Herd Defekt Miete

9 Antworten

die Haftpflicht kümmert sich drum. Ein Herd darf vom Überkochen nicht kaputt gehen, das ist ja normale Verwendung.

Hallo Eva, ich denke der Eigentümer muss den Herd zahlen:

  1. Du bezahlst doch Miete für die Wohnung mit Einbauküche.
  2. Nach 10 Jahren darf ein Herd im Prinzip auch kaputt gehen, da muss der Vermieter mit rechnen .
  3. Wenn der Vermieter nicht für den Sachgemäßen Einbau sorgt ist es sein Verschulden, den ja auch auf einem Herd kann mal etwas mehr Wasser überkochen so das es über die Wulst (Quasimo) läuft.

Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen (Erstberatung ist meist Kostenlos)

Viel Erfolg und viele Grüße.....

evadef 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 08:22

Denke das wird wohl das beste sein. Einen Fachmann fragen der sich mit Recht auskennt. Wird aber kein einfacher weg.

Danke euch alle für die Antworten. :)

Hmm..

so einfach sehe ich die Sache hier leider nicht, wäre der Herd defekt weil einfach verbraucht, dann ist das sicher und ohne jede Frage Sache des Vermieters. Hier gab es aber einen konkreten und von Dir zu vertretenden Anlass warum das Gerät kaputt gegangen ist.

Nun kenne ich Deinen Herd nicht, aber den meinen und ich muss sagen das schon ziemlich viel Wasser aus einem Topf übergehen muss bevor dieses die darunterliegende Elektronik erreichen kann. Unser Kochfeld hat und ich denke alle anderen auch, einen "Wulst" um den Außenrand die eben verhindern soll das Flüssigkeit vom Kochfeld unter dieses gelangen kann. Fraglich wäre für mich vorab die Höhe des von mir zu vertretenden Schadens, tatsächlich kann es nicht sein das ich ein Neugerät als Vermieter bekomme, wenn das Gerät an und für sich die besten Tagen schon hinter sich hat.

Danke für die schnelle Antworten habe vergessen zu erwähnen das der Vermieter letzten Sommer eine neue Arbeitsplatte gesponsert hat und dabei das Ceranfeld wieder eingesetzt ,mit Silikon aber nicht ringsum.

annalena1987  10.01.2015, 17:18

mh dann ist es seine schuld wenn er kein Silikon setzen lässt

Im Prinzip hast Du recht , Ist die Mietsache defekt muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, Hier dürfte es jedoch schwierig werden ,weil er sagt es ist Dein Eigen-verschuld