Wohnung mit EBK gemietet. Herd kaputt - wer zahlt?
Sachverhalt: Beim Einzug im Dez. 2012 war der Backofen des Herdes defekt. Dieser wurde nach Beanstandung inkl. Herdplatten im Jan. 2013 getauscht. Nun sind bei dem Austauschgerät die linken Herdplatten defekt. Der Vermieter meint nun, dass ich für Ersatz zu sorgen habe und verweist auf den Mietvertrag.
Folgende Auszüge sind dem Mietvertrag entnommen.
§14 Instandhaltung und Rückgabe der Mieträume Abs 4. Der Mieter verpflichtet sich, im Einzellfall kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 77 Euro zu tragen und dem Vermieter die angefallen Kosten zu erstatten, oben das es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere die Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser u. Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlußvorrichtungen von Rollläden und Fensterläden. Die Kosten die der Mieter für solche Instandsetzungsarbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 400€, dürfen höchstens jedoch 6% der jeweiligen Jahres- Nettomiete (hier 164,88 p.a.) nicht übersteigen.
§26 Sonstige Vereinbarungen Abs. 9 Die vorhandene Einbauküche nebst Geräten ist Eigentum des Vermieters und wird dem Mieter - leihweise - zur Verfügung gestellt. Die Einbauküche nebst Geräten zählt nicht zum Mietgegenstand. Sollte es während der Mietzeit zu einem defekt eines leihweise zur Verfügung gestellten Geräte (Elektroherd, Geschirrspüler, Kühlschrank etc.) kommen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, entsprechenden Ersatz bereitzustellen. Die Instandsetzung, Reparatur sowie Ersatzvornahme ist allein Sache des Mieters.
Nun stellt sich mir die Frage, wieso ich einen Uralten Herd gegen einen neuen Austauschen soll und dieser in das Eigentum des Vermieters übergehen soll? Einen neuen anzuschaffen ist nicht das Problem, nur dann möchte ich den auch beim Auszug wieder mitnehmen. Oder interpretiere ich das falsch?
3 Antworten
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
siehe: Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.
Ich würde mich gar nicht lange rumärgern - einen Herd kaufen und den alten in den Keller stellten und selbigen beim Auszug wieder in die vorhandenen Küche stellen
das frage ich mich auch... am besten den alten im Keller lagern und dir das neue als Eigentum hinstellen. Das solltest du dem Vermieter sagen. Da die Geräte ja Leihgeräte sind, also nicht Gegenstand der Wohnung/Vermietrung wird das wohl gehen müssen..
Das ist dann nicht dein Problem :-)
Genau aus diesen Gründen halte ich von solchen Vereinbarungen gar nichts. Die Vereinbarung dürfte wirksam sein, weshalb Du hier tatsächlich für die Reparatur sorgen müsstest.
Ist er denn reparabel? Vielleicht ist ein Austausch gar nicht notwendig?
Ansonsten würde ich mir schnellstmöglich eine eigene Küche organisieren. Das könnte ein Fass ohne Boden werden
Problem ist dann nur, dass der Herd dann beim Auszug immernoch defekt ist.