Frage nur aus Neugier?
Ehemann stirbt haben Kinder ein Anrecht auf Pflicht anteil
6 Antworten
Sie haben dann ein Anrecht auf den Pflichtteil, wenn der Vater sie in seinem Testament enterbt hat (bzw. wenn er (nur) andere Personen zu Erben eingesetzt hat).
Grundsätzlich auch dann, wenn die Eltern ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ferner bestimmen, dass die Kinder Erben des zuletzt sterbenden Elternteils werden sollen. Dann können die Kinder beim Tod des ersten Elternteils ihre Pflichtteile verlangen. In der Regel tun sie das aber nicht, 1) weil sie den elterlichen letzten Willen respektieren, 2) weil sie wissen, dass sie später Erben des letzten Elternteils werden, 3) weil oft in dem elterlichen gemeinschaftl. Test. eine Klausel steht, die bestimmt, dass ein Kind, das den Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils verlangt, auch beim Tod des zweiten nur den Pflichtteil bekommen soll.
Kommt drauf an, wie es im Nachlass geregelt ist.
Man kann auch Verfügung, dass das Erbe erst an die Kinder vererbt wird, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ansonsten haben der Ehepartner und die leiblichen Kinder ein Anrecht zumindest auf den Pflichtanteil.
Aber man kann sich auch Anwaltlich beraten lassen, der sollte einen noch besser Beraten können.
Zunächst nicht. Beim sogenannten "Berliner Testament " erbt der verbliebene Ehegatte alles. Die Kinder erben erst, wenn auch dieser verstorben ist.
Erben ja! Der pflichtteilsanspruch bleibt ihnen trotzdem! Das ist etwas anderes
Meinte ich ☺️ hab es ein bisschen komisch ausgedrückt
Erst einmal haben sie Anrecht auf der Hälfte des Vermögens des Ehemanns. Die andere Hälfte erhält die Ehefrau.
Wenn der Ehemann aber ein Testament erstellt hat, in dem die Ehefrau alles erbt, dann haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch, ja.
Mindestens! Wenn es kein anderslautendes Testament gibt, dann werden sie gesetzliche Erben
Abkömmlinge haben immer ein Pflichtteilsrecht. Außer im seltenen Fall der Pflichtteilsentziehung.
Auch wenn es ein solches Testament gibt, bleibt den Kindern trotzdem der Pflichtteilsanspruch