Einbauküchenmöbel und Heizung im Mietvertrag?
Servus,
Zwei Fragen
ich hab meinen neuen Mietvertrag vorliegen und darin steht :
"Sofern Einbauküchenmöbel zur Mietsache gehören, verpflichtet sich der Mieter, die Instandhaltung auf eigene Kosten vorzunehmen"
Jetzt zur Frage, zählt dazu alles was sich in der Küche befindet? Ich habe eine Einbauküche noch vom Vermieter, jedoch weiß ich nicht ob ich die Kosten von einem kaputten Herd oder Spülmaschine tragen muss oder ob diese vom Vermieter übernommen werden.
Das andere wäre die Heizung.
Ich habe ein Bild angeheftet mit meinen derzeitigen Betriebs/Nebenkosten. Sollte die Heizung Probleme machen, werden diese Kosten ebenfalls vom Vermieter oder dann doch aus eigener Tasche gezahlt?
Danke vorab
5 Antworten
"Sofern Einbauküchenmöbel zur Mietsache gehören, verpflichtet sich der Mieter, die Instandhaltung auf eigene Kosten vorzunehmen"
Wenn das im Mietvertrag selbst und nicht in einer separaten Vereinbarung steht, ist das schlicht unwirksam.
Zur Liste der Betriebskosten:
Kosten für Reparaturen muß grundsätzlich der Vermieter tragen.
Außer der Mieter hat den Schaden verschuldet.
Wartungskosten sind aber umlegbar.
Kann ja sein das es ein Vertrag aus dem Netz. Trotzdem ist diese Klausel unwirksam. Gemäß BGB § 535 ist der Vermieter für Instandhaltung und -setzung zuständig. Nur in einem separaten Leihvertrag könnte er die Reparaturkosten auf den Mieter abwälzen.
Und selbst solche "Leihverträge" als Zusatz zu einem Mietvertrag werden meist nicht anerkannt, weil sie den Mieter ungebührend benachteiligen. Ist leider so.
mit Vorsicht zu genießen, die Küche steht unentgeltlich zur Verfügung, dann darf er das. Steht im MV aber dass für die Küche ein Aufpreis verlangt wird, trägt diese der Vermieter.
die Küche steht unentgeltlich zur Verfügung, dann darf er das.
Nur wenn das in einem separaten Leihvertrag vereinbart ist.
Nicht wenn es im Mietvertrag steht.
Küche: wie es da steht: betrifft die Möbel, dazu gehören i.d. R. keine Geräte, aber das müsstest Du dann erfragen.
Kosten des Betriebs und der Abgasanlage der Heizung bedeutet: Stromkosten, Verbrauch (Gas?) und die Kosten der Wartung/Abgasmessung. Das wird auf alle Mieter umgerechnet, die die nutzen.
Reparaturen oder Ersatz ist Vermietersache. Du hast Anspruch auf eine funktionierende Heizung.
Für die Heizung muss der Vermieter sorgen, wenn sie kaputt geht.
Tut er das nicht oder nicht rechtzeitig, und die Temperaturen werden dadurch in der Wohnung unzumutbar, kannst du die Miete mindern, genauere Infos gibts beim Mieterbund.
Bezüglich der Kücheneinbaugeräte würde ich es so machen: Wenn ein Gerät kaputt geht, ein neues kaufen, dieses nutzen solange du dort wohnst, und nachher wieder ausbauen und mitnehmen. Dem Vermieter das alte Gerät, das du mit gemietet hast, bei Auszug wieder in seine Küche einbauen. Oder alternativ dem Vermieter ein Angebot für die Übernahme des noch funktionierenden, von dir gekauften Gerätes machen, wenn du es nicht mitnehmen möchtest.
Dem Vermieter einfach so ein neues Gerät kaufen, dazu kann dich keiner verpflichten.
Schlechter Rat bezüglich der Küche:
Mieter sind verpflichtet, Mängel sofort zu melden, damit der Vermieter Gelegenheit bekommt, Abhilfe zu schaffen. Ein kaputt gegangenes Gerät einfach in den Keller zu stellen und beim Auszug wieder raus zu holen, wäre der falsche Weg.
Denke einfach mal an die Situation, dass die Elektronik eines E-Herds kaputt gegangen ist und der Vermieter hat dafür eine Versicherung. Er könnte die Reparatur wohl nicht mehr geltend machen, wenn das Gerät erst einmal 5 Jahre im Keller vergammelt ist.
Ja, ich meinte eher den Fall, dass es unreparierbar (oder nicht rentabel reparierbar) kaputt ist, d.h. endgültig kaputt und somit nicht mehr benutzbar ist. Da hab ich mich unklar ausgedrückt, sorry. Dennoch kann jedenfalls keiner vom Mieter verlangen, dass er für die Reparatur oder den Ersatz eines dem Vermieter gehörenden Gerätes aufkommt (sofern der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde), das war ja hier ursprünglich gefragt. Solche Klauseln halte ich für unwirksam. Genaueres weiß da aber sicher eher der Mieterbund als ich.
Ja, ich meinte eher den Fall, dass es unreparierbar (oder nicht rentabel reparierbar) kaputt ist,
Genau. Und das entscheidet nicht der Mieter.
Nee, das "entscheidet" das Gerät, hahaha :-D
Die Heizung ist Sache des Vermieters Auch Reparaturkosten!
Was anderes ist es bei einer Gastherme in der Wohnung da muss man zb bis 150 € Reparaturkosten noch selber bezahlen wen das Dan so im Mietvertrag steht!
Steht in deinem Vertag was von Einbauküche wen nicht hat sich das schon erledigt! Auch steht nur was von instandhaltung das heist für mich das du vieleicht mal jemanden wegen einer repartur rauskommen lassn must und der Repariert es auf deine kosten!
Von einer neu Anschaffung ist aber nicht die rede Den die Küche nutzt sich ja auch ab!
Was anderes ist es bei einer Gastherme in der Wohnung da muss man zb bis 150 € Reparaturkosten noch selber bezahlen wen das Dan so im Mietvertrag steht!
Wenn das so im Vertrag steht ist das unwirksam.
Steht direkt so im Mietvertrag, laut Vermieter ist das ,,nur,, ein Vertrag aus dem Internet