Gilt ein Handschlag als verbindlich; Kriege beim Autoverkauf jetzt mehr geboten?
Jemand hat mein Auto besichtigt. Wir haben uns mit einem Handschlag auf einen Preis und eine Abholung in einigen Tagen geeinigt.
Nun bekomme ich plötzlich mehr geboten. Mal abgesehen da von, ob es ethisch vertretbar ist, habe ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn ich doch an jemand anders verkaufe? Der Käufer könnte sich ja schließlich auch um entscheiden und doch nicht wie vereinbart auftauchen. Ihn kann ich ja dann auch nicht auf den Handschlag festnageln oder? Sehe ich das falsch?
11 Antworten
Die Gestaltung eines Kaufvertrages zu einer beweglichen Sache, z.B. einem Auto ist grundsätzlich formfrei.
Per Handschlag hast du einen verblindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und musst diesen, zumindest aus rechtlicher Sicht, auch erfüllen.
Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich die Frage nach der Beweisbarkeit einer solchen Vereinbarung. Im Streitfall müsste der Käufer die Vereinbarung beweisen, was bei mündlichen Abreden ohne Zeugen natürlich schwierig werden kann.
Das als Freibrief anzusehen, ist eine zweischneidige Sache. Falls die Sache vor Gericht landet und du auch dort die Vereinbarung leugnest, wäre das eine uneidliche Falschaussage und damit eine Straftat. Ob du dir das antun willst und ob du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, musst du letztlich selbst wissen.
Ein Handschlag ist auch eine Ehrengeste, den bestreitet man nicht hinterher. Das wäre bodenlos peinlich und ehrlos.
Ja, der Handschlag, bzw. die getroffene Verinbarung, ist ein gültiger Vertrag. Jeder kann jeden auf die Vereinbarung /den Vertrag festnageln.
Aus der FR:
Ein Handschlag, und der Deal ist gemacht: Manche Geschäfte werden auch heute noch ohne schriftlichen Vertrag geschlossen. Aber sind solche formlosen Abschlüsse auch rechtskräftig? Und wann müssen Verträge in Textform vorliegen?
...
Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei: Sie können also auch per Handschlag, mündlich oder durch schlüssiges Handeln besiegelt werden.
Manche Geschäfte werden auch heute noch ohne schriftlichen Vertrag geschlossen
Die meisten tägliche Geschäfte werden ohne schriftlichen Vertrag geschlossen ;-)
Handschlag ist beim Autokauf verbindlich.
Aber dein Handschlag-Vertragspartner muß auch zahlen.
Nen Handschlag als Verbindlich ???
In jedem Fall. Sogar durch ein einfaches Kopfnicken kannst du einen Kaufvertrag abschliessen.
Es gibt nur sehr wenige Verträge, die der Schriftform bedürfen. Ein Autoverkauf gehört nicht dazu. Es ist nur angenehmer, wenn man nachher unzufrieden ist, wenn die Vertragsbedingungen irgendwo stehen. Was ihr braucht sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Also "Ich will das Auto für X € an dich verkaufen" und "Ja, ich kaufe das Auto für X € von dir". Handschlag und schon habt ihr einen gültigen Kaufvertrag, der von beiden Seiten (also auch von dir) eingeklagt werden kann. Das Papier erleichtert "nur" die Beweisführung.
Dann könnte ja jeder zur Polizei rennen und behaupten ich hätte ihm zugesichert das er mein Auto kaufen darf ? Und dann?
Was hat die Polizei denn damit zutun? Das ist ne zivilrechtliche Sache. Und dann muss er einen Richter davon überzeugen, dass ihr beide einen Kaufvertrag geschlossen habt.
Ich denke ich kann es eher nicht mit mir vereinbaren. Deshalb danke für die Antwort. Werde mich wohl Fairness beugen. Würde das gleiche ja auch von anderen erwarten.
Gruß