Wer muss e Herd in reparieren /ersetzen?
Hey Leute, Bin im November in eine neue Mietwohnung gezogen.Kurz darauf stellte ich fest das der vorhandene e-herd stark abgegriffen, unhygienisch und nicht voll funktionstüchtig ist ( der drehschalter für den Backofen ist abgebrochen,und der Backofen schaltet nach kurzer Zeit ab und nur gelegentlich oder garnicht wieder zu).Auf Anfrage bei meiner Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt das in meinem Mietvertrag folgende Klausel steht.: § 22 Sonstige Vereinbarungen
(1) Sofern bei der Übergabe des Mietobjekts eine Einbauküche vorhanden ist, wird diese dem Mieter lediglich für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich kein Mietvertragsbestandteil. Die einwandfreie Funktionalität der Einbauten und seiner Gerätschaften wird nicht gewährleistet. Der Vermieter haftet nicht für Instandsetzungen oder Ersatz. Im Falle eines Defektes hat der Mieter den Vermieter hierüber schriftlich zu informieren, eine Instandsetzung oder Ersatz erfolgt jedoch nicht. Beschädigungen, die der Mieter verursacht, sind auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Küche dem Vermieter wieder herauszugeben. Die Kosten für die Entsorgung eines defekten Gerätes trägt der Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen.
Aus dem oben genannten Gründen muss ich ihnen leider mitteilen, dass wir keine Arbeiten an ihrer Einbauküche, Herd oder am ihrem Herd vornehmen werden.
Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind? Und sollte die o.a.Klausel wirksam sein, wer haftet wenn durch den defekten Herd z.b. Kabelbrand o.ä.entsteht? Danke im Vorraus für Antworten
2 Antworten
Ach- bisher habe ich gedacht, dass die Dreistigkeit bisher nur bei privaten Vermietern vorkommt. LOL Jetzt bedinen sich schon Wohnungsbaugesellschaften dieses miesen - allerdings legalen - Tricks.
Die Passagen sagen nichts anderes aus als dass sie ohne Küche vermieten und was aktuell drin ist nicht ersetzt werden muss weil nur " überlassen" .
Viele lassen sich täuschen wenn was vorhanden ist da man als Mieter nun mal nicht ein halbes Jahr Zeit hat vor Abschluss des Mievertrages die Einrichtung zu prüfen ( VM haben ein halbes Jahr noch nach Auszug zu prüfen ob der MIETER Schäden verursacht hat ) - deshalb übersehen viele die Tatsache, dass sie demnächst selbst zahlen werden müssen und es kommt auch oft vor, dass die VM einem dann kündigen und die Sachen großherzig bereit sind für einen lächerlichen Betrag zu übernehmen, die man selbst gerade teuer hat ersetzten lassen, damit man sie "los" ist, da man oft gerade Küchen nicht mitnehmen kann, weil es schon eine gibt in der anderen neuen Wohnung oder der Aufwand zu groß ist sie passend zu machen. Bei einem Herd ginge das noch.
Auch weil der VM darauf bestehen kann m- wenn auch nur aus Trotz - dass alles weider rückgebaut werden muss - NIEMALS IN EINE Mitewohnung nehmen wo man sowas erst selbst demnächst ersetzten muss , wo ohne Küche vermietet wird und nie nicht selber baulich etwas machen, was teuer ist und man nicht problemlos abbauen und mitnehmen kann rückstandslos.
Viele werden ja annehmen, dass man dann vom Nachmieter Abstand bekommt. Aber das ist auch ein Ammenmärchen. Der VM muss nicht den Nachmieter nehmen der bereit ist die Küche, den Herd, das neue Bad ect. zu übernehmen. Wenn der Nachmieter nicht bereit ist das zu übernehmen muss man es dennoch abbauen alles.
Da musst Du wohl einen Anwalt fragen ob die Klausel wirksam ist.
Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind?
Das ist richtig, aber sollte die Klausel wirksam sein, dann muss der Vermieter nichts ersetzen.