Einbauküche als Mietgegenstand aber trotzdem Instandsetzung durch Mieter - kann ich von meinem Vermieter Instandsetzung verlangen?
In unserem Mietvertrag steht unter Mieträume: Küche möbliert. Unter Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume steht dann: "Dem Mieter obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume einschließlich der zur Verfügung gestellten Einrichtung."
Aus dem Punkt Mieträume geht ja hervor, dass die Küche mit ihrer Einrichtung Teil der Mietsache ist. Widerspricht sich das nicht mit dem Instandhaltungspunkt?
Nun ist die Spülmaschine kaputt, die seit 1996 eingebaut ist und wir wohnen seit April 2012 hier und sollen die Spülmaschine nun ersetzen.
Kann ich von meinem Vermieter Instandsetzung verlangen?
6 Antworten
Für unseren Vermieter ist Tatsache, das wir für eine neue Spülmaschine sorgen müssen. Ist der Punkt "Küche möbliert" im Mietvertrag aussagekräftig genug, dass die Kücheneinrichtung Mietgegenstand ist? Wie sollte ich am besten an unseren Vermieter herangehen?
Teile dem Vermieter doch mit, dass Ihr auch für die Spülmaschine einen entsprechenden Betrag mit der Miete zahlt, ohne Eigentum daran zu erwerben.
Fakt: Die Erneuerung / der Austausch / die Reparatur der Spülmaschine ist in diesem Fall ganz eindeutig Sache des Vermieters. Das Teil ist 16 Jahre alt und irgendwo gibt es auch eine Statistik, wie lange die einzelnen Haushaltsgegenstände, wie TV, Wasch- und Spülmaschinen, Trockner usw. usw. halten.
Schau mal bitte auf den Seiten des Mieterbundes nach, da findest Du dann wahrscheinlich noch die passenden Mietrechtsparagraphen:
Natürlich !. Wenn ein Gerät angemietet ist und man dafür bezahlt, muss man es ja wohl nicht selbst ersetzen, wenn es das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Das muß der Vermieter aus seinen Mieteinnahmen tun. Das ist ja der Sinn der Vermietung einer Sache.
Wenn er sich querstellt, Mieterbund einschalten. Wenn man auf eigene Rechnung eins einbaut, muss die Miete gemindert werden und das Eigentum am Gerät verbleibt bei einem selbst, sprich man kann es beim Auszug wieder mitnehmen.
genau...aber die kaputte Spülmaschnine nicht wegwerfen , sonder bei Auszug wieder einbauen.
Du siehst das ganz richtig.
Instandhaltung obliegt immer dem Vermieter und das kann er auch nicht auf den Mieter abwälzen. Wenn er Miete will, hat er auch dafür zu sorgen, dass die Mietsache benutzt werden kann.
Er könnte zwar Kleinreparaturen auf euch abwälzen, aber dafür muss der Betrag je Rechnung und auch der Gesamtbetrag pro Jahr ausdrücklich (und innerhalb der zulässigen Höchstbeträge) im Vertrag vereinbart sein.
Es würde sich bestimmt lohnen, den Vertrag durch den Mieterbund prüfen zu lassen. Ich würde wetten, dass sich darin einige unwirksame Klauseln befinden und ihr rechtlich in einer insgesamt guten Position befindet. Nicht nur im Bezug auf die Küche.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Nur kann unser Vermieter uns einen Strick daraus drehen, dass wir den Vertrag ja so unterschreiben haben? Ganz unten bevor man unterschreibt steht auch nochmal: DIE INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG IST MIETERANGELEGENHEIT.
Hab mich gestern schon einmal auf der Meterbund-Homepage umgeschaut, aber wie kann ich meinen Mietvertrag da prüfen lassen?
Auch wenn die Einrichtung der Küche kein Mietgegenstand sein sollte, sondern uns nur überlassen wurde kann er trotzdem bzw. eigentlich erstrecht keine Instandsetzung verlangen oder? (Wir wollen sowieso bald ausziehen und wollen das eben einfach so lassen) Mir gehts vor allem darum, dass der uns dann nicht das Geld für eine neue Spülmaschine von der Kaution abzieht oder uns in Rechnung stellt. Wir hatten gestern Vormittag einen Vertreter der Hausverwaltung da und der sagte eben auch gleich "Küche ist Mietersache", da bin ich aber erstmal noch nicht weiter drauf eingegangen, weil ich mich da noch nicht schlau gemacht hatte.