Ebay Käufer will Rückerstattung nach Bar Bezahlung bei Abholung?
Guten Tag.
Ich hatte vor kurzem einen Artikel bei EBay verkauft welcher dann abgeholt wurde und Bar bezahlt wurde.
Ich hatte den Käufer Extra nochmal darauf hingewiesen sich hier den Artikel genau anzuschauen undsoweiter. Danach sagte er das es so gut ist und hat bezahlt. Jetzt nach ca. 1 Woche meint er das Ihm zuviele mängel an der Ware sind und will eine Volle Erstattung. (beim Verkauf auf Ebay wurde bereits angegeben das einer Rückerstattung nicht Statt findet). Was sagt ihr dazu?
5 Antworten
Geht hier zwar explizit um Autos, allerdings ist das auf alle Verkäufe anwendbar.
Bedeutung der Klausel “Gekauft wie gesehen”Die Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” ist die am häufigsten benutzte Klausel beim Gebrauchtwagenkauf. Die Bedeutung dieser Vereinbarung wird allerdings häufig missverstanden. Sehr oft führen die Missverständnisse dann zu einem Verfahren vor Gericht.
» Üblich sind auch die Formulierungen “Gekauft wie besichtigt”, “Gekauft wie besehen” oder “Gekauft wie probegefahren”. Rechtlich gibt es hier keinen Unterschied!
Wichtig: Bei der Klausel “Gekauft wie gesehen” handelt es sich nicht um einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung!
Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen erkennen konnte. Ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich auf offensichtliche Mängel untersucht hat, spielt keine Rolle.
Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung liegt ein verstecktet Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
» Rechtsfolge: Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde!
Heißt, wenn in der Ware jetzt verstecke Mängel waren, die man bei der ersten Besichtigung nicht direkt erkennbar waren, oder sie nachträglich entstanden sind, so besteht durchaus ein Recht auf Rücknahme deinerseits.
Verstehst du jetzt wirklich nicht, oder willst du jetzt einfach nur den Erbsenzähler machen?
weise ihn darauf hin, dass keine Rücknahme möglich ist. ER hatte genügend Zeit die Ware zu begutachten. Das ist sein Problem. Du hast ihn noch extra darauf hingewiesen.
Gekauft wie gesehen und bezahlt - da hat der Käufer Pech gehabt und auch rein rechtlich überhaupt keine Chance, wenn ihm jetzt plötzlich einfällt, dass es doch was meckern gibt, es sei denn Du hättest absichtlich falsche Angaben über die Ware gemacht und den Käufer arglistig getäuscht, was ja wohl nicht der Fall war.
dann gibts auch keine er hatte die chance den artikel anzusehen und er hats für gut befunden und bezahlt also nicht deine schuld bist ja kein verkäufer
Hallo!
Ich persönlich würde den Artikel zurücknehmen, wenn das wirklich so ist, dass so viele Mängel sind. Um welchen Artikel handelt es sich? Grundsätzlich bist du natürlich nicht verpflichtet, aber mir wäre das zu blöd, wenn der Typ sich dann ständig melden würde... lg michaela
Der Verkäufer hätte es doch genauer anschauen können und wenn ihm der Zustand so gepasst hat, kann man nicht 1 Woche später kommen und reklamieren. Den kann man auch blockieren.
Es handelt sich um einen Konsolen Controller wo einer der Sticks dessen Gummi etwas kaputt ist und ein Minimaler riss an der unterseite des Controllers ist (vllt maximal einen halben cm.)
die Mängel könnten auch in der Woche beim Käufer entstanden sein …
Okay, dann geht es ja um nichts teures, dann würde ich auch sagen: Pech gehabt! Ich meinte einfach nur, es kann extrem lästig sein, wenn der dann so nervt und nicht locker lässt...
"oder sie nachträglich entstanden sind,"
wer hat das denn zu vertreten? Der Verkäufer doch wohl nicht, denn die Ware war dann schon im Eigentum des Käufers!