Frage nur aus Neugier?

6 Antworten

Sie haben dann ein Anrecht auf den Pflichtteil, wenn der Vater sie in seinem Testament enterbt hat (bzw. wenn er (nur) andere Personen zu Erben eingesetzt hat).

Grundsätzlich auch dann, wenn die Eltern ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ferner bestimmen, dass die Kinder Erben des zuletzt sterbenden Elternteils werden sollen. Dann können die Kinder beim Tod des ersten Elternteils ihre Pflichtteile verlangen. In der Regel tun sie das aber nicht, 1) weil sie den elterlichen letzten Willen respektieren, 2) weil sie wissen, dass sie später Erben des letzten Elternteils werden, 3) weil oft in dem elterlichen gemeinschaftl. Test. eine Klausel steht, die bestimmt, dass ein Kind, das den Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils verlangt, auch beim Tod des zweiten nur den Pflichtteil bekommen soll.

Kommt drauf an, wie es im Nachlass geregelt ist.

Man kann auch Verfügung, dass das Erbe erst an die Kinder vererbt wird, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ansonsten haben der Ehepartner und die leiblichen Kinder ein Anrecht zumindest auf den Pflichtanteil.

Aber man kann sich auch Anwaltlich beraten lassen, der sollte einen noch besser Beraten können.

SaVer79  02.01.2022, 12:37

Auch wenn es ein solches Testament gibt, bleibt den Kindern trotzdem der Pflichtteilsanspruch

Alwimueha  02.01.2022, 13:01
@SaVer79

Zunächst nicht. Beim sogenannten "Berliner Testament " erbt der verbliebene Ehegatte alles. Die Kinder erben erst, wenn auch dieser verstorben ist.

SaVer79  02.01.2022, 13:02
@Alwimueha

Erben ja! Der pflichtteilsanspruch bleibt ihnen trotzdem! Das ist etwas anderes

Lincha1  02.01.2022, 18:33
@Alwimueha

Meinte ich ☺️ hab es ein bisschen komisch ausgedrückt

Erst einmal haben sie Anrecht auf der Hälfte des Vermögens des Ehemanns. Die andere Hälfte erhält die Ehefrau.

Wenn der Ehemann aber ein Testament erstellt hat, in dem die Ehefrau alles erbt, dann haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch, ja.

Mindestens! Wenn es kein anderslautendes Testament gibt, dann werden sie gesetzliche Erben

Abkömmlinge haben immer ein Pflichtteilsrecht. Außer im seltenen Fall der Pflichtteilsentziehung.