Komme ich an mein Erbe von meinem Erzeuger, vor dessen tot ran?
Hi Leute, ich habe gerade arge Geldprobleme und stehe mit dem Rücken an der Wand. Deswegen meine Frage. Um ein bisschen was dazu zu sagen: ich bin 30 Jahre alt und mein Erzeuger hat, wenn überhaupt, immer nur den Mindestsatz gezahlt. Ich habe ihn nie persönlich getroffen, obwohl er im Nachbarort wohnt. Er hat eine große Firma und mehrere Grundstücke und Wassergrundstücke. Aus stolz wollte ich nie etwas von ihm haben. Jetzt steht mir aber das Wasser bis zum Hals. Deswegen meine Frage: gibt es Möglichkeiten, vor seinem tot, an meinen Pflichtteil zu kommen? Wenn ja, welche Hebel muss ich ziehen? Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus und freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank schonmal.
7 Antworten
Wenn er nicht freiwillig was rausrückt, kommst Du vor seinem Tod nicht an sein Geld.
Ehrlich: Wenn Du "aus Stolz" nie etwas von ihm haben wolltest, dann bleib dabei, auch wenn Du Geld brauchst. Ansonsten kannst Du Dir Deinen Stolz sonst wohin schieben.
Oder Dein Vater interessiert Dich wirklich, und Du versuchst, eine Beziehung zu ihm aufzubauen. Dann aber mit Geldsorgen zu kommen, finde ich auch schäbig.
Mach deiner persönlichen Meinung hab ich aber nicht gefragt!
Manchmal steht in ein paar Worten mehr, als man denkt.
Wenn du heiratest, hast du einen Anspruch auf die sogenannte Ausstattung. Die liegt bei 25 bis 30% des Jahresgehaltes.
Am besten wäre es, du gehst zu deinem Vater und bittest um Geld. Wäre eine gute Möglichkeit, ihn mal zu treffen. Du kennst den Mann doch gar nicht. Du kennst nur die Geschichten, die dir deine Mutter von ihm erzählt hat.
Zum Mann werden ist der Kontakt zum eigenen Vaterr wichtig. Das nur am Rande. Viel Glück!
auf nen shice hast du anspruch, wenn du heiratest
Kommt drauf an, wo du lebst. In Österreich hast du einen Rechtsanspruch darauf. In Deutschland nicht (klar, das Land ist dank DDR und Flüchtlinge praktisch pleite, lol)
Die Anspruch gabe es noch nie. Auch nicht ohne die DDR und Flüchtlinge.
Anspruch hast Du keinen auf das Erbe.
Aber wenn er wirklich so reich ist und wir setzen voraus, dass alles richtig ist, was Deine Mutter erzählt hat, dann hat er vermutlich auch eine Familie gegründet und eventuell weitere Kinder.
Da könnte es möglich sein, dass er denen eine Erbauseinandersetzung nach seinem Tod ersparen möchte.
Also könntest Du in einem Gespräch den Vorschlag machen gegen eine Summe X,- einen Erbverzicht zu erklären.
Dadurch, dass er im Nachbarort wohnt, kenne ich Leute, die ihn bzw. seine Kinder kennen. Die Firma ist hier auch sehr bekannt. Danke für die Antwort, das bis jetzt die hilfreichste...
Nein, du hast keinen Anspruch. Es nennt sich ERbe und das wird erst nach dem Tod gezahlt.
Nein. Es sei denn, er schenkt dir freiwillig etwas.
Ein Gespräch könnte helfen.
Warum schäbig? Er war immer wohlhabende und hat trotzdem nur die 110 DM Mindestsatz gezahlt. Warum erlaubt ihr euch hier Urteile über mich? Ich habe nur eine Frage gestellt!!