Waschmaschine in Mietwohnung defekt. Wer zahlt?
Die sehr alte Waschmaschine meiner Mietwohnung hat leider den Geist aufgegeben. Sie ist in der Einbauküche fest unter der Küchenzeile installiert. Wer übernimmt nun die Kosten für eine Neue?
Im Übergabeprotokoll wird die Einbauküche aufgeführt. Sie ist also Eigentum des Vermieters. Zusätzlich steht in Handschrft wörtlich "Waschmaschine vom Vormieter übernommen". Finde die Aussage recht unspezifisch, da nicht explizit gesagt wird, dass sie durch den Mieter oder Vermieter übernommen wird. Ein Schenkungsvertrag liegt ja ebenfalls nicht vor.
Was meint ihr?
9 Antworten
Der Vermieter bezahlt die Reparatur. Die WM gehört zur Mietsache.
Es ist nicht ersichtlich, dass der FS die WM vom Vormieter übernommen hat.
Wenn sie alt war und du für ihren defekt nichts konntest, dann der Vermieter, wenn du es allerdings schuld bist, dann du. Aber wenn da nicht steht, wer den Schaden zahlen muss, würde ich mal sagen der Mieter, weil der Vermieter das bestimmt nicht freiwillig übernehmen wird. Setz dich mal mit dem Vermieter in Kontakt und klär das mit ihm.
Ich denke, es bedeutet, dass der neue Mieter die Waschmaschine vom Vormieter übernommen hat. Sonst müsste es ja nicht extra im Mietvertrag drinstehen.
....Was meint ihr?.....
Daß Du entweder die Maschine auf Deine Kosten reparieren läßt oder eine neue kaufst.
Oder Deine Wäsche künftig mit dem Rubbelbrett und Kochkessel wäschst.
In deinem Fall ist die WaMa nicht Bestandteil des Mietvertrages, was bedeutet, dass nicht der Vermieter für eine Neuanschaffung zuständig ist sondern du. Solltest du mal aus der Wohnung ausziehen, könntest du ev mit dem Nachmieter einen seperaten Vertrag über den Verkauf des Gerätes machen oder eben die WaMa mitnehmen.
Frage zur Sicherheit beim Vermieter nach. LG