Fugenrisse in der Dusche, wer ist für Reparatur zuständig?
Hallo,
wir wohnen seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, wobei das Haus 2001 erbaut und die Wohnung seither nicht saniert wurde. Jetzt haben wir in unserer Dusche Risse in den Fliesenfugen festgestellt (gibt es ja diverse Gründe für). Müssen wir das dem Vermieter melden und ist etwas dagegen zu tun? Wenn ja, wer muss dafür zahlen? Fällt dies unter "Schönheitsreparaturen"? Die Silikonfugen zur Duschwanne haben wir schon selbst erneuert, da dies wohl üblicherweise vom Mieter zu tragen ist (laut Hausverwaltung), aber wie sieht es jetzt mit den Fugenrissen aus?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Wenn sich das Haus setzt etc und daher die Risse stammen . solltest du darüber unbedingt den Vermieter informeiren
Die Fugenrisse sind eindeutig Vermietersache weil es am Haus direkt ist.
Da kann aber etwas nicht stimmen! Kein Mieter von Wohnraum hat die Kosten und Lasten für diesbezügliche Arbeiten zu wuppen. Setze die Verwaltung auf den "Topf" und gut ist.
wir wohnen seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, wobei das Haus 2001 erbaut und die Wohnung seither nicht saniert wurde. Jetzt haben wir in unserer Dusche Risse in den Fliesenfugen festgestellt (gibt es ja diverse Gründe für). Müssen wir das dem Vermieter melden
Ja laut BGB ist ein Vermieter zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet.
und ist etwas dagegen zu tun?
Können wir nicht beurteilen,
Wenn ja, wer muss dafür zahlen?
Der Vermieter.
Fällt dies unter "Schönheitsreparaturen"?
Nein.
Die Silikonfugen zur Duschwanne haben wir schon selbst erneuert, da dies wohl üblicherweise vom Mieter zu tragen ist (laut Hausverwaltung), aber wie sieht es jetzt mit den Fugenrissen aus?
Die Aussage der Hausverwaltung ist Blödsinn, das fällt nicht darunter, nur folgendes:
Installationsgegenstände für für Strom, Gas und Wasser
Heiz- und Kocheinrichtungen
Fenster-, Fensterladen- und Türverschlüsse
Lichtschalter, Steckdosen
Wasserhähne, Waschbecken, Waschbecken, WC-Becken
Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe
Einzelöfen, Rollläden, Kühlschränke, Herde, Spülen
MfG
Johnny
Hallo,
kratze den lockeren Fugenmörtel raus, hol dir eine Tube neuen, und schmier ihn rein.
Damit nervst du nur deinen Vermieter.
Gruß
Davon ist dringend abzuraten. Was als Ergebnis dabei raus kommen kann, könnte vom Vermieter auch als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Deshalb unbedingt zuvor mit dem Vermieter abstimmen.
kratze den lockeren Fugenmörtel raus, hol dir eine Tube neuen, und schmier ihn rein.
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Muss man es nicht.
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Wenn es schlecht gemacht wird, kann der Vermieter das bei Auszug bemängeln und dann zahlt man doppelt unnötig.
Damit nervst du nur deinen Vermieter.
Kann mir als Mieter doch egal sein, Hauptsache der Mangel wird behoben.