Siphon defekt - Mietrecht
Hallo, wir haben ein kleines problem, und zwar ist der Siphon in unserer Badewanne locker. Wir haben dass bemerkt als meine Mitbewohnerin sich gebaden hat und das Wasser ständig abgelaufen ist (normal duschen wir blos daher wissen wir nicht wie lang das schon ist) wir haben jetzt unseren vermieter sofort benachrichtig, der sich darum nicht wirklich kümmern wollte und uns nur die nummer eines gas-wasser-instalateurs gegeben hat an den wir uns wenden sollten. das haben wir jetzt auch getan, die waren heute da aber anscheinend wird das jetzt ne größere sache, also die badewanne muss aufgemacht werden und evtl ist wasser ins mauerwerk oder so gelaufen... da wir schon öfters probleme mit unserem vermieter hatten und wir zwei uns nicht wirklich mit mietrecht auskennen, wollten wir fragen ob er da uns dafür die schuld geben kann? die schraube ist durchgerostet am siphon also ist das doch eigentlich verschleiß oder? morgen kommen die und machen das an der badewanne, können wir da denen was unterschreiben oder wie sollen wir uns verhalten. vielen dank für antworten! lg
8 Antworten
Das ist allein Sache des Vermieters.
Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt: > Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten; > in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen; > außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.
Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).
Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes!
Bei einer Badewannenmontage sind Wannenhalter, die an der Wand angeschraubt werden zu verwenden. Die werden aus Kosten und Zeitgründen der Monteure beim Einbau meist nie eingebaut, was dazu führt, das es zu stetig schleichenden Wasserschäden kommt, weil das Silikon der abgedichteten Fuge, die Wanne alleine nicht halten kann.
Das führt allerdings auch dazu, dass die Versciherung wegen unsachgemäßer Montage auch nicht zahlen muss.
Na und Sie als Mieter, können dann ganz bestimmt nicht dafür verantwortlich sein, oder?
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Keine Sorge ist Vermieter Sache Und er wird sich da auch nicht anstellen denke ich. Ja Unterschreiben müsst ihr wegen dem Nachweiß was sie an Arbeit geleistet haben Je nach dem ist es ein Versicherungsfall und der Vermieter muss es nur seiner Versicherung weiter leiten
nichts unterschreiben, ich hatte vor kurzem auch so ein Problem, die Rechnung muß an den Vermieter geschickt werden. Ihr habt ihm Bescheid gegeben und er hat Euch die Telefonnummer des Installateurs gegeben. Somit war die Sache genehmigt. Nur Kleinreparaturen müßt ihr selbst übernehmen.
Wenns eine größere Sache ist, müsst ihr den Vermieter vorher informieren, damit er mit den Handwerkern sprechen kann und die Rechnung auf ihn geht. Sonst gibt es Probleme. Er sollte den Auftrag erteilen. Wenn er sich weigert, dann schriftliche Aufforderung mit Einschreiben Rückschein und Fristsetzung. Lässt er die Frist verstreichen, könnt ihr das machen lassen und die Rechnung von der Miete einbehalten. So ungefähr, besser aber, ihr fragt einen Anwalt.
Hier hätte ich gerne die Quelle!