Duschwand in der Mietwohnung defekt, wer zahlt?
Hallo, ich wohne in einen seit 2009 sanierten Altbau. Ich bin Januar 2012 dort eingezogen. Ich habe vor meiner Badewanne eine bewegliche Duschwand die bei der Sanierung mit eingebaut wurde. Vor mir haben schon 2 Mieter in der Wohnung gewohnt. Nun ist die Scharniere von der Duschwand beim täglichen Gebrauch kaputt gegangen. Mein Vermieter trägt die Kosten nicht! Es ist doch ein Verschleißteil, trägt dies nicht der Vermieter? In meinen Mietvertrag steht, das ich für Schönheitsreperaturen bis 80 Euro selbst verantwortlich bin. Die Duschwand ist wesentlich teurer. Wie muss ich mich verhalten?
Vielen Dank !
4 Antworten
Ich sehe die Duschwand wie eine Küche ... und da ist der Vermieter für Ersatz zuständig. Vor allem, da die Duschwand ja schon von Vormietern in Gebrauch war. Eine neue Duschwand müsste auch nur anteilig mitbezahlt werden. So geht es jedenfalls nicht,....den Letzten trifft es und der Vermieter hat eine schöne neue Duschwand auf Kosten des Mieters.
so nach langemn hin und her mit der Verwaltung der Erfolg man muss stur dran bleiben und sich nicht unerkriegen lassen Freitag kommt der Monteur und repariert die Duschwand auf Vermieters Kosten!
Danke für die Hilfe !
grauzone der eine sagt es ist verschleiß (was auch der fall sein wird) der andere sagt du hast es kaputt gemacht weil du ne neue willst... zeig es deinem vermieter in ruhe und frag nochmal freundlich ob man sich die kosten wenigstens teilen kann ansonsten den stress vermeiden und gleich selbst machen
Ergänzend: Damit es nicht falsch verstanden wird, der Mieter zahlt dann 0 € wenn die Reparatur über den genannten 80 € liegt. Dann zahlt der Vermieter alles. Hier vorausgesetzt der Schaden ist verschuldungsunabhängig entstanden durch normale Abnutzung , Gebrauch.
Ist also die Rechnung unter 80 € greift die Kleinreparaturenklausel wie erwähnt falls diese wirksam vereinbart wurde.und der Mieter zahlt.
Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, das heißt reparieren zu lassen. (BGH WM 92, 355)
Es ist doch ein Verschleißteil, trägt dies nicht der Vermieter?
Gerade das eben nicht: Unterstellt, die Kleinrepararurklausel wäre wirksam vereinbart, weil sie auch eine Jahres-Höchtgrenze enthält, zahlst du selbstverständlich bis 80,00 EUR die Reparatur der Scharniere :-O
Denn zeiflellos handelt es sich bei einer Duschwand um ein "dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegendem" Gegenstand, so das entsprechende Grundsatzurteil des BGH : NJW 1989/ 2248.
Wie man hier auf die Idee kommt, gleich eine neue Duschwand zu beanspruchen, erschliesst sich mir nun nicht :-(
G imager761
Ich habe natürlich die Duschwand der Firma gezeigt, diedie damals auch eingebaut hat. Und die meinten, dass es nicht zu reparieren sei. Sondern komplett gewechselt werden muss.
Zur Vermeidung der Kostenbeteiligung des Vermieters bei Kleinreparturen von Gegenständen, die dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegend kostenpflichtig instandgesetzt werden müssen, wurde nun gerade die Kleinreparaturklaudel vereinbart - was soll man da verhandeln können?
Bis 80,00 EUR zahlt der Mieter, ab 80,01 EUR oder nach Überschreiten der Jahres-Höchstgrenze der Vermieter - so die Vereinbarung, die er nicht geschlossen hätte, würde er zuzahlen wollen.