Wer muß Türbeschläge in der Mietwohnung erneuern?
Meine Mieterin betreibt eine Krankengymnastikpraxis (vor 14 Jahren Neubau) und möchte jetzt die Türbeschläge erneuert haben, da sich die Feststellschrauben der Türgriffe ständig lösen. Sie ist der Meinung, da sie sowieso nur vom billigsten waren, müßen wir jetzt als Vermieter die Türbeschläge erneuern. Müßen wir das Wirklich oder fällt das unter Schönheitsreparaturen die der Mieter selber trägt?
7 Antworten
Also, ganz gewiss ist das keine Schönheitsreparatur. Ein sog. KLeinreparaturklausel würde greifen, vorausgesetzt, dass sie wirksam vereinbart wurde. Das bedeutet, es muss ein fester Betrag für jede Einzelreparatur als Höchstgrenze sowie eine Jahressumme vereinbart sein. Fehlt beides oder nur eines, ist die Klausel unwirksam und du als Vermieter musst zahlen. Zu prüfen ist allerdings, ob überhaupt die Notwendigkeit besteht oder es reicht, die Schrauben zu sichern. Allein deren Lockerung ist nicht unbedingt ein Grund für den geforderten Wechsel.
Das ist in diesem Fall zunächst eine Verschleißsache, für welche die Mieterin die Kosten selbst tragen muss.
Das zunächst, weil nicht bekannt ist wie der MV hinsicht des Mehrverschleisses durch gewerbliche Nutzung geregelt ist.
Geb ihr Schraubensicherungsflüssigkeit dann lösen sie sich nicht mehr. Wenn ihr die Beschläge nicht gefallen muß sie selber neue kaufen. Defekte muß der Vermieter erneuern.
Müßen wir das Wirklich
Ja, falls es keine wirksame Kleinreparaturklausel gibt...
oder fällt das unter Schönheitsreparaturen die der Mieter selber trägt?
Nein...
wenn die mieterin nichts dafür kann, dann muss es eigentlich der vermieter bezahlen, aber da sollten auch dinge in einem mietvertrag stehen an dem man sich orientieren kann .
hmm^^ist so die grenze ne^^
Im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen und kleine Instandsetzungen sind vom Mieter zu tragen!