Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen eine Waschmaschine verkauft, nun droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten. Was habe ich zu befürchten?

7 Antworten

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Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel.

Wenn es sich um eine unbenutzte Waschmaschine handelt, war sie wohl neu. Bei Neuware ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.

Folglich stehst du in der Gewährleistung und hast sämtliche Mängel zu beseitigen. Auch dein Verweis auf die Herstellergarantie schränkt dieses Recht des Käufers nicht ein. Dem Käufer steht es frei, ob er sich an dich oder an den Hersteller wendet.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Vielfach werden Garantieleistungen nur dem Ersterwerber gewährt. Ob dies hier der Fall ist, wissen wir nicht.

Unterm Strich muss ich dir leider sagen, dass du die Mängel, so sie tatsächlich vorhanden sind, auf deine Kosten beseitigen musst. Alternativ kannst du dem Käufer einen Nachlass einräumen und er lässt die Maschine selbst reparieren.

Weigerst du dich standhaft, bist du dem Käufer gegenüber schadensersatzpflchtig.

Er hat die Garantie und es war ein Privatverkauf. Also sollte es eigentlich keine Folgen für dich haben.

Interesierter  10.03.2016, 12:30

Das stimmt so nicht. Bei Neuware ist ein Gewährleistungsausschluss schon mal gar nicht möglich. Folglich steht der Verkäufer in der Gewährleistung.

Die Garantie hat mit diesem Rechtsanspruch überhaupt nichts zu tun und entbindet den Verkäufer natürlich auch nicht von der Gewährleistung.

egal ob über kleinanzeigen oder auf der plattform verkauft, im internet gibt es nur für gewerbliche verkäufer die pflicht zur rücknahme.

Interesierter  10.03.2016, 12:35

Und bei Neuware steht der Verkäufer immer in der Gewährleistung!

unter Umständen JA; 

etwas dürftig deine Angaben

destiny06 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 10:24

Ja, die Details wurden nach dem einloggen nicht übernommen. Habe ich nun natürlich nochmal ergänzt.

peterobm  10.03.2016, 10:26
@destiny06

Also eine neue WAMA, welchen Mangel hat er denn vorgebracht? 

beliebte Masche um nachträglich den Preis zu mindern. ER hat Rechnung und Unterlagen, er kann Garantie geltend machen.

destiny06 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 10:55
@peterobm

Sofern er den Vorgang zum Waschen startet,wird das Wasser direkt wieder abgepumpt. Da es am Telefon schon ein Pfennigfuchser war,bin ich auch davon ausgegangen aber dennoch verunsichert es Einen.

peterobm  10.03.2016, 10:56
@destiny06

meine Wama musste ich erst auf einem bestimmten Programm laufen lassen um die zu aktivieren. Keine Ahnung was der Kollege da angestellt hat. 

destiny06 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 10:59
@peterobm

Gut zu wissen. Das werde ich dem Käufer nochmal mitteilen, dass er alle Programme durchprobiert. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

Interesierter  10.03.2016, 12:34
@peterobm

Der Käufer muss die Herstellergarantie nicht nutzen.

Der Verkäufer steht in der Gewährleistung und hat evtl. vorhandene Mängel abzustellen. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln.

Einem Käufer, der einen Mangel reklamiert, sollte man nicht immer gleich betrügerische Absichten unterstellen.

Prinzipiell nein, um Ausnahmefall ja.

Danke für die vielen Details.

Interesierter  10.03.2016, 12:32

Dieser Kommentar soll wohl aussagen, dass du keinerlei Ahnung hast.