Wer muss bei einem zivilrechtlichen Verfahren zahlen?
Hallo liebe Community,
bin am überlegen jemanden zivilrechtlich anzuzeigen.. strafrechtlich wurde der Fall schon abgelehnt. Dabei geht es nur um "Peanuts", würde trotzdem ganz gerne meine "Ehre" zurückbekommen.
Ich würde den Fall zu 99% vor Gericht gewinnen, die Anwaltskosten müsste ich so oder so zahlen, die Frage ist nur, wer den Richter etc. zahlen müsste, also: wer muss ein zivlilrechtliches Verfahren bezahlen: muss der schuldig gesprochene alles zahlen? In welchem rahmen werden sich die kosten in etwa bewegen?
Vielen Dank im Voraus.
lg
5 Antworten
Du kannst niemanden zivilrechtlich anzeigen, sondern nur klagen. Deinen Anwalt und den Vorschuss für die Gerichtskosten musst du zunächst allein tragen. Gewinnst du, kannst du dir diese Kosten jedoch vom Beklagten zurückholen, wenn er Geld hat. Die Gerichts- und Anwaltskosten hängen vom Streitwert ab. Die Gerichtskosten sind aber relativ niedrig. Du kannst auch prüfen, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
Erstens: in einem zivilverfahren heißt es "verklagen" und nicht "anzeigen". Zweitens: es zahlt immer der, der das Verfahren verliert! Die Kosten richten sich nach dem streitwert, also grob gesagt danach, worum es in dem Verfahren geht
Der der den Prozess verliert muss die kostet Tragen oder wenn es zu einer Einigung kommt kann es sein das die Staatskasse die kosten übernimmt.
und was ist, wenn ich das Geld z.B. als Schüler nicht aufbringen kann?
Um was soll es denn in dem Verfahren gehen?
Betrug :)
Wenn man die Kosten für Anwalt und Gericht nicht hat und auch keine Familienrechtsschutz vorhanden ist, dann könnte man, wenn man volljährig ist versuchen, Prozesskostenhilfe zu kriegen. Da wird aber die Aussicht auf Erfolg erst mal geprüft vom Gericht.
>Du kannst ziilrechtlich klagen, aber eine Anzeige erstatten. Dann musst du deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten natürlich erst mal tragen.
Alles weitere entscheidet sich dann am Ende des Verfahrens. Gewinnt und verliert jemand eindeutig, trägt der Verlierer meist alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gewinners. Das steht dann im Urteil. Aber es gibt auch Vergleiche, wo es eben keinen eindeutigen Gewinner gibt da trägt meist jeder selbst seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten werden geteilt.
Die Anwaltskosten sind meist deutlich höher als die Gerichtskosten.
Du solltest aber auch bedenken, sollte beim Verlierer evtl. nichts zu holen sein, dann bleibt man am Ende oft auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn man als Sieger aus dem Gericht geht.
der verlierer muß alles zahlen, wenn er kann
Falsch! Die Staatskasse hat damit zu tun! Bei einer Einigung im Verfahren werden auch die Kosten entsprechend geteilt