Auto Verkauf - Führerschein nicht geprüft
Beim Autoverkauf habe ich mir nicht den Führerschein des Käufers zeigen lassen. Das Auto war nicht abgemeldet. Einen Tag später auf dem Weg zur Ummeldung kontrolliert die Polizei den Käufer und stellt fest er hat keinen Führerschein. Kann die Polizei mich belangen, dass ich das Auto verkauft habe ohne den Führerschein zu kontrollieren. Direkt nach dem Kauf wurde das Auto von der Frau des Käufers weggefahren. Das würde ja bedeuten wenn ich in ein Autohaus gehe und ein Auto kaufe, muss sich der Händler meinen Führerschein zeigen lassen. Bin auf eure Antworten sehr gespannt.
15 Antworten
Die Überlassung des Fahrzeuges hat nach dem Verkauf stattgefunden. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr der Eigentümer aber noch der Halter des Fahrzeuges. Als Halter sind Sie für die Überlassung weiterhin verantwortlich. Da kann man wirklich nur gespannt sein, wie ein Richter das beurteilt. Eines lernt man daraus! Immer erst abmelden und vom Käufer dessen neue Schilder nach Zulassung montieren lassen und wenn es nur Überführungskennzeichen wären. Dann ist man aber aus der Verantwortung.
kommt das aber nicht eher "zum Tragen", wenn ich mein Auto verkaufe, es noch nicht umgemeldet ist und der neue Halter z.B. "geblitzt" wird oder ähnliches? Da wird ja dann konkret gegen den Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen XY gesucht bzw. gegen den eine Verwarnung/ein Bußgeld erlassen, und da habe ich als "Noch-Halter" ggf. Pech...hier macht sich derjenige doch aber des Fahrens ohne Führerscheins strafbar...m.E. nicht unbedingt miteinander gleichzusetzen...
ob mit oder ohne führerschein. jeder kann ein auto kaufen. das ist ganz alleine jetzt ein problem vom käufer. du kannst dich zurücklehnen und entspannen. dir passiert vom rechtlichen her nichts
Hallo,
lese mich gerade aus Interesse zu den rechtlichen Grundlagen zu solch einem Fall ein, weil dies einen Freund getroffen hat. Er hat sein Auto privat weiterverkauft.
Leider war die Käuferin eine mehrfache (der Polizei bekannte) "Betrügerin", u.a. ohne Führerschein, und innerhalb der nächsten Woche hat der Freund eine Anzeige wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr erhalten.
Nach Klärung (-> Auto verkauft, wegen der Versicherung alles korrekt beachtet) droht ihm jetzt dennoch wegen sog. "Fahrlässigkeit" ein Bußgeld bis zu 1000€, da er sich beim Verkauf den Führerschein nicht hat zeigen lassen.
Also lieber achtsam sein. Scheinbar kann man bei Nichtüberprüfung doch rechtlich belangt werden, und das nicht zu knapp!
nein kann sie nicht da du ja nicht davon ausgehen kannst das es für ihn ist oder so..........kaufen kann es jeder.............
Nein, keine Panik. Du darfst Dein Auto auch verkaufen an Leute, die keinen Schein haben.