Wer muss bei einer Mietwohnung den Schaden bezahlen, wenn er aus Eigenverschulden passiert ist?
Hallo Leute. Mir ist vor einigen Tagen das Siphon Rohr bei der Badewanne kaputt gegangen, als ich mit einer Spirale den Abfluss reinigen wollte. Nun weiß ich nicht, ob ich es komplett zahlen muss, oder sogar der Vermieter dafür aufkommen muss, wenn es 100€ überschreitet. In meinem Vertrag steht, dass ich für kleine Reparaturen bis 100 € selbst zahlen muss. Ich nehme aber mal an, dass es mehr als 100 € kosten wird.
Muss nun Vermieter zahlen oder muss ich das über meine Haftpflicht laufen lassen ?
3 Antworten
Wenn Deine private Haftpflicht Versicherung Mietsachschäden einschließt, dann kannst Du es darüber regulieren lassen. Der Vermieter wird es Dir ansonsten komplett in Rechnung stellen, die Eigenbeteiligung bezieht sich wahrscheinlich nur auf Reparaturen oder Schäden die Du nicht aktiv herbei geführt hast. Schäden die der Mieter einer Sache verursacht hat, wird der Vermieter wahrscheinlich auch nicht unter Abzug einer Selbstbeteiligung regulieren. Genaueren Aufschluss könnte ein Blick in den Mietvertrag geben.
Ich finde Die Frage etwas absurd: Warum sollte der Vermieter für etwas zahlen, was Du kaputt gemacht hast?
Die von Dir benannten Kleinreparaturen beziehen sich auf "Schäden", die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Wohnung entstehen (z.B. ein Lichtschalter geht durch die dauerhafte Nutzung kaputt).
Melde den Schaden an deine Haftpflicht und lass dieser gleich einen Kostenvoranschlag zur Reparatur zukommen.
Da Du den Schaden selbst verursacht hast, musst Du auch für die Kosten aufkommen.
Am bestens setzt Du Dich gleich mit Deiner Versicherung in Verbindung.