Ebay - Kleinanzeigen - Selbstabholer droht mit Anwalt
Vor ein paar Tagen habe ich einen Schrank über ebay-kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat den Schrank persölich abgeholt und hatte damit die Gelegenheit den abgabauten Schrank genau anzuschauen und auf Mängel zu untersuchen. Der Käufer hat nur einen oberflächlichen Bick auf den Schrank geworfen, wobei ich ihn nochmals auf die in der Anzeige angegebenen und mir bekannten Mängel hingewiesen habe. Jetzt hat der Käufer mehrere mails geschriben, in denen er beim Aufbau Schäden entdeckthat und beschreibt, die lt. seiner Aussage offensichtlich schon lange vorhanden sind und nicht durch den Transport. Nun fordert der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist, dass ich ihm den Kaufpreis von 50 € zurückerstatte, seine Spritkosten für ca. 100 km übernehme, den Schrank abhole, bzw. die Sperrmüllkosten übernehme. Ansonsten würde er die Sache einem Anwalt übergeben. Daraufhin habe ich dem Käufer gebeten als Beweis Fotos der von ihm beschieibenen Schäden zu schicken und ich dann evtl. bereit bin den Kaufpreis zu erstatten, aber keine weiteren weitern Kosten übernehmen werde. Kann mir jemand sagen wie meine Rechtslage aussieht. Gibt es Forderungen des Käufers, die ich erfüllen muss. Und wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?
11 Antworten
Gehe auf keinen Fall auf seine Forderungen ein! Wenn du alle Mängel angegeben hast, brauchst du dir keine Sorgen machen. Zusätzlich hatte er ja auch die Chance, den Schrank genau unter die Lupe zu nehmen, bevor er ihn kauft.
Das ist ein Trick, mit dem viele Betrüger im Nachhinein versuchen, Unwissenden den Kaufpreis wieder abzunehmen.
hast du einen Kaufvertrag in dem steht gesehen und gekauft, ansonsten hast du schlechte Karten, bei diesem geringen Verkaufswert lohnt sich auch nicht den Anwalt einzuschalten,.
Blödsinn
Bei Schäden lohnt sich ein Vertrag unterschreiben zu lassen, wo alle Mängel gelistet sind. Ausserdem sollte stehen, gekauft wie gesehen und ohne Garantie/Gewährleistung. Er hat sich doch den Schrank genauestens ansehen können. Er hat keine Chance, ausserdem stand es in der Artikelbeschreibung; gut aufheben. Lass dich nicht verunsichern
Der Käufer konnte doch den Schrank bei Dir besichtigen. Hätte er ihn genau angesehen, hätte er diese Mängel sehen müssen. Hat er aber nicht, was sein Problem ist. Du solltest auf keine Forderungen eingehen.
Lehn dich zurück und warte ab. Wenn der drauf kommt, was ihn der Anwalt kostet bleibst bei einer Drohung. Abgesehen davon wird ihm der auch sagen, dass er kaum Chancen hat.