Mieter gibt Schuld für verstopftes Abflussrohr?

7 Antworten

Die Haftpflichtversicherung würde es sowieso nicht bezahlen, wenn die Ursache auf die Feuchttücher zurück geführt wird. Es wäre dann nämlich ein Allmählichkeitsschaden und nicht durch ein einmaliges Ereignis hervor gerufen.

Grundsätzlich ist es so, dass Feuchttücher nicht in den Abfluss gehören. Das muss aber Mietern beizeiten auch mitgeteilt werden.

Als Vermieter wäre ich natürlich stocksauer, wenn durch einen solchen Mist der Abfluss verstopft würde und ich nun die Kosten zu tragen hätte. Wenn ein Verschulden eines einzelnen nicht nachweisbar ist, würde ich ab sofort das Hauptrohr jedes Jahr oder alle zwei Jahre gründlich revisionieren und ggf. reinigen lassen und die Arbeit als Wartung auf alle Mietparteien umlegen.

... wie, eine Mieter gibt .....?

 Seit wann sind denn Mieter für so etwas zuständig?  Und wenn dieser Schaden einem Wohnbereich zugeordnet werden kann, muß dieser Bewohner eben wuppen, aber nur dann, und auch nur per Vermieter. So lese ich die Spielregeln.

Selbst wenn euch bewiesen würde, dass ihr schuldig seid, die Haftpflich käme dafür nicht auf.

Hier steht der Vermieter in der Beweispflicht, ohne Beweis kein Schadenersatz.

Falls ein Forderung kommt, diese zurückweisen und eigene Schuld bestreiten.

Die Schuld an einer Verstopfung muss eindeutig einer Partei zugewiesen werden können. Sonst geht sie zu Lasten des Eigentümers.

Das solltet ihr auf keinen Fall, einfach so übernehmen, nur weil ihr eine private Haftpflichtversicherung habt. Diese könnte ohne weiteres der Meinung sein, dass ihr eine Falschaussage getätigt habt. Dann bleibt sie von der Leistung frei und ihr zahlt selbst.

Bei Versicherungsschäden ist es äußerst wichtig bei der Wahrheit zu bleiben, sonst kann das böse und teuer enden.

Wenn ihr euch vom Vermieter zu dieser falschen Aussage überreden lasst, seid ihr in aller Zukunft erpressbar.

kramor 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 21:21

Danke. Ich werde einen Brief an den Mieter schreiben.

Und woher weiß er das es sich um Kinderfeuchttücher handelt. Diese feuchten Reinigungstücher giebt es für alles zu kaufen. Als einmal Küchenputztücher, als Desinfektionstücher fürs Bad, feuchte Kosmetiktücher zum Abschminken, Schnellfensterputztücher ......

Und selbst wenn es Babypflegetücher waren. Meine Tante benutzt die Dinger zum Schuheputzen, was echt super funktioniert.

Der Vermiter muß euch nachweisen, das ihr der Verursacher wart. Und das kann er nicht.

Kein Gericht der Welt würde ihm rechtgeben. Und euch zum Versicherungsbetrug aufzuforden, damit hat er sich strafbar gemacht.

Alles weiter abstreiten !!! Er ist in der Beweispflicht, und kann euch gar nichts !