit Einliegewohnung. Die Einliegewohnung soll vermietet werden. Allerdings werden beide Wohnungen von einer gemeinsamen Pelletsheizung beheizt. Ich möchte nur ungern, dass meine Eltern einen Fixbetrag für die Heizkosten festlegen. Ich kann mir aber auch nicht so recht vorstellen, wie man genutzte Wärme fair abrechnen kann.
Hat jemand einen Tipp?
In meiner Wohnung habe ich z.B. Heizkostenverteiler (ich glaube so heißen die Dinger an der Heizung). Ist das ein guter Ansatz? Kennt sich jemand damit aus? Müsste man dann nur in der vermieteten Wohnung so Dinger anbringen, oder auch in der gesamten Wohnung meiner Eltern?
Danke im Voraus für eure Antworten
6 Antworten
In diesem Sonderfall, Mieter und Vermieter wohnen in einem Haus mit nur 2 Wohnungen, greift die Heizkostenverordnung nicht.
Sprich es kann ein beliebiger Verteilerschlüssel für die Heizkosten vereinbart werden.
Oder gar keiner, dann greift der "gesetzliche". Das wäre die Umlage nach der Wohnfläche. Aus meiner Sicht das einfachste.
Wollen Deine Eltern aber wirklich nach der Heizkostenverordnung abrechnen empfehle ich das von einer Fachfirma, z. B. ista, Brunate oder Techem, machen zu lassen.
In dem Fall müssen beide Wohnungen mit Heizkostenverteilern ausgestattet werden und auch für beide Wohnungen Abrechnungen erstellt werden.
Die Heizkostenverteiler können übrigens gemietet und die Miete dafür mit in die Heizkostenabrechnung einbezogen werden, so das der Mieter diese zahlt.
Da Deine Eltern wohl das erste mal vermieten rate ich dringend sich fachliche Hilfe und Unterstützung zu holen. Haus & Grund bietet diese.
Die Heizkostenverteiler kann man Mieten oder Kaufen. Die sind jedoch sehr teuer und erst ab 3 Wohnungen Pflicht. Ich würde einfach die Heizkosten nach m2 abrechnen. Selbst wenn der Mieter viel heizt, ist es immer noch billiger als diese Verteiler anzumieten.
Meine Aussage war auf den Fall EFH mit ELW ausgerichtet. In größeren Objekten sind Zähler vorgeschrieben und dort ist es auch wichtiger.
Wenn die Eltern dort selbst wohnen und nur eine Mietwohnung existiert, ist eine verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung nicht Pflicht. Man kann dann auch nach qm der Wohnung abrechnen. Das kommt am Ende allen günstiger, denn die Heizkostenverteiler, die Miete und die Verbrauchsabrechnung verteuern die Heizkostenabrechnung. Auch für Ihre Eltern. Die Verteiler müssen wenn im gesamten Haus angebracht werden, auch in Kellerräumen in denen sich Heizkörper befinden.
In dem Fall wäre es wohl am einfachsten einen Wärmemengenzähler zwischenzuschalten
Aber auch nur, wenn die ELW einen eigenen Heizkreis hat.
Macht es anteilig nach Quadratmetern und gut ist.
Die Miete kann ja als NK auf die Mieter umgelegt werden.
Kommt ja u. a. darauf an wer die größere Wohnung hat und wieviele Personen jeweils. Hat z. B. der Mieter die kleinere Wohnung sind aber mehr Personen, die natürlich mehr Warmwasser verbrauchen als der Vermieter, hat der Vermieter das Nachsehen. Umgekehrt natürlich der Mieter.
Eine wirklich faire Abrechnung gibt es eigentlich nicht.