Wie kann ich beweisen, dass ich es verschickt habe?
Hallo!
Wenn ich etwas privat im Internet verkaufe, der Käufer mir das Geld überweist und ich dann das Paket losschicke, kann es ja sein, dass:
der Käufer behauptet, es wäre nichts im Paket gewesen
Wie kann ich das Gegenteil beweisen?
10 Antworten
Du machst ein Foto beim Verpacken und wiegst es; ausserdem läßt du jemanden zusehen (Zeuge) bevor du das Teil zuklebst und abschickst. Dann machst du es zu und verschickst es mit einer Sendungs-/Versicherungsnummer (z.B. DHL).
DH!
Du kannst bei der Post eine Quittung kriegen. Damit kannst Du beweisen, dass Du ein Paket abgeschickt hattest. AUch kannst Du einen NAchverfolgungsantrag stellen, dann bekommst Du einen Ausdruck der Unterschrift des Empfängers die bei der Paketannahme geleistet wurde.
Was Du gesendet hattest, also ob da ein Ziegelstein oder das vereinbarte Objekt drin war, das kannst Du schlecht beweisen, aber hier liegt die Beweispflicht beim Empfänger.
Am besten bietest Du den "Geiz ist Geil" Standardversand and, also so billig wie möglich und weist darauf hin, dass der Empfänger den Verlust auf dem Versandweg trägt und dazu einen versicherten, natürlich teureren Versandt.
Beim versicherten Versandt ist das so, dass wenn die Ware nicht drin ist oder kaputt ist, muß der Empfänger das bei der Post reklamieren. Und mit der Unterschrift bei der Annahme hat er bestätigt, dass er das Paket in einwandfreiem Zustand bekam. Rechtlich gesehen muß das Paket geöffnet werden und nachgeguckt werden bevor man den Empfang quittiert. Ist was nicht in Ordnung muß man den Empfang verweigern!
Die Beweispflicht, das was anderes drin war (Ziegelstein) schon. Mit der Quittung der Post kann man beweisen, dass man was geschickt hat und das reicht.
Ich denke mal solche Privatverkäufe per Inserat sind sowieso rechtlich gesehen im Nirvana. Das heißt, der Käufer kann behaupten was er will, es ist rechtlich gesehen unwirksam.
Hier läuft alles auf Basis von Vertrauen. Zumindest ist es bei den Kleinanzeigen und Inseraten so.
mit zeugen
du packst es mit 2 freunden ein und die nimmst du mit zur post
schon hast du 2 zeugen, die gesehen haben, dass die ware im paket ist und dass genau dieses paket auch verschickt wurde
Das Paket wird ja gewogen beim Schlater an der Post und das steht dann auf der Quittung drauf.
auf der Quittung steht höchstens die Paketnummer aber nie das Gewicht!
Und wie sollte man denn bitteschön mit dem Paketgewicht beweisen, was genau man verschickt hat? Hat jetzt jeder Artikel auf der Welt ein einmaliges Gewicht und kann so identifiziert werden - ich glaube nicht! Häääh!? :D
natürlich steht das gewicht drauf. bei dhl paket auf jedenfall
Nein das Gewicht steht bei DHL z.B. drauf.
auf den Paketetiketten (der Aufkleber mit der Adresse usw.) steht NUR das zulässige Höchstgewicht drauf - 2kg, 5kg, 10kg....auf der Quittung, die man bei der Abgabe am Schalter bekommt, steht NUR die Sendungsnummer und das Abgabedatum drauf....aber egal ;)
nein die beweispflicht liegt nicht beim empfänger