Defekte Klingel zahl Mieter oder Vermieter?
Hallo zusammen,
wohnen seit knapp einem Jahr in unserer jetzigen Mietwohnung und nun geht die Klingel nicht mehr. Der Elektriker meint der "Telefonapparat" wäre defekt und müsste getauscht werden. Wer muss das zahlen, wir als Mieter oder der Vermieter? Im Vertrag steht glaube ich irgendwas von max. € 80,- im Jahr Eigenanteil an reparatur Kosten ... .
Grüsse
14 Antworten
Hausklingeln und Sprechanlagen gehören zum Haus und sind somit Sache des Vermieters und der hat dafür zu sorgen, dass sie auch funktionieren. Dazu steht im BGB folgendes geschrieben: BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Das bedeutet, dass der Vermieter für die erneuerung bzw. Reparatur zuständig ist, und somit auch die Kosten zu tragen hat.
Sofern es sich um die Gegensprechanlage handelt, geht das zu Lasten des Vermieters, weil zur Mietsache gehörig. Was anderes wäre es nur dann, wenn der Defekt z.B. eindeutig durch Einwirkung des Benutzers verursacht worden wäre (also z.B. der Hörer gesprungen/gesplittert wäre infolge Gewalteinwirkung durch Fallenlassen o.ä.).
Sofern es sich um die Gegensprechanlage handelt, geht das zu Lasten des Vermieters, weil zur Mietsache gehörig.
Falsch. Alle "Einrichtungen kleinerer Art, die dem gesteigerten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind", etwa Rolladengurte, Lichtschalter, Fensterverschlüsse und eben Klingel- bzw. Klingensprechanlagen gehören selbstverständlich zur Mietsache.
Nur dürfen eben Instandsetzungen daran per Kleinreparaturklausel innerhalb bestimmter Grenzen ersetz verlangt werden :-O
nach dem gesetz der vermieter, aber wenn der mietvertrag sagt daß kleinere reparaturen, z.b. an ...klingelanlagen... der mieter trägt, muß man unterscheiden. ist die anlage außerhalb der wohnung defekt, kann der vermieter es nicht auf den mieter umlegen.
bei einer mieterbeteiligung geht die rechtsprechung im trend von 65 euro pro einzelfall, max 150 im jahr aus.
Normal zahlt das der Vermieter. Je nach Kosten kann der Vermieter bestimmte Reparaturen die unterhalb einer vereinbarten Grenze liegen auf den Mieter abwälzen. Bei einer Sprechanlage würde ich allerdings nichts zahlen
Du meinst die Innensprechstelle einer Gegensprechanlage, oder? Die Kosten trägt im normalfall der Mieter, zumindest bei uns in Ö, da wird bei Euch ähnlich sein. Bei einer Komplettsanierung der Sprechanlage zahlt es im Normalfall einmalig der Vermieter. Die Kosten halten sich aber in Grenzen, eine normale ISP kostet so ca. 40,-- + MOntage (max. 0,5h), + Fahrtkosten. Also es sollte um die 100,-- sein.