Fahrerflucht: Anklage wurde fallen gelassen durch einmal zahlung! Darf die versicherung trotzdem die zahlung verweigern?

5 Antworten

Entgegen deiner Annahme, dass die Zahlung und die darauf folgende Einstellung des Verfahrens dich nun von jeder Schuld befreit haben hast du damit genau das Gegenteil bewirkt. Dein Einverständnis ein "Bußgeld" auch ohne Prozess zu zahlen war viel mehr ein Schuldeingeständnis und die Versicherung nimmt nun zu Recht deine Schuld an.

Für deinen Mord-Vergleich: In diesem Fall ist das Verfahren nicht wegen Mangel an Beweisen fallen gelassen worden, sondern als ob man dir angeboten hätte das Mordverfahren einzustellen wenn du freiwillig eine Gefängnisstrafe akzeptierst.

Aus Sicht der Versicherung besteht die Frage, warum du einen solchen Kompromiss eingehen solltest, wenn du nicht schuldig bist.

Ja, du bist zwar nicht verurteilt wurden, hast aber wie der Jurist so schön sagt "grob Fahrlässig" gehandelt. Deshalb muss die Versicherung nicht zahlen. Wie kam es überhaupt raus, das du Fahrerflucht begangen hast? Und vielleicht hast du dann den Schaden auch nicht "unverzüglich" (spät. 1 Woche nach Schadensentstehung) gemeldet

Kevbrauchthilfe 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 19:34

Ich habe nicht bermekt das ich einen unfall begangen habe. Zeugen haben wohl gesehen das ich ihm beim rückwärts fahren an der schneuze erwischt habe, da ich aber nichts bemerkt habe bin ich ganz normal weiter gegahren. 

Die polizei sagte dann das es fahrerflucht wär und ich solle aussagen. Nach meiner schriftlichen aussage bekam ich post zurück mit dem satz: nach einer einmal zahlung in höhe von 400 euro wird das verfahren eingestellt/fallen gelassen.

Gruß kev

JustinJL  12.07.2016, 21:27
@Kevbrauchthilfe

Okay :) Dann wirst du wohl oder über dich mit dem Geschädigtem einigen müssen, aber selber zahlen musst du um alle Fälle...

Ja, darf sie. Nur weil die Fahrerflucht nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird, bleibt der Tatbestand dennoch bestehen.

Kevbrauchthilfe 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 19:27

Die polizei sagte nur das es vlt fahrerflucht sein könnte die haben es aber jetzt fallen gelassen also kann ich doch auch leicht drauf gefahren sein ohne es zu bemerken und das ist keine straftat aber trotzdem sagt die versicherung NEIN 😳

Ja die Versicherung darf die Leistung verweigern, das ist Versicherungsrecht, was fallen gelassen wurde ist ausschließlich das Strafrechtliche. 

Kevbrauchthilfe 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 19:17

Wie gesagt mir ist es nicht aufgefallen und das habe ich auch so gesagt. 

Es ist ja nicht bewiesen das ich fahrerflucht begangen habe.

Die polizei lässt es fallen und eine dritte person darf dann bestimmen das es fahrerflucht war??? 

Bsp. Ich werde des mordes angeklagt dies wird aber fallen gelassen mangels beweise, jetzt darf auch kein angehöriger des ermordeten mir unterstellen das ich ihn ermordet habe.😂😂😂 

Genau das macht aber die versicherung denn sie unterstellt mir immer noch fahrerflucht begangen zu haben.

fallengelassen heißt für mich undschuldig

Mfg

Kevbrauchthilfe

Hallo,

was im ersten Augenblick i.d.T. schwer verständlich erscheinen mag: Man muss hier zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht unterscheiden.

So mag die Staatsanwaltschaft (nicht die Polizei, diese ermittelt nur, entscheidet aber nicht über eine ev. Strafe) sehr wohl entscheiden, dass sie bereit ist, das Verfahren gegen eine Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Dies geschieht in entsprechenden Fällen vergleichsweise häufig.

Dass man somit nicht vor Gericht muss und auch nicht verurteilt wird, ist aber nicht mit einem Freispruch und dem damit verbundenen Unschuldsbeleg gleichzusetzen. Lediglich wurde hier das Verfahren eingestellt.

Von all dem unabhängig ist aber das Zivilrecht zu sehen. Und hier bietet sich der Versicherung das Bild, dass ihr Kunde sich sehr wohl unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Und die Aussage, den Schaden nicht bemerkt zu haben, scheint der Sachbearbeiter angesichts der erheblichen Schadenhöhe wohl in Zweifel zu ziehen.

Selbstverständlich steht es jedem Kunden frei, die Versicherung auf die Zahlung einer Leistung hin zu verklagen, wenn er der Meinung ist, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt.

Gruß

Loroth