Vorhandene Einbauküche umbauen, Erlaubnis einholen oder nicht?

7 Antworten

Generell musst du dir Erlaubnis des VM holen, weil es sein Eigentum ist.

Du zahlst aufgrund einer Vermietung nur eine Abnutzungs / Gebrauchsmiete. Nach einigen Jahren muss der VM die Küche erneuern, deshalb die Miete für die Küche.

Wie würdest du handeln, wenn es dein Eigentum wäre und ein Mieter ohne dein Einverständnis an deinem Eigentum Änderungen vornimmt ?

Tesa77 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 12:06

Ich würde als Vermieter den Mieter schon im Vorfeld fragen, ob er eine Küche benötigt und evtl sogar an der Gestaltung mitwirken lassen.

Viele Mieter haben bereits eine eigene Küche, die sie gerne mitbringen würden.

Dank des zukünftigen, unausgegorenen Deckels aber, werden nun billige Küchen eingebaut, weil das als "Modernisierung" (mit 2 weiteren "Verschönerungen") umgelegt werden kann.

klär das vorher sonst kann es sein dass der Vermieter beim Auszug verlangt es wieder in den Originalzustand zu versetzen.

Vorhandene Einbauküche umbauen, Erlaubnis einholen oder nicht?

Nein,

aber Du musst u.U. den Urzustand beim Auszug wieder herstellen.

Dies kannst Du allerdings beim Umbau mit Zustimmung des Vermieters, vermeiden.

imager761  11.11.2019, 08:14

Rechtsirriger Unsinn: An der Installation des VM hat der M eigenmächtig nichts zu verändern. Der Einbau eines Geschirrspülers scheitert also den dem erforderlichen Wasser- und Abwasseranschluss, sofern der VM den nicht ausdrücklich genehmigt, durch eigenen Fachmann durchführen und auf Kosten des M bei Auszug wieder zurückbauen liesse.
Einen modenen Herd darf die M kaufen, wenn sie den mitvermieteten so sorgfältig einlagert, das er keinen Schaden nähme und bei Mietende wieder zurückbaut.

KHSchindelar  11.11.2019, 09:38
@imager761
Rechtsirriger Unsinn:

Dem stimme ich zu. Allerdings, was Deine Ausführungen dazu betreffen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbaukueche-im-mietvertrag-gestaltungsmoeglichkeiten-fuer-vermieter_133992.html

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Neben diesen zwei wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten gibt es noch einige weitere, die hier nur kurz vorgestellt werden sollen.

  • Der Mieter baut die Einbauküche des Vermieters mit dessen Erlaubnis aus und ersetzt diese durch seine eigene Küche. In diesem Fall muss der Mieter die Küche sicher und geschützt aufbewahren und bei seinem Auszug wieder austauschen.
imager761  12.11.2019, 07:13
@KHSchindelar

Noch einmal: Jeder Um- oder Ausbau bedarf der Zustimmung des Vermieters. Selbst in deinem Link ist nachzulesen: "Der Mieter baut die Einbauküche des Vermieters mit dessen Erlaubnis aus und ersetzt diese durch seine eigene Küche."

Der M ist demnach nicht berechtigt, eigenmächtig Wunschumbauten vorzunehmen, schon gar keine Veränderung der Installation.

Das verwechselst du offenbar mit der freien Dekorationswahl von Wand- oder Bodenbelägen, die während der Mietzeit ungefragt vorgenommen werden darf, zum Mietende aber der alte Zustand wiederherzustellen ist.

imager761  12.11.2019, 18:14
@KHSchindelar

Getretener Quark wird breit, nicht stark. Veränderungen an der Installation, hier Wasserzulauf und Abwasseranschluss für Betrieb einer Geschirrspülmaschine, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des VM.

Und selbst in deinem Artikel kann man im letzte Absatz des Artikels des RA A. Kiefer unter "Gestaltungsmöglichkeiten" gleich im ersten Punkt lesen: "Der Mieter baut die Einbauküche des Vermieters mit dessen Erlaubnis aus und ersetzt diese durch seine eigene Küche. In diesem Fall muss der Mieter die Küche sicher und geschützt aufbewahren und bei seinem Auszug wieder austauschen."

Digibike  10.11.2019, 22:54

Zumal bei einer unbedachten Aktion auch gern mal was beschädigt werden kann, was dann das Wiederherstellen schwierig oder gar unmöglich machen würde... Müssen mußt du, wenn du rückbauen kannst, nicht, aber eventuell ist abklären mit konkreten Plänen und Vorschlägen besser.

Also weil du ja "nur" Mieter bist musst du dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Aber eigentlich sollte dies kein Problem darstellen. Liefere gute Argumente ab, und dann hast du dein Wunsch ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KHSchindelar  10.11.2019, 22:42
Also weil du ja "nur" Mieter bist musst du dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. 

Nein

KHSchindelar  10.11.2019, 23:22
@nickinator005

Die Zustimmung des Vermieters ist nicht erforderlich.

Nur evtl. der Rückbau beim Auszug.

und gegen einen Einbau eines zusätzlichen Abflusses bzw T-Stückes sollte der Vermieter doch nichts einzuwenden haben, oder?

Irrtum: An der Installation deines Vermieters hast du nichts zu verändern. Erforderliche Umbauten der Wasser- und Abwasseranschlüsse darf der VM verweigern oder den Handwerker seines Vertrauens damit beauftragen und bei deinem Auszug auf deine Kosten erneut zurückbauen lassen.
Andernfalls kann er deine Eigenmächtigkeit qualifiziert abmahnen und sofortigen Abbau beanspruchen. Hier ist also zwingend die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters erforderlich :-O

Einbauküche mitvermietet und diese ungünstig aufgebaut ist (verschenkter Raum, kein Platz für Spülmaschine, alter E-Herd

Genau das ist der mietvertragliche Zustand, der mit Mietvertrag akzeptiert wurde. Dein VM schuldet keine abweichende Wunschausstattung eines Geschirrspülers oder neuen Herdes noch Umstellung der Elemente der mitvermieteten Küchenzeile :-O
Soweit er sie ausdrücklich genehmigt, hast du auf deine Kosten alles wieder zurückzubauen.

Sollte bei den Umbauten etwas beschädigt werden oder Eingelagertes Schaden nehmen, schuldest du Ersatz zum Zeitwert.

Tesa77 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 12:04

Ich würde meinen eigenen Spüler mitbringen. Es geht nicht darum, dass mir der Vermieter einen zur Verfügung stellt. Aber egal

Ps: fett Gedrucktes im Internet "klingt" aggressiv..

imager761  12.11.2019, 07:00
@Tesa77
Es geht nicht darum, dass mir der Vermieter einen zur Verfügung stellt. Aber egal

Das habe ich schon verstanden, du meinen Kommentar? Hier ging es nicht um den Geschirrspüler, sondern die dafür erforderlichen Umbauten der notwendigen Wasser- und Abwasseranschlüsse :-O

Die hat der VM als Eingriff in seine Bausubstanz/Installation zwingend zu genehmigen, darf seinen Installateur auf deine Rechnung damit beauftragen und den Rückbau in den vermieteten Zustand ebenso. Oder eben die Anschlüsse lassen wie sie sind: Es gibt keinen Anspruch auf Wunschausstattung abweichend zum mietvertraglichen Ist-Zustand :-O

Ps: fett Gedrucktes im Internet "klingt" aggressiv..

Tatsächlich? Das kenne ich nur von Texten in durchgehenden Großbuchstaben. Für mich dienen Unterstreichungen, Kursiv- oder Fettdruck der besseren Lesbarkeit; am Textanfang als subheader (Unterüberschrift).

Tesa77 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 11:52
@imager761

Ok, also man darf nur mit Erlaubnis seinen(vermieter) Handwerker für die Anschlüsse beauftragen (bzw. er) und das selbst bezahlen(würde ich sogar), sowie auch den Rückbau bezahlen, obwohl es eine Aufwertung für einen potentiellen Nachmieter wäre? Das kann ich mir nicht vorstellen und diese Wohnung würde ich dann auch nicht haben wollen. Ich glaube kaum, dass der Vermieter sein Geschirr selbst mit der Hand abwäscht.

Fett als Überschift ok, im Kontext mit "..Du hast zu.." Befehlsform . Das kann man auch freundlicher formulieren.

Nix für Ungut.