Kann Vermieter 1,5 Jahre nach Auszug eine Rechnung über Stromkosten verlangen?

6 Antworten

Strom ist in den seltensten Fällen in der Miete enthalten. Das würde dann auch so im Mietvertrag stehen.

Wenn jetzt der Vermieter mit diesen Stromkosten belastet wurde, will er sein Geld natürlich zurück.

Achtung auch Stromversorger sind untereinander vernetzt. Es kann auch ohne weiteres sein, dass dir dein aktueller Versorger den Strom abstellt, wenn du die offene Rechnung nicht bezahlst.

Entscheidend ist, ob im Mietvertrag steht, dass der normale Haushaltsstrom nicht in der Warmmiete enthalten ist und deshalb separat zu zahlen ist.

Wenn Du unter Warmmiete die im Mietvertrag ausgewiesene Kaltmiete zzgl. der Betriebskostenvorauszahlung meinst, dürfte der Strom nicht enthalten sein.

Wurde der Mietvertrag hingegen ausdrücklich mit einer Warmmiete abgeschlossen, die sämtliche Nebenkosten enthält, ohne dass noch eigens aufgeführt ist, was alles enthalten bzw. nicht enthalten ist, dann ist auch der Stromverbrauch damit abgedeckt.

Prüfe Deinen Mietvertrag oder stelle in hier rein.

Strom wird immer gesondert und gemäß Verbrauch bezahlt. Mag sein, dass manche Vermieter das mit übernehmen und eine Pauschale verlangen, das müsste dann aber im Mietvertrag stehen. Und dann wäre evtl. mit einer Nachzahlung oder Erstattung zu rechnen, jeweils nach der Zählerstandsablesung.

Wer als Mieter keinen Vertrag mit einem Stromanbieter macht, bekommt automatisch Strom vom örtlichen Grundanbieter. Der wiederum weiß erst, dass man ncith bezahlt hat, wenn der Zähler wieder abgelesen wurde. Das kann durchaus (je nach Einzugsdatum) dann mal 1,5 Jahre dauern.

Da der Zähler in diesem Fall auf den Vermieter läuft, hat der die Rechnung bekommen und er darf das von den Mietern zurückverlangen, der jeweilige Zählerstand muss ja beim Auszug abgelesen worden sein.

anitari  21.04.2016, 09:28

Da der Zähler in diesem Fall auf den Vermieter läuft, hat der die
Rechnung bekommen und er darf das von den Mietern zurückverlangen,

Da der Vermieter es versäumt hat den Haushaltsstrom als Nebenkosten vertraglich zu vereinbaren, darf er nichts von dem Mieter verlangen. Die Kosten sind mit der Kaltmiete abgegolten.

Blindi56  21.04.2016, 09:33
@anitari

Weil der Mieter "dachte"????

Es ist völlig normal, dass ein Mieter einen Vertrag mit einem Stromversorger macht, bzw. Strom extra nach Verbrauch bezahlt wird. Man bekommt keine Aufforderung zur Stromanmeldung....und solange man das nicht macht, läuft der Zähler nach Auszug und Abmeldung des in diesem Fall wohl vorletzten Mieters auf den Hausbesitzer. Automatisch. DER ist aber in keinster Weise verpflichtet, den Stromverbrauch seines Mieters zu zahlen.

Es sei denn, es stünde ausdrücklich so im Mietvertrag. "Dachte" reicht dazu aber nicht....

anitari  21.04.2016, 09:44
@Blindi56

Es ist völlig normal, dass ein Mieter einen Vertrag mit einem
Stromversorger macht, bzw. Strom extra nach Verbrauch bezahlt wird.

Sofern er denn einen Vertrag mit dem Stromanbieter hat oder die Kosten für den Haushaltsstrom als NK im Mietvertrag vereinbart sind. Beides ist nicht der Fall.

Man bekommt keine Aufforderung zur Stromanmeldung....und solange man das nicht macht, läuft der Zähler nach Auszug und Abmeldung des in diesem Fall wohl vorletzten Mieters auf den Hausbesitzer. Automatisch. DER ist aber in keinster Weise verpflichtet, den Stromverbrauch seines Mieters
zu zahlen.

Wenn DER es verpennt dem Stromanbieter den neuen Nutzer zu melden bzw. den Mieter darauf hinzuweisen das er selbst einen Stromliefervertrag abzuschließen hat und die Kosten nicht als NK vertraglich vereinbart, schon.

Blindi56  21.04.2016, 09:49
@anitari

Das hatte ich oben so geschrieben: wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass der Vermieter den Strom als NK abrechnet, ist das auch so. Aber nicht, weil der Mieter das "dachte"...

Blindi56  21.04.2016, 09:52
@Blindi56

und wer keinen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter seiner Wahl macht, bekommt automatisch vom Grundversorger seinen Strom. Vermutlich hat die Abrechnung auch deshalb so lange gedauert....

anitari  21.04.2016, 12:01
@Blindi56

und wer keinen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter seiner Wahl macht, bekommt automatisch vom Grundversorger seinen Strom.

Kannst oder willst Du es nicht begreifen?

Fragesteller hat Strom bekommen. Der Vertrag lief aber auf den Vermieter. Der hat es verpennt dem Versorger mitzuteilen das ein neuer/anderer Nutzer den Strom bezieht. Folglich lief der Vertrag unverändert weiter auf den Vermieter.

Blindi56  21.04.2016, 12:04
@anitari

Nein, der Zähler lief auf den Namen des Vermieters. Das ist noch lange kein Vertrag.

Blindi56  21.04.2016, 12:08
@Blindi56

Und selbst, wenn man das so sieht: warum sollte der Vermieter den Strom
des Mieters bezahlen? Er kann ja beweisen, wer zum fraglichen Zeitpunkt
in der Wohnung gewohnt und Strom verbraucht hat. Ich würde es nicht auf
eine Klage ankommen lassen.

JoyfulNoise 
Beitragsersteller
 21.04.2016, 09:09

Danke für die Auskunft!

ich bin mir gerade nicht 100% sicher, aber ich weiß aus dem Baugewerbe, dass ungestellte Rechnungen erst nach zwei Jahren verfallen.

Generell rechnet der Stromversorger meist auch nur einmal im Jahr ab, weshalb 1,5 Jahre später jetzt nicht maximal unrealistisch sein kann.

Ich würde mir an deiner Stelle nochmal genau den Mietvertrag von damals durchlesen und schauen, was genau die Miete gedeckt hat.

Achtung: Es kann druchaus sein, dass dort Warmmiete steht und dahinter eine Aufzählung kommt wie z.B. Müllgebühren, Wasser uws.

Wenn die Wohnung von einer Hausverwaltung betreut wurde, dann solltest du auch keinen 0815 Vertrag haben, sondern einen wirklich Ausführlichen.

Auch solltest du dir die Zählerstände genau ansehen.

Ich schätze mal, dass du und dein Vermieter bei Ein- und Auszug die Zählerstände zusammen kontrolliert und mit einer Unterschrift bestätigt habt.

Wenn das nicht der Fall ist, dann wird es natürlich direkt schwierig.

Ich wünsche dir jetzt schonmal viel Erfolg und alle Gute

LG

JoyfulNoise 
Beitragsersteller
 21.04.2016, 09:05

Vielen Dank für die Auskunft!

Blindi56  21.04.2016, 09:42
@JoyfulNoise

"Warmmiete" hat aber nichts mit Stromverbrauch zu tun, selbst, wenn es sich um eine elektrische Heizung handelt. Dann würde der Heizstrom getrennt abgerechnet.

Ansonsten kann es unter den Nebenkosten eine Strompauschale für Keller- und Flurstrom geben, aber nicht für den Strom, den man in seiner Wohnung verbraucht. normalerweise.

bwhoch2  21.04.2016, 10:02
@Blindi56

Normalerweise. Vermiete ich z. B. ein möbliertes Appartement für z. B. 6 oder 9 Monate, mache ich einen Mietpreis, in dem alles inbegriffen ist, auch der normale Haushaltsstrom. Da mache ich nicht lange mit dem Versorger rum, um dann vielleicht festzustellen, dass der zeitweilige Mieter mir zwar beim Auszug eine neue Adresse gegeben hat, aber zwischenzeitlich dann schon wieder umgezogen ist.

Insofern kann es durchaus sein, dass eine Warmmiete auch die normalen Stromkosten umfasst.

Handelt es sich um eine Wohnung oder eine Einliegerwohnung in einen Haus?

Prinzipiell ist der Strom nicht mit in der Warmmiete enthalten.