Wartung der Gastherme in Mietwohnung
Hallo,
wir (Mitbew. und ich) sind seit dem 01.09.2014 Mieter einer Wohnung. Die Gastherme im Badezimmer der Wohnung wurde (laut Klebezettel-Vermerk am Gerät) das letzte mal 2011 gewartet, was uns erst kürzlich aufgefallen ist. Im Mietvertrag steht:
"Wird die Warmwasserversorgung dezentral vorgenommen, betreibt der Mieter die Versorgungsanlage eigenverantwortlich auf eigene Kosten. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Warmwassergeräte als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch den Fachmann."
Dass wir die Kosten selbst tragen müssen, wäre an sich kein Problem. Aber wir wollen nicht dafür aufkommen, dass die Vormieter die regelmäßige Wartung der Gastherme in den letzten drei Jahren versäumt haben. Müssen wir trotzdem für alles zahlen?
LG wohnungsfragen
5 Antworten
...betreibt der Mieter die Versorgungsanlage eigenverantwortlich auf eigene Kosten.
...heißt in Eurem Fall, ihr schaltet sie bei Bedarf ein und wenn ihr glaubt, ihr braucht sie nicht mehr, schaltet ihr sie weider aus.
Reparaturen muss der Vermieter bezahlen. Wartung müßt ihr bezahlen, aber der Vermieter muss diese veranlassen. Er sucht sich den Handwerker aus, der seiner Meinung nach am geeignetsten ist.
Zu Eurer Verantwortung gehört es, den Vermieter darauf aufmerksam zu machen, dass die Wartung überfällig ist. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten, denn diese Wartung kostet auch nicht mehr, als die normale einmal jährliche. Verantwortung des Vermieters ist es dann, zu entscheiden, ob er die Wartung durchführen läßt oder nicht. Letztlich überwiegend seine Sache.
Danke für die Auszeichnung.
Dass wir die Kosten selbst tragen müssen, wäre an sich kein Problem. Aber wir wollen nicht dafür aufkommen, dass die Vormieter die regelmäßige Wartung der Gastherme in den letzten drei Jahren versäumt haben. Müssen wir trotzdem für alles zahlen?
Die Wartungskosten sind von den Reparaturkosten zu unterscheiden! Letztere können nicht auf den Mieter umgelegt werden und zwar auch nicht als sog. Kleinreparaturen
Hier ein interessanter Link/Urteil:
MfG
Johnny
Danke für den aufschlussreichen Link!
Da so vereinbart, ist die Wartung durch den/die Mieter zu bezahlen. Das erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Die Kosten der Wartung kann der Vermieter auf den Mieter "abwälzen".
Aber nicht seine Verantwortung für die Anlage.
Es liegt in seiner Verantwortung Wartung und Reparaturen zu beauftragen und zu zahlen.
Die Kosten der Wartung kann er umlegen und zusammen mit den anderen Betriebskosten abrechnen.
Kosten evtl. Reparaturen muß er vollständig tragen.
Was der Vormieter versäumt hat müßt Ihr nicht zahlen.
Informiert den Vermieter nachweisbar das die letzte Wartung 2011 war und er eine veranlassen soll.
Das hättet ihr beim Einzug reklamieren müssen Jetzt gilt euer Mietvertrag.
Ok, ich werde ihn kontaktieren. Vielen Dank.