Komme ich an mein Erbe von meinem Erzeuger, vor dessen tot ran?

7 Antworten

Wenn er nicht freiwillig was rausrückt, kommst Du vor seinem Tod nicht an sein Geld.

Ehrlich: Wenn Du "aus Stolz" nie etwas von ihm haben wolltest, dann bleib dabei, auch wenn Du Geld brauchst. Ansonsten kannst Du Dir Deinen Stolz sonst wohin schieben.

Oder Dein Vater interessiert Dich wirklich, und Du versuchst, eine Beziehung zu ihm aufzubauen. Dann aber mit Geldsorgen zu kommen, finde ich auch schäbig.

StifflersVater 
Beitragsersteller
 28.08.2016, 00:25

Mach deiner persönlichen Meinung hab ich aber nicht gefragt!

StifflersVater 
Beitragsersteller
 27.08.2016, 22:41

Warum schäbig? Er war immer wohlhabende und hat trotzdem nur die 110 DM Mindestsatz gezahlt. Warum erlaubt ihr euch hier Urteile über mich? Ich habe nur eine Frage gestellt!!

BiggerMama  27.08.2016, 22:57
@StifflersVater

Manchmal steht in ein paar Worten mehr, als man denkt.

Wenn du heiratest, hast du einen Anspruch auf die sogenannte Ausstattung.  Die liegt bei 25 bis 30% des Jahresgehaltes.

Am besten wäre es, du gehst zu deinem Vater und bittest um Geld. Wäre eine gute Möglichkeit, ihn mal zu treffen. Du kennst den Mann doch gar nicht. Du kennst nur die Geschichten, die dir deine Mutter von ihm erzählt hat.

Zum Mann werden ist der Kontakt zum eigenen Vaterr wichtig. Das nur am Rande. Viel Glück!

20ProzentAfD  27.08.2016, 22:38

auf nen shice hast du anspruch, wenn du heiratest

Sogemacht  27.08.2016, 22:57
@20ProzentAfD

Kommt drauf an, wo du lebst. In Österreich hast du einen Rechtsanspruch darauf. In Deutschland nicht (klar, das Land ist dank DDR und Flüchtlinge praktisch pleite, lol)

webya  28.08.2016, 07:40
@Sogemacht

Die Anspruch gabe es noch nie. Auch nicht ohne die DDR und Flüchtlinge.

Anspruch hast Du keinen auf das Erbe.

Aber wenn er wirklich so reich ist und wir setzen voraus, dass alles richtig ist, was Deine Mutter erzählt hat, dann hat er vermutlich auch eine Familie gegründet und eventuell weitere Kinder.

Da könnte es möglich sein, dass er denen eine Erbauseinandersetzung nach seinem Tod ersparen möchte.

Also könntest Du in einem Gespräch den Vorschlag machen gegen eine Summe X,- einen Erbverzicht zu erklären.

StifflersVater 
Beitragsersteller
 28.08.2016, 13:11

Dadurch, dass er im Nachbarort wohnt, kenne ich Leute, die ihn bzw. seine Kinder kennen. Die Firma ist hier auch sehr bekannt. Danke für die Antwort, das bis jetzt die hilfreichste...

Nein, du hast keinen Anspruch. Es nennt sich ERbe und das wird erst nach dem Tod gezahlt. 

Nein. Es sei denn, er schenkt dir freiwillig etwas. 

Ein Gespräch könnte helfen.