Anzeige fallengelassen - wer übernimmt Kosten?

10 Antworten

Das wäre meines Erachtens nur so, wenn es zum Verfahren gekommen wäre. Da muss dann der Staat für die Kosten aufkommen, wenn Du frei gesprochen wirst.

Hallo,

es kommt darauf an, wegen was du angezeigt worden bist und aus welchem Grund das Verfahren eingestellt wurde ("fallengelassen").

Wenn es tatsächlich nicht zu einer Anklageerhebung gekommen ist, weil die Anschuldigung komplett falsch und aus der Luft gegriffen war, könntest du den Typen durchaus wegen falscher Verdächtigung anzeigen (Strafverfahren) und dazu dann in einem Zivilverfahren deine Anwaltskosten als Schadensersatz von ihm geltend machen.

Sinnvoll wäre es natürlich gewesen, dem Gericht bei Zustellung des Strafbefehls oder Bußgeldbescheides, der Anklage (oder was auch immer du da nun bekommen hast) mitzuteilen, dass du dir einen eigenen Anwalt nicht leisten kannst, dann hättest du einen Pflichtverteidiger bekommen.

Du hättest das auch deinem Anwalt erzählen können, der dann seinersseits Prozesskostenhilfe hätte beantragen können. Aber nu ist zu spät.

Vielleicht magst du mir ja mal genauer schildern, was der Sachverhalt ist, indem du mir eine Nachricht über "Freunde" schickst, dann lesen nicht alle mit. Und dann könnte ich dir auch genauer sagen, ob so eine Schadensersatzforderung sinn macht oder eine Anzeige gegen den Typen.

Gruß

Tina

nina187 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 13:41

Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe dem Anwalt einen Brief geschrieben und warte jetzt mal auf seine Antwort! Liebe grüße

Den Anwalt musst Du bezahlen. Schließlich hast Du ihn in Anspruch genommen. Aber vielleicht kannst Du über den Preis mit ihm reden. Und auch mit demjenigen, der (ungerechtfertigt?) eine Anzeige erstattet hat, könntest Du vielleicht darüber reden.

nina187 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 12:39

aber er hat doch meine Unschuld bestätigt. Die Anzeige ist von Privat. Ist dann nicht derjenige der mich Angzeigt hat auch für die Kosten zuständig???

Nachtflug  17.02.2010, 12:48
@nina187

Nein, der muss für die Kosten nicht aufkommen. Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, sähe die Sache anders aus. Nun bist Du wirklich auf den guten Willen desjenigen angewiesen, der Dich angezeigt hat. Bei der nächsten Anzeige würde ich auf die Einladung vom Gericht warten. Dann kann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

Nachtflug  17.02.2010, 12:48
@nina187

Nein, der muss für die Kosten nicht aufkommen. Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, sähe die Sache anders aus.

Mit welcher Begründung? Du hast den Anwalt beauftragt und er hat dich "rausgepaukt" Also steht ihm sein Honorar zu.

na klar muß er das bezahlen. Ausserdem kannst du ihn wegen übler Nachrede und Verläumdung anzeigen

Junxmutter  17.02.2010, 12:44

Ein fallengelassenes Verfahren ist kein Freispruch. Sondern einfach nur ein Einstellen des Verfahren - möglicherweise auf Mangeln an Beweisen. (Aussage gegen Aussage und kein unabhängiger Zeuge etc.) Damit wäre es dann keine Verleumdung (womit auch dieser grausige orthografische Fehler korrigiert wäre.

nina187 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 12:40

wen meinst du jetz genau wer bezahlen muss?

newcomer  17.02.2010, 12:44
@nina187

wenn dich jemand unbegründet beschuldigt, hat er die Kosten für deinen Anwalt mit zu bezahlen.

nina187 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 12:46
@newcomer

Wo kann ich mich darünber Informieren wie es rechtlich aussieht? Kann man irgendwo anrufen und fragen?