Mietrecht - kleine Absplitterung Waschbecken.
Nach Auszug aus unserer Mietwohnung wurden vom Nachmieter zwei sehr kleine Macken im Waschbecken festgestellt (Durchmesser < 1mm). Inwieweit müssen wir (bzw unsere Haftpflichtversicherung) dafür aufkommen? Was gilt als ganz normale Gebrauchsspur? Ist es gerechtfertigt, das Waschbecken komplett auszutauschen? (Neubau, 5 Jahre von uns bewohnt). Vielen Dank für eure Meinungen und euer Wissen!
5 Antworten
Abplatzungen sind nicht gleichzusetzen, mit Abnutzung oder Gebrauchsspuren. es handelt sich um eine BEschädigung, die der Mieter zu vertreten hat. Geben Sie die Forderung an Ihre Haftpflicht ab. Dise wird alles weitere regeln. Sie wird auch beurteilen, ob ein Austausch gerechtfertigt ist, oder ob ein Abzug vorgenommen werden kann. MfG
wenn die Schäden im Übergabeprotokoll nicht stehen, müssen sie m.E. auch nicht behoben werden. Und so 2 kleine Absplitterungen kann man auch selbst beheben, gibt es entsprechende Mittel im Fachhandel. Deswegen ein ganzes Waschbecken auszutauschen ist ein wenig übertrieben. Bevor man sich jedoch herumschlägt, gebt das an eure Versicherung weiter und lasst die entscheiden.
Im Abnahmeprotokoll steht nichts... der Nachmieter bemängelte jeoch, dass es im Bad kein Licht mehr gab (klar - unsere Lampen hatten wir ja abmontiert.... allerdings nicht wegen der Splitter. An diese hab ich gar nicht mehr gedacht)
Hallo, teamkollege,
laut Mietrecht sind dies normale Abnutzungserscheinungen die halt immer mal auftreten können diese sind mit der Miete abgegolten So lange du keinen Hammer hineingeworfen hast, mutwillig versteh,t sich hast du nichts zu befürchten was deine Haftpflicht angeht.
Wo bitte ist das festgelegt, jedenfalls entspringt das nicht aus dem Mietrecht. MfG
Normale Gebrauchsspuren,das sollte wohl reichen.Gibt es ein Übergabeprotokoll,nach dem Auszug.