Durchlauferhitzer selber zahlen in Mietwohnung?

11 Antworten

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Nein, das ist Sache des Hauseigentümers. Ausnahme: Du bestehst darauf, dass bereits bestehende Installationen abgebaut werden und Du auf eigenen Wunsch einen Durchlauferhitzer bekommst. Soweit kommt´s noch, dass wir Mieter für derartige Anschaffungen zur Kasse gebeten werden. Wenn da ein Durchlauferhitzer war und der ist jetzt defekt, muss der Hausbesitzer einen neuen setzen lassen und zwar auf seine eigenen Kosten. lg Lilo

Gerhart  03.12.2015, 16:37

Du solltest bei dem Begriff "Hauseigentümer" bleiben.

.... natürlich, wenn es denn so vereinbart wurde. Schaue einfach in die Urkunde.

LiselotteHerz  03.12.2015, 12:50

Was für eine Urkunde? Meinst Du vielleicht den Mietvertrag?

schleudermaxe  03.12.2015, 12:53
@LiselotteHerz

.... genau, dies ist eine Urkunde, so jedenfalls bei uns und bei den Gerichten, falls es Mietstreitigkeiten gibt.

Er sagt wir hätten ja den Auftrag erteilt undnicht er. Logo, der gute hat sich einige Tage nach unserer Meldung bei ihm in den Urlaub verabschiedet und War nicht zu erreichen.  Wir saßen tagelang ohne warm Wasser mit Baby in der Wohnung weil er sich nicht wie versprochen gekümmert hat.  Klar dass wir dann irgendwann die Firma rufen. Noch heute ist der Vermieter in Urlaub. 

Nach vorheriger nachweislicher Mängelanzeige bzw. wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und die Sache keinen Aufschub duldet, darf man das so machen.

War bei Mietbeginn ein funktionierender DLE Bestandteil der Mietsache und muss nun ersetzt werden, dann hat der Vermieter die Kosten zu tragen. Will der Vermieter die Warmwasserbereitung im Verlauf der Mietzeit ändern und nun einen DLE einbauen lassen, dann trägt er ebenfalls die Kosten. Wie begründet denn der Vermieter als Auftraggeber seine Kostenforderung an dich?

Nini1612 
Beitragsersteller
 03.12.2015, 20:57

Er sagt wir hätten ja den Auftrag erteilt undnicht er. Logo, der gute hat sich einige Tage nach unserer Meldung bei ihm in den Urlaub verabschiedet und War nicht zu erreichen.  Wir saßen tagelang ohne warm Wasser mit Baby in der Wohnung weil er sich nicht wie versprochen gekümmert hat.  Klar dass wir dann irgendwann die Firma rufen. Noch heute ist der Vermieter in Urlaub.  Hätten wir hier vier Wochen ohne warmes Wasser warten sollen bis er wieder zurück ist oder was denkt der Depp sich 

Gerhart  04.12.2015, 08:28
@Nini1612

@albatros hat die Spur vorgegeben. Lege also nicht den Wert so sehr auf das Telefonat mit dem Vermieter sondern begründe die Ersatzvornahme durch die Dringlichkeit der familiären Situation und Unereichbarkeit des Vermieters.

wenn du ihn selber zahlst, ist es deiner und du kannst ihn bei auszug mitnehmen.

Nini1612 
Beitragsersteller
 03.12.2015, 13:03

Ich will das Ding ja gar nicht :-) der soll ruhig ihm gehören und bei Auszug hier bleiben