Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen eine Waschmaschine verkauft, nun droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten. Was habe ich zu befürchten?
Habe eine unbenutzte Waschmaschine inseriert, die ich aufgrund der Größe nicht anschließen und nutzen konnte. Habe sie schnell verkaufen können und der Käufer hat 2 Tage später Mängel gemeldet. Allerdings hat er die Rechnung inkl. Garantie vom Hersteller erhalten und der Fehler muss ja vom Hersteller sein.
In einem Gespräch sagte ich dem Käufer, dass es ein Privatverkauf war und er doch zuerst die Garantie in Anspruch nehmen soll. Aber er möchte das Geld zurückhaben und/ oder Geld für die Rennerei und auch rechtliche Schritte einleiten.
Was habe ich zu befürchten?
7 Antworten
Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel.
Wenn es sich um eine unbenutzte Waschmaschine handelt, war sie wohl neu. Bei Neuware ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.
Folglich stehst du in der Gewährleistung und hast sämtliche Mängel zu beseitigen. Auch dein Verweis auf die Herstellergarantie schränkt dieses Recht des Käufers nicht ein. Dem Käufer steht es frei, ob er sich an dich oder an den Hersteller wendet.
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Vielfach werden Garantieleistungen nur dem Ersterwerber gewährt. Ob dies hier der Fall ist, wissen wir nicht.
Unterm Strich muss ich dir leider sagen, dass du die Mängel, so sie tatsächlich vorhanden sind, auf deine Kosten beseitigen musst. Alternativ kannst du dem Käufer einen Nachlass einräumen und er lässt die Maschine selbst reparieren.
Weigerst du dich standhaft, bist du dem Käufer gegenüber schadensersatzpflchtig.
Er hat die Garantie und es war ein Privatverkauf. Also sollte es eigentlich keine Folgen für dich haben.
Das stimmt so nicht. Bei Neuware ist ein Gewährleistungsausschluss schon mal gar nicht möglich. Folglich steht der Verkäufer in der Gewährleistung.
Die Garantie hat mit diesem Rechtsanspruch überhaupt nichts zu tun und entbindet den Verkäufer natürlich auch nicht von der Gewährleistung.
egal ob über kleinanzeigen oder auf der plattform verkauft, im internet gibt es nur für gewerbliche verkäufer die pflicht zur rücknahme.
Und bei Neuware steht der Verkäufer immer in der Gewährleistung!
unter Umständen JA;
etwas dürftig deine Angaben
Also eine neue WAMA, welchen Mangel hat er denn vorgebracht?
beliebte Masche um nachträglich den Preis zu mindern. ER hat Rechnung und Unterlagen, er kann Garantie geltend machen.
Sofern er den Vorgang zum Waschen startet,wird das Wasser direkt wieder abgepumpt. Da es am Telefon schon ein Pfennigfuchser war,bin ich auch davon ausgegangen aber dennoch verunsichert es Einen.
meine Wama musste ich erst auf einem bestimmten Programm laufen lassen um die zu aktivieren. Keine Ahnung was der Kollege da angestellt hat.
Gut zu wissen. Das werde ich dem Käufer nochmal mitteilen, dass er alle Programme durchprobiert. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Der Käufer muss die Herstellergarantie nicht nutzen.
Der Verkäufer steht in der Gewährleistung und hat evtl. vorhandene Mängel abzustellen. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln.
Einem Käufer, der einen Mangel reklamiert, sollte man nicht immer gleich betrügerische Absichten unterstellen.
Prinzipiell nein, um Ausnahmefall ja.
Danke für die vielen Details.
Dieser Kommentar soll wohl aussagen, dass du keinerlei Ahnung hast.
Ja, die Details wurden nach dem einloggen nicht übernommen. Habe ich nun natürlich nochmal ergänzt.