Auto nach verkauf defekt ..was tun?
Hallo. Ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft, was bis dahin in Ordnung war d.h. das Auto hatte keine mir bekannten Mängel. Nun ruft mich der Käufer an, dass das Auto defekt sei..Motorkontrollleuchte an ist und das im Fehlerspeicher einige Fehler drin sind, welche wohl schon drin standen als ich das Auto besaß. Ich wusste davon nichts, das Auto fuhr normal..wurde auch Probe gefahren und dort leuchtete definitiv noch keine Leuchte oder sonstiges. Das Auto habe ich ohne privater gewährleistung verkauft. Der Käufer allerdings meint es sei arglistig verschwiegene Mängel, er verklagt mich wenn ich das Auto nicht zurück nehme..das er es beweisen kann das die Mängel beim kauf schon da waren und die es durchs fehlerauslesen beweisen können. Was soll ich tun? Ich habe Zeugen das beim Auto alles Ok war als ich noch damit gefahren bin.
6 Antworten
Hallo. bleib mal gaaaanz geschmeidig!
Also, 1.) Fehler ausgelesen. Okay. Was ist denn defekt lt. Fehlercodes?
2.) Mehrere Fehler, auch unplausible abgelegt? Das bedeutet Bordspannung zu niedrig, sprich: Batterie leer.
3.) Fehler werden nicht mit Datum abgelegt, also der Nachweis, das die Fehler vorher schon vorhanden waren ist damit nicht möglich.
4.) Streitwert ist wesentlich höher als der Verkaufspreis.
5.) Den Beweis der arglistigen Täuschung wird der Gegner sicher nicht erbringen können.
achsmanschette defekt kann passieren, ist ja kein neuwagen mehr :)
ansonsten deuten die mängel auf batterie leer hin.
bei unterspannung setzen die verbauten steuergeräte etliche zusammenhanglose unplausible fehler. u.a. auch die MKl.
also nix schlimmes.. batterie laden/ersetzen, fehlerspeicher löschen,
voila! geht wieder
Naja Batterie und Lichtmaschine haben wir vorm verkauf testen lassen um sicher zu gehen dass das Auto i.O. ist -.- Ich werd den morgen einfach sagen wie es ist, ich kann da nichts zu. Nehmt euch n Anwalt, wenns euch happy macht und gut ist :D
Ich bin zwar kein Experte, aber ich kann dir von meiner Erfahrung berichten. Mein Onkel hat sein Auto verkauft und wie es bei Privatkäufen nunmal ist würde auch sofort alles in bar bezahlt und abgewickelt. Auch ein Vertrag wurde unterschrieben. Dass das Auto nicht mehr zurück genommen wird und auch so wie besichtigt verkauft wird.
Nach dem Kauf waren auch da plötzlich Mängel da. Mein Onkel hat auf den Vertrag verwiesen und der Käufer hat auch Radau gemacht. Er wird seinen Anwalt einschalten ein Gutachten machen lassen dies das. Aber mein Onkel hat sich nicht unterkriegen lassen. Es ist jetzt die Frage, wie teuer das Auto war. Und ob es sich demnach für den Käufer lohnen würde all düse Sachen zu machen. Und die zweite Frage ist ob du auch solch einen Vertrag unterschreiben lassen hast.
Nein. Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Autowert einen Vertrag gemacht hast. Und zum zweiten kann jede Werkstatt der Welt jedem Gebrauchtwagen irgendeinen Schaden vorweisen. Das hätte sich der Käufer vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens klarmachen sollen, dass er keinen Neuwagen nimmt. Es fährt, er ist Probe gefahren, Zeugen waren vorhanden. Das wäre jetzt reine Kulanz von dir wenn du ihm einen Teil des Preises zurück erstattest. Aber wenn du bei deinem Preis sowieso schon verhandelt Hast und einen geringeren Preis bekommen hast müsstest du das nicht tun.
Nein. Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Autowert einen Vertrag gemacht hast. Und zum zweiten kann jede Werkstatt der Welt jedem Gebrauchtwagen irgendeinen Schaden vorweisen. Das hätte sich der Käufer vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens klarmachen sollen, dass er keinen Neuwagen nimmt. Es fährt, er ist Probe gefahren, Zeugen waren vorhanden. Das wäre jetzt reine Kulanz von dir wenn du ihm einen Teil des Preises zurück erstattest. Aber wenn du bei deinem Preis sowieso schon verhandelt Hast und einen geringeren Preis bekommen hast müsstest du das nicht tun.
Der streitwert liegt bei 1150Euro. Die meinten ja von wegen die Werkstatt kann beweisen das die Mängel da waren..aber wenn ich selber nichts wusste kann man mich doch dafür nicht beschuldigen oder?
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Falls ja, hast du sehr gute Karten. Falls nein, könnte er dich zur Nachbesserung auffordern, müsste aber beweisen dass die Mängel beim kauf vorhanden waren
Hab von Autoscout den Vertrag mit..ausschluss der gewährleistungshaftung.
Dann muss er dir arglistige Täuschung nachweisen. Das wird er nicht können
Wenn Du als Privatmann einen Vertrag mit Ausschlus der gesetzlichen Sachmaengelhaftung abgeschlossen hast, stehst Du gut da: arglistiges Verschweigen würde ja voraussetzen, dass Du von dem Mangel wusstest. Das zu beweisen ist schwierig.
Hallo und Danke.. Mich verunsichert nur sehr das Die meinten, beim Fehlerauslesen haben die irgendwie 100prozentige beweise das die fehler wohl schonmal bei mir aufgetreten sind, was natürlich nicht der fall war. Eig. Ist ja der Auslesbare Fehlerapeicher ein indiz das ich nicht mit dem Auto in einer Werkstatt war und somit auch nichts davon wusste..oder wäre das unlogisch so zu erwähnen?
Arglist setzt Wissen voraus.
Selbst wenn das irgendwann mal in einer Werkstatt angezeigt wurde, müsste Dir nachgewiesen werden, dass Du davon wusstest - Werkstätten können Fehlermeldungen auch einfach löschen, wenn sie sie für unrichtig halten.
Wenn Du nichts von Fehlern wusstest, bleibe bei Deiner Version - und lass Dich möglichst nicht in wirre Gespräche verwickeln, bei denen Dir hinterher etwas Falsches in den Mund gelegt wird.
Weitere Forderungen am besten mit dem Hinweis auf die Sachmängelhaftung kurz schriftlich ablehnen.
Auto auf keinen Fall zurücknehmen, wer weis was der Käufer damit angestellt hat. Falls er klagt Anwalt nehmen und abwarten.
Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung.
Die Probefahrt und Zeugen sollten ausreichen. Selbst ein Gutachten der Gegenseite bedeutet noch nichts. Sollte es zu einer Verhandlung kommen wird der Richter die Gutachten prüfen lassen, ggf. den Gutachter zu Erläuterung des Gutachten vorladen...
Aus dem Grund nicht zurücknehmen. Als Fahranfänger quält man so manches Auto richtig. Einfach auf den Verkaufsvertrag (Privatverkauf) bestehen. Vor allem wenn man vorher wirklich nichts von den Mängeln wusste.
Nur wie kann ich beweisen das ich nichts wusste? Ich hätte da nur, das selbst bei deren Probefahrt alles Ok war, mein Freund und Freunde mit dem Auto gefahren sind, als zeugen das da auch alles gut war. Gott sei Dank hab ich die Haftung ausgeschlossen..die kommen halt nur mit agrlistig an um da raus zu kommen
Du musst gar nichts beweisen. Der Verkäufer müsste Beweise für seine Behauptungen liefern
Leider keine Versicherung. Deswegen bin ich so in Panik.. Es geht um einen Wert von 1150Euro. Der Sohn von denen hat das Auto als Fahranfänger geschenkt bekommen..
Also aufeinmal ist die Motorkontrolleuchte wohl an, hatte ich in 1Jahr niemals! Wohl Lambdasonde defekt ABS soll wohl ausgefallen sein (die sind Probe und einen Tag später daheim gefahren) Ieine Achsmanschette kaputt. Und wohl die Elektrische wegfahrsperre
Das Auto hat einwandfrei funktioniert als ich es hatte, mein Freund fuhr ebendfalls damit und hat sowas niemals gehabt. Ich hatte niemals einen Grund in die Werkstatt zu fahren weil alles lief..woher soll ich dann davon gewusst haben -.- vertrag war gott sei dank ohne haftung meinerseits