Kosten Reparatur Wasserhahn Mietwohnung

11 Antworten

Wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist:

Für die Kostenabwälzung kleiner Instandhaltungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 388 ; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt:

1.) es muss sich tatsächlich um Kleinigkeiten handeln, die Reparatur darf höchstens 75 € kosten (vergl. OLG Hamburg WM 91, 385) ; (OLG München WM 91, 388) (Amtsgericht Braunschweig: Das hielt einen maximalen Kleinreparaturenbetrag von 100 Euro pro Einzelreparatur zuzüglich Mehrwertsteuer für zulässig.)

2.) in der Mietvertragsklausel muss auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum (z.b. pro Jahr) für den Fall genannt werden, das sich Kleinreparatur häufen.

3.) außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die im direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für die Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z.b. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, das heißt reparieren zu lassen.

Quelle: BGH WM 92, 355

ich bin Mieterin einer Wohnung und habe in der Küche einen Wasserhahn, der seit einiger Zeit tropft. Es scheinen wohl irgendwelche Dichtungen kaputt zu sein, sodass ein neuer Wasserhahn fällig ist. Müssen die Kosten dafür von mir getragen werden oder ist diese eine Angelegenheit, die vom Vermieter bezahlt werden muss?

Wenn in Ihrem Vertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel steht dort z.B. steht, dass die unter Kleinreparatur anfallenden Reparaturen bis z.B. 100 € vom Mieter zu tragen sind, dann muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, wenn die Rechnung 100 € oder weniger ist.

Liegen die Kosten auch nur einen Cent höher muss der Vermieter bezahlen, der Mieter zahlt dann auch NICHT anteilig.


Gibt es keine Kleinreparaturklausel, dann ist es Sache des Vermieters.

MfG

Johnny

normalerweise steht das im Mietvertrag und sehr oft muss der Mieter für Kleinreparaturen selbst aufkommen... Die Wahrscheinlichkeit, dass wegen einer defekten Dichtung der ganze Wasserhahn ausgetauscht wird, ist allerdings gering...

Was teht in Deinem Mietvetrag über Kosten für Kleinreparaturen? Bei mir stehen 50 Dm = 25 Euro. Wenn Du in Deiner Wohnung das Wasser abstellen kannst, kann man das selbst machen. Wenn Du den Hahn abdreht, ist ein Ventileinsatz sichtbar, den rausnehmen und im Baumarkt das gleiche Ventil kaufen, (unter 10 Euro), wieder einsetzen, den Drehhahn wieder aufschrauben, schon tropft es nicht mehr.

Bagatellreparaturen, bis ca. 80-100 Euro müssen in der Regel, siehe Mietvertrag, vom Mieter getragen werden. Der Austausch einer Dichtung und das Fräsen des Wasserhahns liegt auf jeden Fall im niedrigen 2 stelligen Bereich.

Ein neuer Wasserhahn ist bestimmt nicht nötig.