Vandalismus. Wer muss zahlen? Hausverwaltung oder Vermieter?
Unsere Mieter hatten Besuch von einer Freundin.die hat dann im Hausflur mit Graffiti gesprüht. Die Hausmeisterin und unsere Mieterin haben dann die Polizei gerufen. Die Frau die das gemacht hat ist mittelos und somit wird man da auch kein Geld sehen. Jetzt will die Hausverwaltung das wir das zahlen. Müssen wir für eine fremde Frau haften wenn diese Vandalismus betreibt?
8 Antworten
Ihr braucht nicht für die "Dame" zu haften. Ihr habt ja nichts mit ihr zu tun. Die Hausverwaltung wird in Vorlage gehen und versuchen, das Geld bei der Verursacherin einzutreiben.
Verstehe ich es richtig, dass ihr Vermieter seid? Wenn ja, dann ist die Hausverwaltung eure Auftragnehmerin.
Oder handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die ihr vermietet habt und die Hausverwaltung agiert im Namen der Eigentümergemeinschaft?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr für den Besuch euer Mieter haftet.
Wir haben eine Eigentumswohnung. Und diese ist vermietet
Hi,
nein, müsst ihr natürlich nicht. In Deutschland gibt es keine Sippenhaftung.
Ihr habt direkt mit den Besuchern eurer Mieter überhaupt nichts zu tun. Das wäre ja noch schöner, wenn man den Besuch kontrollieren müsste oder überhaupt einmal dürfte, der Besuch geht einen als Vermieter nämlich garnichts an. Der Ablauf ist nun wie folgt: Die HV, die ja lediglich im Auftrag der WEG tätig ist, muss Anzeige gegen die Besucherin stellen. Die notwendigen Kosten um die Schmiererei wieder zu beseitigen, muss die WEG auslegen und dann von der Verursacherin einfordern bzw. einklagen. Die Klageeröffnung stimmt ihr gemeinsam in einer Versammlung ab. Ist bei der Verursacherin nichts zu holen, sollte man überlegen ob man überhaupt klagt (Kosten). Auf den Kosten bleibt die WEG und dann eben auch du über deinen WEG-Anteil sitzen. Deinem Mieter würde ich einen Brief schreiben, dass er in Zukunft darauf achten sollte, wen er da zu Besuch einlädt.
Prinzipiell nein. Ich würde aber trotzdem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.