Einbauküche - wer haftet für Schäden?
Hallo zusammen,
mein MIetvertrag enthält unter § 24 sonstige Vereinbarung folgende Formulierung: "Wartung und Erneuerung der Elektrogeräte sind Sache des Mieters".
Unter 1. Wohnräume (zur Benutzung als Wohnung) steht allerdings (...) 1 Küche MIT Herd.
Tja, nun die Frage: wer haftet im Falle eines Defekts?
Danke für Hilfestellung!!!
Viele Grüsse C.
5 Antworten
da ich für den Herd der in der Wohnung steht Mietzins bezahle, dachte ich eigentlich der Vermieter bezahlt dies (abgesehen von grober Fahrlässigkeit meinerseits.
Richtig, das steht auch in dem Link von Kaeetek, den Du anscheindend nicht richtig glesen hast.
Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten
Tja, nun die Frage: wer haftet im Falle eines Defekts?
Da die Küche mit Herd vermietet wurde gilt Folgendes:
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Hallo Fragesteller:
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
Siehe Instandhaltung
ein e-herd ist ein elektrogerät, demnach also du
...da ich für den Herd der in der Wohnung steht Mietzins bezahle, dachte ich eigentlich der Vermieter bezahlt dies (abgesehen von grober Fahrlässigkeit meinerseits...).
Da dachtest Du richtig...
Der Vermieter, § 24 ist unwirksam...