Herd Defekt Miete
Hallo Community Ich möchte mich erstmal Vorstellen.Ich bin Eva ,34 alleinerziehend aus WiesbadenIch wohne auf miete und in der Miete ist eine Einbauküche inkl. Herd mit Ceranfeld Mein Problem der Herd ist Kaputt gegangen und mein Vermieter weigert sich den zu ersetzen. Vor einigen Tagen habe ich Nudeln gekocht und dabei ist Wasser vom Topf übergelaufen, und er das Ceranfeld und tropfte in die Elektronik vom Herd. Kurzschluss. Nun möchte mein Vermieter das ich den Herd ersetze ( Haftpflicht )weigert sich aber einen neuen Herd zu stellen. Ich habe schon §535 Bgb gelesen und bei verschleiß muss der Vermieter ersetzen, doch was nun?Die Küche und das Ceranfeld sind bestimmt schon min.10 Jahre alt. Wie sind jetzt die Pflichten und Rechte? Habe da ich nicht länger als 4 tage auf den Herd verzichten kann selbst einen gekauft und einbauen lassen. Danke für eure Hilfe
9 Antworten
die Haftpflicht kümmert sich drum. Ein Herd darf vom Überkochen nicht kaputt gehen, das ist ja normale Verwendung.
Hallo Eva, ich denke der Eigentümer muss den Herd zahlen:
- Du bezahlst doch Miete für die Wohnung mit Einbauküche.
- Nach 10 Jahren darf ein Herd im Prinzip auch kaputt gehen, da muss der Vermieter mit rechnen .
- Wenn der Vermieter nicht für den Sachgemäßen Einbau sorgt ist es sein Verschulden, den ja auch auf einem Herd kann mal etwas mehr Wasser überkochen so das es über die Wulst (Quasimo) läuft.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen (Erstberatung ist meist Kostenlos)
Viel Erfolg und viele Grüße.....
Denke das wird wohl das beste sein. Einen Fachmann fragen der sich mit Recht auskennt. Wird aber kein einfacher weg.
Danke euch alle für die Antworten. :)
Hmm..
so einfach sehe ich die Sache hier leider nicht, wäre der Herd defekt weil einfach verbraucht, dann ist das sicher und ohne jede Frage Sache des Vermieters. Hier gab es aber einen konkreten und von Dir zu vertretenden Anlass warum das Gerät kaputt gegangen ist.
Nun kenne ich Deinen Herd nicht, aber den meinen und ich muss sagen das schon ziemlich viel Wasser aus einem Topf übergehen muss bevor dieses die darunterliegende Elektronik erreichen kann. Unser Kochfeld hat und ich denke alle anderen auch, einen "Wulst" um den Außenrand die eben verhindern soll das Flüssigkeit vom Kochfeld unter dieses gelangen kann. Fraglich wäre für mich vorab die Höhe des von mir zu vertretenden Schadens, tatsächlich kann es nicht sein das ich ein Neugerät als Vermieter bekomme, wenn das Gerät an und für sich die besten Tagen schon hinter sich hat.
Danke für die schnelle Antworten habe vergessen zu erwähnen das der Vermieter letzten Sommer eine neue Arbeitsplatte gesponsert hat und dabei das Ceranfeld wieder eingesetzt ,mit Silikon aber nicht ringsum.
mh dann ist es seine schuld wenn er kein Silikon setzen lässt
Im Prinzip hast Du recht , Ist die Mietsache defekt muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, Hier dürfte es jedoch schwierig werden ,weil er sagt es ist Dein Eigen-verschuld