Auto nach verkauf defekt ..was tun?

6 Antworten

Hallo. bleib mal gaaaanz geschmeidig!

Also, 1.) Fehler ausgelesen. Okay. Was ist denn defekt lt. Fehlercodes?

2.) Mehrere Fehler, auch unplausible abgelegt? Das bedeutet Bordspannung zu niedrig, sprich: Batterie leer.

3.) Fehler werden nicht mit Datum abgelegt, also der Nachweis, das die Fehler vorher schon vorhanden waren ist damit nicht möglich.

4.) Streitwert ist wesentlich höher als der Verkaufspreis.

5.) Den Beweis der arglistigen Täuschung wird der Gegner sicher nicht erbringen können.

JasminXx0 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 23:26

Also aufeinmal ist die Motorkontrolleuchte wohl an, hatte ich in 1Jahr niemals! Wohl Lambdasonde defekt ABS soll wohl ausgefallen sein (die sind Probe und einen Tag später daheim gefahren) Ieine Achsmanschette kaputt. Und wohl die Elektrische wegfahrsperre

Das Auto hat einwandfrei funktioniert als ich es hatte, mein Freund fuhr ebendfalls damit und hat sowas niemals gehabt. Ich hatte niemals einen Grund in die Werkstatt zu fahren weil alles lief..woher soll ich dann davon gewusst haben -.- vertrag war gott sei dank ohne haftung meinerseits

LukeLukas  04.08.2015, 00:29
@JasminXx0

achsmanschette defekt kann passieren, ist ja kein neuwagen mehr :)

ansonsten deuten die mängel auf batterie leer hin.

bei unterspannung setzen die verbauten steuergeräte etliche zusammenhanglose unplausible fehler. u.a. auch die MKl.

also nix schlimmes.. batterie laden/ersetzen, fehlerspeicher löschen,

voila! geht wieder

JasminXx0 
Beitragsersteller
 04.08.2015, 00:47
@LukeLukas

Naja Batterie und Lichtmaschine haben wir vorm verkauf testen lassen um sicher zu gehen dass das Auto i.O. ist -.- Ich werd den morgen einfach sagen wie es ist, ich kann da nichts zu. Nehmt euch n Anwalt, wenns euch happy macht und gut ist :D

Ich bin zwar kein Experte, aber ich kann dir von meiner Erfahrung berichten. Mein Onkel hat sein Auto verkauft und wie es bei Privatkäufen nunmal ist würde auch sofort alles in bar bezahlt und abgewickelt. Auch ein Vertrag wurde unterschrieben. Dass das Auto nicht mehr zurück genommen wird und auch so wie besichtigt verkauft wird.
Nach dem Kauf waren auch da plötzlich Mängel da. Mein Onkel hat auf den Vertrag verwiesen und der Käufer hat auch Radau gemacht. Er wird seinen Anwalt einschalten ein Gutachten machen lassen dies das. Aber mein Onkel hat sich nicht unterkriegen lassen. Es ist jetzt die Frage, wie teuer das Auto war. Und ob es sich demnach für den Käufer lohnen würde all düse Sachen zu machen. Und die zweite Frage ist ob du auch solch einen Vertrag unterschreiben lassen hast.

Shadesheyof  04.08.2015, 06:06

Nein. Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Autowert einen Vertrag gemacht hast. Und zum zweiten kann jede Werkstatt  der Welt jedem Gebrauchtwagen irgendeinen Schaden vorweisen. Das hätte sich der Käufer vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens klarmachen sollen, dass er keinen Neuwagen nimmt. Es fährt, er ist Probe gefahren, Zeugen waren vorhanden. Das wäre jetzt reine Kulanz von dir wenn du ihm einen Teil des Preises zurück erstattest. Aber wenn du bei deinem Preis sowieso schon verhandelt Hast und einen geringeren Preis bekommen hast müsstest du das nicht tun.

Shadesheyof  04.08.2015, 06:06

Nein. Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Autowert einen Vertrag gemacht hast. Und zum zweiten kann jede Werkstatt  der Welt jedem Gebrauchtwagen irgendeinen Schaden vorweisen. Das hätte sich der Käufer vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens klarmachen sollen, dass er keinen Neuwagen nimmt. Es fährt, er ist Probe gefahren, Zeugen waren vorhanden. Das wäre jetzt reine Kulanz von dir wenn du ihm einen Teil des Preises zurück erstattest. Aber wenn du bei deinem Preis sowieso schon verhandelt Hast und einen geringeren Preis bekommen hast müsstest du das nicht tun.

JasminXx0 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 22:56

Der streitwert liegt bei 1150Euro. Die meinten ja von wegen die Werkstatt kann beweisen das die Mängel da waren..aber wenn ich selber nichts wusste kann man mich doch dafür nicht beschuldigen oder?

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Falls ja, hast du sehr gute Karten. Falls nein, könnte er dich zur Nachbesserung auffordern, müsste aber beweisen dass die Mängel beim kauf vorhanden waren

JasminXx0 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 23:22

Hab von Autoscout den Vertrag mit..ausschluss der gewährleistungshaftung.

franneck1989  04.08.2015, 07:10
@JasminXx0

Dann muss er dir arglistige Täuschung nachweisen. Das wird er nicht können

Wenn Du als Privatmann einen Vertrag mit Ausschlus der gesetzlichen Sachmaengelhaftung abgeschlossen hast, stehst Du gut da: arglistiges Verschweigen würde ja voraussetzen, dass Du von dem Mangel wusstest. Das zu beweisen ist schwierig.

JasminXx0 
Beitragsersteller
 04.08.2015, 06:44

Hallo und Danke.. Mich verunsichert nur sehr das Die meinten, beim Fehlerauslesen haben die irgendwie 100prozentige beweise das die fehler wohl schonmal bei mir aufgetreten sind, was natürlich nicht der fall war. Eig. Ist ja der Auslesbare Fehlerapeicher ein indiz das ich nicht mit dem Auto in einer Werkstatt war und somit auch nichts davon wusste..oder wäre das unlogisch so zu erwähnen?

bronkhorst  07.08.2015, 17:59
@JasminXx0

Arglist setzt Wissen voraus.

Selbst wenn das irgendwann mal in einer Werkstatt angezeigt wurde, müsste Dir nachgewiesen werden, dass Du davon wusstest - Werkstätten können Fehlermeldungen auch einfach löschen, wenn sie sie für unrichtig halten.

Wenn Du nichts von Fehlern wusstest, bleibe bei Deiner Version - und lass Dich möglichst nicht in wirre Gespräche verwickeln, bei denen Dir hinterher etwas Falsches in den Mund gelegt wird.

Weitere Forderungen am besten mit dem Hinweis auf die Sachmängelhaftung kurz schriftlich ablehnen.

Auto auf keinen Fall zurücknehmen, wer weis was der Käufer damit angestellt hat. Falls er klagt Anwalt nehmen und abwarten.
Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung.

Bu3di  03.08.2015, 23:08

Die Probefahrt und Zeugen sollten ausreichen. Selbst ein Gutachten der Gegenseite bedeutet noch nichts. Sollte es zu einer Verhandlung kommen wird der Richter die Gutachten prüfen lassen, ggf. den Gutachter zu Erläuterung des Gutachten vorladen...

Bu3di  03.08.2015, 22:59

Aus dem Grund nicht zurücknehmen. Als Fahranfänger quält man so manches Auto richtig. Einfach auf den Verkaufsvertrag (Privatverkauf) bestehen. Vor allem wenn man vorher wirklich nichts von den Mängeln wusste.

JasminXx0 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 23:05
@Bu3di

Nur wie kann ich beweisen das ich nichts wusste? Ich hätte da nur, das selbst bei deren Probefahrt alles Ok war, mein Freund und Freunde mit dem Auto gefahren sind, als zeugen das da auch alles gut war. Gott sei Dank hab ich die Haftung ausgeschlossen..die kommen halt nur mit agrlistig an um da raus zu kommen

franneck1989  03.08.2015, 23:12
@JasminXx0

Du musst gar nichts beweisen. Der Verkäufer müsste Beweise für seine Behauptungen liefern

JasminXx0 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 22:54

Leider keine Versicherung. Deswegen bin ich so in Panik.. Es geht um einen Wert von 1150Euro. Der Sohn von denen hat das Auto als Fahranfänger geschenkt bekommen..