Kann man durch Überschreiben des gesamten Vermögens auf eine dritte Person jemand zeitnah enterben?
Wenn meine Mutter durch Überschreibung ihres gesamten Vermögens an meine Schwester versucht, mich zu enterben, ist das möglich? Vor Jahren gab es eine Frist von 10 Jahren, die seit der Überschreibung verstrichen sein musste, dann war das Erbe weg. Verstarb der "Überschreibende" vor Erreichen der 10-Jahresfrist, dann konnte der "Enterbte" seinen Pflichtteil beanspruchen. Inzwischen hat sich aber meines Wissens das Erbrecht geändert. Gibt es diese 10-Jahresfrist noch und wenn nicht, wie ist die Rechtslage heute? Bitte nur der antworten, der sich im Erbrecht gut auskennt.
3 Antworten
Ja, aber nicht zeitnah: http://www.erbfix.de/2016/05/kann-man-den-pflichtteil-durch.html
Es gewinnen wieder mal die Kriminellen, die es auch zeitnah schaffen. Und der Gesetzgeber schaut uninteressiert zu.
Hallo ich würde dir empfehlen damit zu einem anwalt zu gehen zu gehen und ich fachgerecht beraten zu lassen, klar kostet das geld aber dann hast du auch bessere chancen. So auf gerüchteküche und Dr. google würde ich hier nicht bauen.. das ist am falschen ende gespart.
Doch, die 10 Jahres-Frist gibt es immer noch, allerdings heißt es nun nicht mehr alles oder nichts. Der Anteil der für die Pflichtteilsberechnung dem Vermögen wieder zugerechnet wird, verringert sich pro Jahr um 10%, nach 6 Jahren also nur noch 60%
das ist hilfreiche aussage
So ist es.