Defekter Kühlschrank in Mietwohnung
Hallo, in unserer Mietwohnung ist der Einbaukühlschrank defekt. Im Mietvertrag ist eine Küche mit Einbauküche aufgeführt. Soweit ich weiß, muss der Vermieter das Gerät reparieren oder falls es irreparabel ist, ersetzen. Muss er es durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen ( Größe, Nutzinhalt, etc. ) oder kann es ein beliebiges Gerät sein?
Vielen Dank für ( fundierte, nachgewiesene, rechtskräftige ) Antworten!
6 Antworten
Wenn der Kühlschrank mit vermietet wurde, ist der Vermieter auch für dessen Wartung, Reparatur oder Ersatz zuständig. Die Größe des Kühlschranks richtet sich meistens nach dem Platz, Wo er eingebaut ist. Selbstverständlich muss das neue Gerät dort hinein passen. Anspruch auf ein bestimmtes Gerät in Bezug auf Größe und Nutz Inhalt hätten sie nur, wenn dieses im Mietvertrag so vereinbart werde. Der Vermieter kann also ein beliebiges Gerät einbauen.
Also, wenn denn dafür Miete abverlangt wurde, wird ein Vermieter auch für eine Reparatur und ggf. Ersatz zu sorgen haben. Es sei denn, es wurde ein Schaden angerichtet. Dann wäre der Verursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung gefragt. Wenn denn die Dinger (wie bei uns) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sorgt eben der Mieter für Reparatur und ggf. Ersatz. Alles eigentlich ganz einfach.
na wenn es ein Einbau KS ist und das so im Mietvertrag verankert ist wie beschrieben, wird es selbstverständlich auch wieder so einer werden
Die rechtliche Seite sieht so aus:
Ihr habt eine Wohnung mit Einbauküche gemietet, ein Gerät ist jetzt kaputt gegangen. Damit ist der vertragsgemäße Zustand nicht mehr gegeben (ein Mangel ist vorhanden) und der Vermieter ist laut § 535 BGB verpflichtet, diesen vetragsgemäßen Zustand wiederherzustellen. D.h. das Gerät muss repariert oder durch ein gleichwertiges ersetzt werden.
Auf der anderen Seite bist du verpflichtet die Miete zu zahlen und die Wohnung pfleglich zu behandeln und hast bei Reparaturen eine Mitwirkungspflicht, wenn der Vermieter z.B Reparaturen durchführen lässt und dazu jemand in die Wohnung muss - musst du ihn reinlassen.
Teilweise ist in Mietverträgen die Übernahme von Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag der Mieter tragen muss. Das aber nur bei Dingen, die durch den täglichen Gebrauch verschleißen können und auch nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Rechnung und auch einer Höchstsumme pro Jahr.
Als erstes musst du also den Vermieter über den Mangel schriftlich in Kenntnis setzen und eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Hat man einen guten Kontakt zum Vermieter reicht auch ein Anruf...Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht in der gesetzten Frist (7 bis 14 Tage sollten hier reichen), so kannst du die Kaltmiete (denn das ist deine Seite des Vertrages) um einen angemessenen Betrag mindern. In welcher Höhe... dazu gibt es etliche Seiten mit Listen, die auf entsprechenden Urteilen beruhen.
Danke für den Hinweis - ich habe mich mit der BGH-Rechtssprechung gerade befasst, das war mir neu.
Er muss es reparieren lassen oder durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen.
nicht die kaltmiete, sondern die warmmiete ist gemindert nach § 536 BGB und BGH-Rechtsprechung.