Durchlauferhitzer selber zahlen in Mietwohnung?
HALLO, SORRYYYY ich habe mich schon gefragt wieso ich so seltsame fragen und antworten auf meine frage bekomme, da bemerke ich, die frage war gar nicht angezeigt, nur der titel. Dass damit niemand was anfangen kann ist mir jetzt klar, also neuer versuch:
Vor ca vier Wochen fiel bei uns in der Mietwohnung das warme Wasser aus. Es kam und kam kein warmes Wasser im Bad. Wir riefen unseren Vermieter an, der wollte sich darum kümmern und eine Firma beauftragen. Nach einigen Tagen ohne Rückmeldung riefen wir die Firma selbst nochmal an da der Vermieter für mehrere Wochen in den Urlaub gefahren War und nicht zu erreichen War. Am nächsten Tag kam der Fachmann und stellte fest ein neuer Durchlauferhitzer muss her, alternativ müsse man die Wand ausreißen und Rohre erneuern. Der erhitzer wurde eingebaut und wir hatten wieder warmes Wasser. Gestern kam ein Brief vom Vermieter, anbei die Rechnung der sanitärfirma, mit dem Hinweis er hätte den Auftrag nicht gegeben und somit wäre die Rechnung von uns zu zahlen. Wie sieht es für uns rechtlich aus? Mit einem 4 monate altem Baby kann man wohl kaum 6 Wochen warten bis der Herr sich aus dem Urlaub zurück meldet und solange ohne warmes Wasser leben?
11 Antworten
Nein, das ist Sache des Hauseigentümers. Ausnahme: Du bestehst darauf, dass bereits bestehende Installationen abgebaut werden und Du auf eigenen Wunsch einen Durchlauferhitzer bekommst. Soweit kommt´s noch, dass wir Mieter für derartige Anschaffungen zur Kasse gebeten werden. Wenn da ein Durchlauferhitzer war und der ist jetzt defekt, muss der Hausbesitzer einen neuen setzen lassen und zwar auf seine eigenen Kosten. lg Lilo
Du solltest bei dem Begriff "Hauseigentümer" bleiben.
.... natürlich, wenn es denn so vereinbart wurde. Schaue einfach in die Urkunde.
.... genau, dies ist eine Urkunde, so jedenfalls bei uns und bei den Gerichten, falls es Mietstreitigkeiten gibt.
Er sagt wir hätten ja den Auftrag erteilt undnicht er. Logo, der gute hat sich einige Tage nach unserer Meldung bei ihm in den Urlaub verabschiedet und War nicht zu erreichen. Wir saßen tagelang ohne warm Wasser mit Baby in der Wohnung weil er sich nicht wie versprochen gekümmert hat. Klar dass wir dann irgendwann die Firma rufen. Noch heute ist der Vermieter in Urlaub.
Nach vorheriger nachweislicher Mängelanzeige bzw. wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und die Sache keinen Aufschub duldet, darf man das so machen.
War bei Mietbeginn ein funktionierender DLE Bestandteil der Mietsache und muss nun ersetzt werden, dann hat der Vermieter die Kosten zu tragen. Will der Vermieter die Warmwasserbereitung im Verlauf der Mietzeit ändern und nun einen DLE einbauen lassen, dann trägt er ebenfalls die Kosten. Wie begründet denn der Vermieter als Auftraggeber seine Kostenforderung an dich?
Er sagt wir hätten ja den Auftrag erteilt undnicht er. Logo, der gute hat sich einige Tage nach unserer Meldung bei ihm in den Urlaub verabschiedet und War nicht zu erreichen. Wir saßen tagelang ohne warm Wasser mit Baby in der Wohnung weil er sich nicht wie versprochen gekümmert hat. Klar dass wir dann irgendwann die Firma rufen. Noch heute ist der Vermieter in Urlaub. Hätten wir hier vier Wochen ohne warmes Wasser warten sollen bis er wieder zurück ist oder was denkt der Depp sich
@albatros hat die Spur vorgegeben. Lege also nicht den Wert so sehr auf das Telefonat mit dem Vermieter sondern begründe die Ersatzvornahme durch die Dringlichkeit der familiären Situation und Unereichbarkeit des Vermieters.
wenn du ihn selber zahlst, ist es deiner und du kannst ihn bei auszug mitnehmen.
Ich will das Ding ja gar nicht :-) der soll ruhig ihm gehören und bei Auszug hier bleiben
Was für eine Urkunde? Meinst Du vielleicht den Mietvertrag?